Ehevertrag Nr. 109: Hessen-Marburg - Mansfeld
- Datum der Vertragsschließung: 30. Mai 1591
- Ort der Vertragsschließung: nicht nachgewiesen
Bräutigam
- Name: Ludwig IV., Landgraf von Hessen-Marburg
- GND: 119021854
- Geburtsjahr: 1537
- Sterbejahr: 1604
- Dynastie: Zähringer
- Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Braut
- Name: Maria von Mansfeld-Hinterort
- GND: 1074217144
- Geburtsjahr: 1567
- Sterbejahr: 1625
- Dynastie: Savoyen
- Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Ludwig IV., Landgraf von Hessen-Marburg
- GND: 119021854
- Dynastie: Zähringen
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Margarethe von Braunschweig-Lüneburg-Celle, Gräfinwitwe von Mansfeld-Hinterort
- GND: 132020408
- Dynastie: Welfen
- Verhältnis: Mutter
Vertragsinhalt
[Prä] – im Namen der heiligen Dreifaltigkeit, zu Lob und Ehren Gottes, zur Vermehrung guter Freundschaft, mit Zustimmung der Braut: Eheabrede getroffen, Vertraschließung bekundet (1)
[1] – Eheversprechen ausgetauscht: für Braut, von Bräutigam (1)
[2] – Mitgift festgelegt: herabgesetzt nach mansfeldischem Hausrecht, ergänzt um nachstellige Unterhaltszahlung, zahlbar durch Stadt Eisleben, Aussteuer geregelt (1-2)
[3] – Erbverzicht der Braut geregelt: mit Zustimmung des Bräutigams, auf Vatererbem Muttererbe, Brudererbe und Schwestererbe, Erbansprüche bei Aussterben der Grafen von Mansfeld in männlicher Linie vorbehalten (2)
[4] – Witwengüter und Witweneinkünfte festgelegt: im Gegenzug für Mitgiftzahlung, Nutzungsrechte geregelt, Vereidigung und Rechtsstellung von Amtleuten geregelt (2-3)
[5-6] – Witwengüter geregelt: Vereidigung und Rechtsstellung der Untertanen geregelt (3)
[7] – Witwengüter geregelt: weltliche und geistliche Herrschaftsrechte, Gerichtsbarkeit und Kirchenvisitation vorbehalten, Öffnung und Schadenersatz geregelt (3)
[8] – Witwengüter geregelt: Holznutzung geregelt (3)
[9] – Witwengüter geregelt: Schutz durch Landgrafen von Hessen zugesichert (3-4)
[10] – Witwengüter geregelt: Öffnung und Veräußerung an Dritte, Bündnis mit Dritten verboten (4)
[11-12] – Witwengüter geregelt: Erhaltung und Schadenersatz geregelt (4)
[13-15] – nach Tod von Bräutigam: Vormundschaft über unmündige Kinder geregelt gemäß hessischem Hausrecht, Bezug von Witwengütern geregelt, persönlicher Besitz der Braut als Witwe geregelt, Ausstattung und Zustand von Witwensitz geregelt (4-5)
[16] – bei zweiter Ehe der Braut: Ablösung von Witwengütern, Auszahlung von Mitgift und lebenslange Verzinsung der Widerlage geregelt, ggf. Vererbung von Mitgift und Nachlaß der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt (5)
[17] – bei Tod der Braut ohne Kinder: Rückfall von Mitgift und Witwengütern, Vererbung von Nachlaß geregelt (5)
[18] – nach Tod der Braut ohne Kinder: lebenslange Nutzung der Mitgift durch Bräutigam, danach Rückfall der Mitgift geregelt (5-6)
[19] – Silbergeschirr als Hochzeitsgeschenk geregelt: als Eigentum des überlebenden Ehepartners (6)
[20-21] – Schuldenhaftung der Braut geregelt (6)
[22] – Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung, Vererbung und Ablösung geregelt (6)
[23] – bei Tod von Braut oder Bräutigam nach Hochzeit vor Mitgiftzahlung: Gültigkeit von Ehevertrag vereinbart – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Hochzeit: Nichtigkeit von Ehevertrag vereinbart (6-7)
[Esch] – Einhaltung versprochen (7)
Erbrechtliche Regelungen
Erbverzicht der Braut geregelt: mit Zustimmung des Bräutigams, auf Vatererbe Muttererbe, Brudererbe und Schwestererbe, Erbansprüche bei Aussterben der Grafen von Mansfeld in männlicher Linie vorbehalten - 3
bei zweiter Ehe der Braut: ggf. Vererbung von Mitgift und Nachlass der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt - 16
bei Tod der Braut ohne Kinder: Rückfall von Mitgift und Witwengütern, Vererbung von Nachlass geregelt - 17
Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung, Vererbung und Ablösung geregelt - 22
Kommentar
Als abweichendes Sterbejahr für Maria von Mansfeld-Hinterort ist 1535 überliefert.
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: Marburg, Staatsarchiv, Urk. 3, Nr. 128
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Druck: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 109. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/109.html.
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