Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 102: Anhalt-Dessau - Hessen-Kassel

  • Datum der Vertragsschließung: 17. Mai 1623
  • Ort der Vertragsschließung: Dessau

Bräutigam

  • Name: Johann Kasimir, Fürst von Anhalt-Dessau
  • GND: 100858457
  • Geburtsjahr: 1596
  • Sterbejahr: 1660
  • Dynastie: Askanier (Anhalt)
  • Konfession: Evangelisch-Reformiert

Braut

  • Name: Agnes von Hessen-Kassel
  • GND: 121306151
  • Geburtsjahr: 1606
  • Sterbejahr: 1650
  • Dynastie: Hessen (Kassel)
  • Konfession: Evangelisch-Reformiert

Akteure des Bräutigams

  • Name: Johann Kasimir, Fürst von Anhalt-Dessau
  • GND: 100858457
  • Dynastie: Askanier (Anhalt)
  • Verhältnis: selbst

Akteure der Braut

  • Name: Moritz, Landgraf von Hessen-Kassel
  • GND: 11858412X
  • Dynastie: Hessen (Kassel)
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

[Prä] – zu Lob und Ehre Gottes, zur Erhaltung, Vermehrung und Bestätigung von Freundschaft, Liebe und Korrespondenz zwischen beiden Fürtsenhäusern, zu Wohlfahrt und Förderung von Land und Leuten beider Seiten: Eheabrede bekundet (3)

[1] – mit Rat und Zustimmung von Verwandten des Brautvaters, nach Brautwerbung: Einwilligung für Braut erteilt, Hochzeit in Dessau vereinbart, Eheversprechen von Bräutigam erteilt (3)

[2] – Mitgift festgelegt: gemäß hessischem Hausrecht, Währung und Zahlung geregelt, Aussteuer geregelt, im Gegenzug für Erbverzicht der Braut (3-4)

[3] – Widerlage festgelegt, Anlage von Mitgift und Morgengabe zur Witwenversorgung zugesichert: mit Zustimmung von Verwandten des Bräutigams, Witwengüter angewiesen, Witweneinkünfte festgelegt, Nutzungsrechte geregelt (4-5)

[4] – Witwensitz geregelt: außerhalb von Witwengütern in Residenzstadt Dessau, Einrichtung und Ausstattung geregelt – Vereidigung und Rechtsstellung von Bediensteten auf Witwengütern geregelt (5-6)

[5] – Witwengüter und Witwensitz geregelt: Ersatz im Schadensfall und bei Zerstörungen geregelt, Schutz zugesichert (6)

[6] – Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung und Vererbung geregelt (7)

[7] – nach Tod der Braut ohne Kinder: lebenslane Nutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam, danach Rückfall geregelt, Witwengüter bis zum Rückfall als Pfand gestellt (7-8)

[8] – Witwengüter geregelt: Rechtsstellung von Amtleuten und Untertanen geregelt (8)

[9] – Vererbung von Mitgift, Widerlage und Aussteuer an überlebende Kinder geregelt (8)

[10] – nach Tod des Bräutigams: Verfügung der Braut über Aussteuer und Zugewinn zugesichert (8-9)

[11] – Witwengüter geregelt: Austattung bei Bezug geregelt, Rückfall nach Tod der Braut als Witwe geregelt (9)

[12] – bei zweiter Ehe der Braut: Auszahlung von Mitgift an Braut, lebenslange Verzinsung von Widerlage geregelt, Abtretung von Witwengütern, Entlassung von Amtleuten und Untertanen und Rückgabe der Verschreibungsurkunden geregelt (9)

[13] – nach Ablösung von Witwengütern: Rückfall von Widerlage abgesichert durch Verschreibungsurkunden (9-10)

[14] – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Rückfall der Mitgift geregelt (10)

[15] – bei zweiter Ehe der Braut: Vererbung von Mitgift an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt, Vererbung der Morgengabe für Kinder aus erster Ehe vorbehalten (10)

[16] – Indemnität der Braut von Schulden des Bräutigams geregelt (10)

[17] – Witwengüter geregelt: Erhaltung geregelt, Veräußerung verboten, Öffnung für Haus Anhalt zugesichert, weltliche und geistliche Herrschaftsrechte vorbehalten (10-11)

[18] – Einhaltung zugesichert: von Bräutigam auch in Vormundschaft für unmündigen Bruder (11)

[Esch] – Zustimmung erteilt von Vettern des Bräutigams: als Fürsten von Anhalt-Bernburg, Anhalt-Zerbst und Anhalt-Köthen (11-12)

Erbrechtliche Regelungen

Mitgift festgelegt: im Gegenzug für Erbverzicht der Braut - 2

Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung und Vererbung - 6

Vererbung von Mitgift, Widerlage und Aussteuer an überlebende Kinder geregelt - 9

bei zweiter Ehe der Braut: Vererbung von Mitgift an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt, Vererbung der Morgengabe für Kinder aus erster Ehe vorbehalten - 15

Externe Instanzen beteiligt

Zustimmung erteilt von Vettern des Bräutigams: als Fürsten von Anhalt-Bernburg, Anhalt-Zerbst und Anhalt-Köthen - Esch

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Zustimmung erteilt von Vettern des Bräutigams: als Fürsten von Anhalt-Bernburg, Anhalt-Zerbst und Anhalt-Köthen - Esch

Nachweise

  • Archivexemplar: Marburg, Staatsarchiv, Urk. 3, Nr. 278
  • Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
  • Digitalisat Archivexemplar: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/digitalMediaViewer.action?archivalDescriptionId=6156263
  • Drucknachweis: nicht nachgewiesen
  • Vertragssprache Druck: nicht nachgewiesen
  • Digitalisat Druck:

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 102. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/102.html.

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