Ehevertrag Nr. 118: Spanien - Frankreich
- Datum der Vertragsschließung: 25. August 1739
- Ort der Vertragsschließung: Versailles
Bräutigam
- Name: Philipp (Felipe), Herzog von Parma, Sohn von König Philipp V. von Spanien
- GND: 137838573
- Geburtsjahr: 1720
- Sterbejahr: 1765
- Dynastie: Bourbon (Spanien)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Braut
- Name: Louise Élisabeth, Tochter von König Ludwig XV. von Frankreich
- GND: 128731524
- Geburtsjahr: 1727
- Sterbejahr: 1759
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Philipp V., König von Spanien
- GND: 119186640
- Dynastie: Bourbon (Spanien)
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Ludwig XV., König von Frankreich
- GND: 118729438
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
[Prä] Im Namen Gottes, zur Mehrung der Einheit und Freundschaft zwischen dem spanischen und dem französischen Zweig des Hauses Bourbon
Artikel I: Eheschließung vereinbart: Hochzeit am französischen Hof, mit päpstlicher Dispens
Artikel II: Mitgift festgelegt (300.000 Goldécus): als Abfindung für Verzicht der Braut Erbansprüche in väterlicher wie mütterlicher Linie, Verzicht des Bräutigams auf Thronanspruch in Frankreich bis zur Abgeltung der Mitgiftsumme, ggf. Rückfall der Mitgift geregelt, bei Tod der Braut ohne Kinder bzw. überlebende Nachkommen: Rückfall der Mitgift geregelt
Artikel III: Anlage der Mitgift geregelt, falls Auflösung der Ehe: Aushändigung der Mitgiftsumme an Braut, ihre Bevollmächtigten oder Rechtsnachfolger geregelt
Artikel IV: Brautgeschenke von Ludwig: u. a. Juwelen im Wert von 300.000 Livres, zu übergeben bei Abreise nach Spanien
Artikel V: Brautgeschenke von Philipp festgelegt: u. a. Juwelen im Wert von 360.000 Livres
Artikel VI: Unterhalt, standesgemäße Unterbringung und Hofhaltung der Braut geregelt
Artikel VII: spanische Mitgiftzulage festgelegt: 100.000 Goldécus anstelle von Leibgedinge, als Versorgung im Fall der Eheauflösung, als Witwenversorgung, persönliches Eigentum der Braut
Artikel VIII: Rückkehrrecht der Braut im Fall der Eheauflösung bzw. als Witwe nach Frankreich zugesichert, Recht auf Mitnahme beweglicher Habe und Nutzung der Mitgiftzulage zugesichert
Artikel IX: Eheschließung durch Prokurator in Frankreich, Überführung der Braut nach Spanien, erneute Hochzeit in Spanien in Beisein von französischem Sondergesandten geregelt
Artikel X: Einhaltung zugesichert
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Bündnis von El Escorial 07.11.1733 - Bündnis von Fontainebleau 25.10.1743
Kommentar
Ü - Vorvertrag erwähnt: dat. 23.08.1739 Versailles (Präambel) - fast wörtlich identisch mit Vorvertrag 23.08.1739 (Enr. 151)
Vertragsunterzeichnung in Versaille in Gegenwart zahlreicher Mitglieder der königlichen Familie.
Digitalisat kann unter der angegebenen URL unter Verwendung der Signatur (TRA17390002) abgerufen werden.
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: Traités et accords de la France, TRA17390002
- Vertragssprache Archivexemplar: Französisch
- Digitalisat Archivexemplar: https://basedoc.diplomatie.gouv.fr/exl-php/recherche/mae_internet___traites
- Drucknachweis: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Druck: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 118. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/118.html.
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