Ehevertrag Nr. 108: Hessen-Kassel - Solms-Laubach
- Datum der Vertragsschließung: 3. September 1593
- Ort der Vertragsschließung: nicht nachgewiesen
Bräutigam
- Name: Moritz, Landgraf von Hessen
- GND: 11858412X
- Geburtsjahr: 1572
- Sterbejahr: 1632
- Dynastie: Hessen (Kassel)
- Konfession: Evangelisch-Reformiert
Braut
- Name: Agnes von Solms-Laubach
- GND: 132522764
- Geburtsjahr: 1578
- Sterbejahr: 1602
- Dynastie: Savoyen
- Konfession: Evangelisch-Reformiert
Akteure des Bräutigams
- Name: Moritz, Landgraf von Hessen-Kassel
- GND: 11858412X
- Dynastie: Hessen (Kassel)
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Johann Georg, Graf zu Solms-Laubach
- GND: http://d-nb.info/gnd/
- Dynastie: Savoyen
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
[Prä] – im Namen der heiligen Dreifaltigkeit, zu Lob und Ehren Gottes, zur Vermehrung guter Freundschaft: Eheabrede getroffen, Vertragsschließung bekundet (3)
[1] – Eheversprechen ausgetauscht: für Braut, von Bräutigam (3)
[2] – Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt: Zahlung geregelt – Erbverzicht der Braut geregelt: mit Zustimmung des Bräutigams, auf Vatererbe, Muttererbe, Brudererbe und Vettererbe, Erbansprüche bei Aussterben der Grafen von Solms in männlicher Linie ausgenommen (3-4)
[3] – Witwengüter und Witweneinkünfte festgelegt: im Gegenzug für Mitgiftzahlung, Nutzungsrechte geregelt (4)
[4-6] – Witwengüter geregelt: Vereidigung und Rechtsstellung von Amtleuten und Untertanen geregelt (4-5)
[7] – Witwengüter geregelt: weltliche und geistliche Herrschaftsrechte, Gerichtsbarkeit und Kirchenvisitation vorbehalten, Öffnung und Schadenersatz geregelt (5)
[8] – Witwengüter geregelt: Schutz durch Landgrafen von Hessen zugesichert (5)
[9] – Witwengüter geregelt: Öffnung und Veräußerung an Dritte, Bündnis mit Dritten verboten, Holznutzung und Erhaltung geregelt (5-6)
[10] – Witwengüter geregelt: Schadenersatz bei Einkommensausfall geregelt (6)
[11-12] – nach Tod von Bräutigam: Vormundschaft über unmündige Kinder geregelt gemäß hessischem Hausrecht, Bezug von Witwengütern geregelt, persönlicher Besitz der Braut als Witwe geregelt, Ausstattung und Zustand von Witwensitz geregelt (6-7)
[13-14] – bei zweiter Ehe der Braut: Ablösung von Witwengütern, Auszahlung von Mitgift und lebenslange Verzinsung der Widerlage geregelt, ggf. Vererbung von Mitgift und Nachlass der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt (7)
[15] – bei Tod der Braut ohne Kinder: Rückfall von Mitgift und Witwengütern, Vererbung von Nachlass geregelt (7)
[16] – nach Tod der Braut ohne Kinder: lebenslange Nutzung der Mitgift durch Bräutigam, danach Rückfall der Mitgift geregelt (7)
[17] –Silbergeschirr als Hochzeitsgeschenk geregelt: als Eigentum des überlebenden Ehepartners (8)
[18] – Schuldenhaftung der Braut geregelt (8)
[19] – Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung, Vererbung und Ablösung geregelt (8)
[20] – bei Tod von Braut oder Bräutigam nach Hochzeit vor Mitgiftzahlung: Gültigkeit von Ehevertrag vereinbart – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Hochzeit: Nichtigkeit von Ehevertrag vereinbart (8)
[Esch] – Einhaltung versprochen (8-9)
Regelungen über Thronfolge
Konfessionelle Regelungen
Erbrechtliche Regelungen
Erbverzicht der Braut geregelt: mit Zustimmung des Bräutigams, auf Vatererbe, Muttererbe, Brudererbe und Vettererbe, Erbansprüche bei Aussterben der Grafen von Solms in männlicher Linie ausgenommen - 2
bei zweiter Ehe der Braut: ggf. Vererbung von Mitgift und Nachlass der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt - 13-14
bei Tod der Braut ohne Kinder: Vererbung von Nachlass geregelt - 15
Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung, Vererbung und Ablösung geregelt - 19
Kommentar
Dynastie Braut, Akteur Braut nachtragen! technische Probleme bei Eintragung 2017 XII!
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: Marburg, Staatsarchiv, Urk. 3, Nr. 245
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Druck: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 108. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/108.html.
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