Ehevertrag Nr. 102: Anhalt-Dessau - Hessen-Kassel
- Datum der Vertragsschließung: 17. Mai 1623
- Ort der Vertragsschließung: Dessau
Bräutigam
- Name: Johann Kasimir, Fürst von Anhalt-Dessau
- GND: 100858457
- Geburtsjahr: 1596
- Sterbejahr: 1660
- Dynastie: Askanier (Anhalt)
- Konfession: Evangelisch-Reformiert
Braut
- Name: Agnes von Hessen-Kassel
- GND: unbekannt
- Geburtsjahr: 1606
- Sterbejahr: 1650
- Dynastie: Hessen (Kassel)
- Konfession: Evangelisch-Reformiert
Akteure des Bräutigams
- Name: Johann Kasimir, Fürst von Anhalt-Dessau
- GND: 100858457
- Dynastie: Askanier (Anhalt)
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Moritz, Landgraf von Hessen-Kassel
- GND: 11858412X
- Dynastie: Hessen (Kassel)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
[Prä] – zu Lob und Ehre Gottes, zur Erhaltung, Vermehrung und Bestätigung von Freundschaft, Liebe und Korrespondenz zwischen beiden Fürtsenhäusern, zu Wohlfahrt und Förderung von Land und Leuten beider Seiten: Eheabrede bekundet (3)
[1] – mit Rat und Zustimmung von Verwandten des Brautvaters, nach Brautwerbung: Einwilligung für Braut erteilt, Hochzeit in Dessau vereinbart, Eheversprechen von Bräutigam erteilt (3)
[2] – Mitgift festgelegt: gemäß hessischem Hausrecht, Währung und Zahlung geregelt, Aussteuer geregelt, im Gegenzug für Erbverzicht der Braut (3-4)
[3] – Widerlage festgelegt, Anlage von Mitgift und Morgengabe zur Witwenversorgung zugesichert: mit Zustimmung von Verwandten des Bräutigams, Witwengüter angewiesen, Witweneinkünfte festgelegt, Nutzungsrechte geregelt (4-5)
[4] – Witwensitz geregelt: außerhalb von Witwengütern in Residenzstadt Dessau, Einrichtung und Ausstattung geregelt – Vereidigung und Rechtsstellung von Bediensteten auf Witwengütern geregelt (5-6)
[5] – Witwengüter und Witwensitz geregelt: Ersatz im Schadensfall und bei Zerstörungen geregelt, Schutz zugesichert (6)
[6] – Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung und Vererbung geregelt (7)
[7] – nach Tod der Braut ohne Kinder: lebenslane Nutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam, danach Rückfall geregelt, Witwengüter bis zum Rückfall als Pfand gestellt (7-8)
[8] – Witwengüter geregelt: Rechtsstellung von Amtleuten und Untertanen geregelt (8)
[9] – Vererbung von Mitgift, Widerlage und Aussteuer an überlebende Kinder geregelt (8)
[10] – nach Tod des Bräutigams: Verfügung der Braut über Aussteuer und Zugewinn zugesichert (8-9)
[11] – Witwengüter geregelt: Austattung bei Bezug geregelt, Rückfall nach Tod der Braut als Witwe geregelt (9)
[12] – bei zweiter Ehe der Braut: Auszahlung von Mitgift an Braut, lebenslange Verzinsung von Widerlage geregelt, Abtretung von Witwengütern, Entlassung von Amtleuten und Untertanen und Rückgabe der Verschreibungsurkunden geregelt (9)
[13] – nach Ablösung von Witwengütern: Rückfall von Widerlage abgesichert durch Verschreibungsurkunden (9-10)
[14] – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Rückfall der Mitgift geregelt (10)
[15] – bei zweiter Ehe der Braut: Vererbung von Mitgift an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt, Vererbung der Morgengabe für Kinder aus erster Ehe vorbehalten (10)
[16] – Indemnität der Braut von Schulden des Bräutigams geregelt (10)
[17] – Witwengüter geregelt: Erhaltung geregelt, Veräußerung verboten, Öffnung für Haus Anhalt zugesichert, weltliche und geistliche Herrschaftsrechte vorbehalten (10-11)
[18] – Einhaltung zugesichert: von Bräutigam auch in Vormundschaft für unmündigen Bruder (11)
[Esch] – Zustimmung erteilt von Vettern des Bräutigams: als Fürsten von Anhalt-Bernburg, Anhalt-Zerbst und Anhalt-Köthen (11-12)
Regelungen über Thronfolge
unbekannt
Konfessionelle Regelungen
unbekannt
Erbrechtliche Regelungen
Mitgift festgelegt: im Gegenzug für Erbverzicht der Braut - 2
Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung und Vererbung - 6
Vererbung von Mitgift, Widerlage und Aussteuer an überlebende Kinder geregelt - 9
bei zweiter Ehe der Braut: Vererbung von Mitgift an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt, Vererbung der Morgengabe für Kinder aus erster Ehe vorbehalten - 15
Externe Instanzen beteiligt
Zustimmung erteilt von Vettern des Bräutigams: als Fürsten von Anhalt-Bernburg, Anhalt-Zerbst und Anhalt-Köthen - Esch
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Zustimmung erteilt von Vettern des Bräutigams: als Fürsten von Anhalt-Bernburg, Anhalt-Zerbst und Anhalt-Köthen - Esch
Kommentar
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: Marburg, Staatsarchiv, Urk. 3, Nr. 278
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: unbekannt
- Drucknachweis: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Druck: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 102. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/102.html.
@misc{Herzog.2024,
author = {Herzog, Richard},
year = {2024},
title = {Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit: Vertrag Nr. 102},
url = {https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/102.html}
}