Ehevertrag Nr. 123: England - Spanien (Kastilien)
- Datum der Vertragsschließung: 20. März 1506
- Ort der Vertragsschließung: London
Bräutigam
- Name: Heinrich VII., König von England
- GND: 118773712
- Geburtsjahr: 1457
- Sterbejahr: 1509
- Dynastie: Tudor
- Konfession: Römisch-Katholisch
Braut
- Name: Margarete von Österreich
- GND: 118730983
- Geburtsjahr: 1480
- Sterbejahr: 1530
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Heinrich VII., König von England
- GND: 118773712
- Dynastie: Tudor
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Philipp I. (der Schöne), König von Kastilien
- GND: 11864162X
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
Prämbel: Nennung der Verhandler
Artikel 1: Mitgift festgelegt in Höhe von 300.000 Kronen (jede Krone zu 4 Schilling Sterling), davon sind 100.000 Kronen innerhalb von 15 Tagen vor Abreise der Braut nach England zu zahlen
Artikel 2: Zahlung der restlichen Summe in 6 jährlichen Raten von je 33.333 Kronen
Artikel 3: spanische Zusage über jährliche Auszahlung an das Ehepaar von 18.850 Kronen und weiteren 12.000 Kronen an Einkünften aus Margaretes spanischen und savoyardischen Witwengütern; gesamte Summe zu Heinrichs persönlichem Gebrauch
Artikel 4: Unterzeichnung, Ratifikation und Eid durch Philipp zugesichert
Artikel 5-6: Bürgschaft für Zahlung durch flämische Adelige und Städte geregelt, Aushändigung der Sicherheiten in London geregelt
Artikel 7: Philipp wird verpflichtet, vor vom Papst bestimmten Zeugen die strikte Einhaltung des Vertrags, insbesondere der finanziellen Klauseln, zuzusichern; bei unpünktlicher Zahlung droht ihm Exkommunikation
Artikel 8-9: Eheschließung durch Prokurator innerhalb eines Monats nach Aushändigung der Sicherheiten vereinbart
Artikel 10: Überführung der Braut nach England geregelt
Artikel 11: persönliche Eheschließung soll spätestens einen Monat nach Margaretes Ankunft in England zelebriert werden
Artikel 12: Falls Margarete vor kompletter Auszahlung der Mitgift von 300.000 Kronen stirbt und Nachkommen existieren, wird die Summe weiterhin abgezahlt; bei Tod ohne nachkommen wird die Zahlung eingestellt
Artikel 13: Heinrich muss Margarete die Güter, die ihr Wittum bilden, überschreiben; bei Verwitwung erhält sie Zugriff auf Einkünfte aus spanischen und savoyardischen Witwengütern; ihr wird Recht zugesichert, die Einkünfte frei zu verausgaben, außer in mit England verfeindeten Ländern
Artikel 14: Bestätigung und Garantie pünktlicher Zahlung von Einkünften aus Wittum durch englisches Parlament geregelt
Artikel 15: Margaretes Erben haben keinen Anspruch, von Heinrich die Rückzahlung der Mitgift (ganz oder teilweise) zu fordern
Artikel 16: falls Margarete vor Heinrich stirbt und keine Nachkommen hinterlässt, Auszahlung ihrer Mitgift an ihre Erben durch Heinrich geregelt
Artikel 17: die Erzherzogin darf über ihre Juwelen und ihren Schmuck selbst verfügen
Artikel 18: Kinder aus der Ehe haben Sukzessions- und Erbrecht für alle Erbschaften in Spanien, Flandern etc., die Margarete eventuell zufallen
Artikel 19: Philipp muss päpstliche Bestätigung des Vertrags einholen und um seine Exkommunikation bei Vertragsbruch ersuchen
Artikel 20: Philipp ist verpflichtet, Margarete zum Eheschluss zu bewegen; Übergabe Margaretes nach England geregelt
Artikel 21: der Kaiser hat König Philipp zur Vertragsschließung bevollmächtigt
Artikel 22: Ratifikation des Vertrags durch den Kaiser erforderlich; der Kaiser ist verpflichtet, Margarete zum Eheschluss zu bewegen; Widerspruch des Kaisers macht die Eheabrede zwischen England und Spanien nicht ungültig
Artikel 23-24: Vertragsparteien verpflichten sich zu erneuter Ratifikation des Freundschafts- und Allianzvertrags von Windsor zwischen England und Spanien am 09.02.1506
Artikel 25-28: Vollmachten der Vertragsparteien
Regelungen über Thronfolge
Artikel 18: Kinder aus der Ehe haben Sukzessions- und Erbrecht für alle Erbschaften in Spanien, Flandern etc., die Margarete eventuell zufallen
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 15: Margaretes Erben haben keinen Anspruch, von Heinrich die Rückzahlung der Mitgift (ganz oder teilweise) zu fordern
Artikel 16: falls Margarete vor Heinrich stirbt und keine Nachkommen hinterlässt, Auszahlung ihrer Mitgift an ihre Erben durch Heinrich geregelt
Artikel 18: Kinder aus der Ehe haben Sukzessions- und Erbrecht für alle Erbschaften in Spanien, Flandern etc., die Margarete eventuell zufallen
Ständische Instanzen beteiligt
englisches Parlament
Externe Instanzen beteiligt
Kaiser, Papst
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 4: Unterzeichnung, Ratifikation und Eid durch Philipp zugesichert
Artikel 14: Bestätigung und Garantie pünktlicher Zahlung von Einkünften aus Wittum durch englisches Parlament geregelt
Artikel 22: Ratifikation des Vertrags durch den Kaiser erforderlich
Artikel 23-24: Vertragsparteien verpflichten sich zu erneuter Ratifikation des Freundschafts- und Allianzvertrags von Windsor zwischen England und Spanien am 09.02.1506
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
Artikel 23-24: Vertragsparteien verpflichten sich zu erneuter Ratifikation des Freundschafts- und Allianzvertrags von Windsor zwischen England und Spanien am 09.02.1506
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Verträge von Antwerpen 19-20.06.1502 - Handelsvertrag von Richmond 23.06.1503 - Bündnis von Windsor 09.02.1503 - Handelsvertrag von London 30.04.1506 - Handelsvertrag von Westminster 15.05.1506 - Handelsvertrag von Brügge 05.06.1507 - Freundschaftsvertrag von Calais 21.12.1507
Kommentar
Eheschließung gescheitert an Unwillen Margarethes zur Heirat; stattdessen: Angebot Maximilians zu Ehe des Prinzen Karl mit Maria Tudor, von Heinrich angenommen (Wiesflecker)
Literatur
Wiesflecker, Max. I., Bd. III, S. 294 f.
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: Parry/Hopkins 1970, Bd. II, S. 34, CSP Sp., Bd. I, S. 382-385 (Regest)
- Vertragssprache Druck: Englisch
- Digitalisat Druck: https://www.british-history.ac.uk/cal-state-papers/spain/vol1/pp382-385
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 123. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/123.html.
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