Ehevertrag Nr. 133: Spanien - Frankreich
- Datum der Vertragsschließung: 13. August 1516
- Ort der Vertragsschließung: Noyon
Bräutigam
- Name: Karl V., König von Spanien
- GND: 118560093
- Geburtsjahr: 1500
- Sterbejahr: 1558
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Karl V., König von Spanien
- GND: 118560093
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Franz I., König von Frankreich
- GND: 118534947
- Dynastie: Valois
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Artikel 1:
Bündnis bestätigt: wie in Vertrag von Paris 24.03.1515
keine Hilfe für Feinde des andern, gegenseitige Unterstützung vereinbart: außer gegen Kaiser, Venedig
Offensivbündnis vereinbart
Artikel 2:
- freier Handel, Verkehr vereinbart
Artikel 3:
bei Vertragsverletzungen: Entschädigung, Bestrafung der Verletzer vereinbart
Beitrittspartner aufgezählt, Beitrittsregeln geregelt
Artikel 4:
im Vertrag von Paris 1515 Ehe Karls mit Renate von Frankreich vereinbart; hier nun auf Begehren Karls, nach Tod Ferdinands von Aragon: Brautwechsel vereinbart
Verlöbnis vereinbart: wenn Louise 7 Jahre alt
Eheschließung vereinbart: wenn Louise 11,5 Jahre alt
Überführung der Braut vereinbart
alle französischen Ansprüche auf Königreich Neapel als Mitgift festgelegt
Erbverzicht Louises geregelt
bei Tod Karls vor Ehe: Eheschließung mit Karls Bruder Ferdinand vereinbart: falls dieser nicht inzwischen verheiratet mit ungarischer Prinzessin
bei Tod Louises vor Ehe: Eheschließung mit künftiger Tochter von Franz oder mit Renate vereinbart: falls Renate nicht inzwischen verheiratet
Sicherheiten bis Eheschließung wie in Vertrag von Paris 24.03.1515 bekräftigt
Ratifikation des Vertrags durch französische Stände zugesichert, geregelt
Beschwörung des Vertrags durch Franz zugesichert
Artikel 5:
- Leibgedinge, Witwensitz geregelt
Artikel 6:
bei Scheitern der Ehevereinbarung oder Aussterben der Eheleute ohne Kinder: beiderseitige Ansprüche auf Neapel vorbehalten
bei Vertragsausfall, -verletzung durch Karl, Ferdinand: Übergang von Ansprüchen Karls, Ferdinands auf Neapel an Frankreich vereinbart
bei Vertragsausfall, -verletzung durch Frankreich: Übergang von französischen Ansprüchen auf Neapel an Karl vereinbart
Einholung von päpstlicher Zustimmung vereinbart: Papst als Lehnsherr über Neapel
Entschädigung an Franz für Neapel vereinbart: Zahlung herabgesetzt nach Geburt von Kindern Karls, Kaufleute als Sicherheit gestellt
Artikel 7:
- bei Witwenschaft Louises, Renates ohne Erben: Rückkehr der Ansprüche auf Neapel an Frankreich vereinbart, ohne Ausgleichszahlungen
Artikel 8:
- beiderseitige Ansprüche auf Neapel vorbehalten
Artikel 9+10:
- Tributzahlung aus Artois an Frankreich von Franz an Karl, dessen Erben zugestanden: inkl. Recht zur Erhebung weiterer Abgaben
Artikel 11:
- Besitzergreifung von strittigen Gütern durch Margarethe von Savoyen vereinbart: auf Befehl von Franz, nach Entschädigung der bisherigen Besitzer
Artikel 12+13:
- Schiedsrichter zur Entschädigung spanischer Kaufleute eingesetzt: gemäß Vertrag von Paris 24.03.1515
Artikel 14:
spanische Besitzergreifung von Navarra vereinbart: gegen Entschädigung des Königs von Navarra, französisches Bündnis mit Navarra vorbehalten
Papst, Reichsstände zu Konservatoren des Vertrags ernannt
Konfessionelle Regelungen
Artikel 1:
Bündnis bestätigt: wie in Vertrag von Paris 24.03.1515
keine Hilfe für Feinde des andern, gegenseitige Unterstützung vereinbart: außer gegen Kaiser, Venedig
Offensivbündnis vereinbart
Artikel 4:
alle französischen Ansprüche auf Königreich Neapel als Mitgift festgelegt
Sicherheiten bis Eheschließung wie in Vertrag von Paris 24.03.1515 bekräftigt
Artikel 6:
bei Scheitern der Ehevereinbarung oder Aussterben der Eheleute ohne Kinder: beiderseitige Ansprüche auf Neapel vorbehalten
bei Vertragsausfall, -verletzung durch Karl, Ferdinand: Übergang von Ansprüchen Karls, Ferdinands auf Neapel an Frankreich vereinbart
bei Vertragsausfall, -verletzung durch Frankreich: Übergang von französischen Ansprüchen Auf Neapel an Karl vereinbart
Entschädigung an Franz für Neapel vereinbart: Zahlung herabgesetzt nach Geburt von Kindern Karls, Kaufleute als Sicherheit gestellt
Artikel 7:
- bei Witwenschaft Louises, Renates ohne Erben: Rückkehr der Ansprüche auf Neapel an Frankreich vereinbart, ohne Ausgleichszahlungen
Artikel 8:
- beiderseitige Ansprüche auf Neapel vorbehalten
Artikel 14:
- spanische Besitzergreifung von Navarra vereinbart: gegen Entschädigung des Königs von Navarra, französisches Bündnis mit Navarra vorbehalten
Ständische Instanzen beteiligt
Artikel 4: Ratifikation durch französische Stände zugesichert
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 6: Einholung päpstlicher Zustimmung zu Vereinbarungen über Neapel vereinbart
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 4: Ratifikation durch französische Stände zugesichert
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
Artikel 1, 4, 13: Bezugnahme auf Vertrag von Paris 24.03.1515
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Waffenstillstand von Huturbia 01.04.1513
Akte von Paris von 31.03.1515 über Navarra
Friedens- und Ehevertrag von Noyon 13.08.1516
Friedensvertrag von Brüssel 03.12.1516
Bündnisvertrag von Barcelona 20.03.1519 (nach FVVo)
Kommentar
Der Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt. Ratifikation durch Franz I.: Archivo Histórico Nacional, ESTADO, 2876, Exp. 24
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. IV:1, S. 224-228
- Vertragssprache Druck: Französisch
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k12634404/f244.item
Schlagwörter
Krieg zwischen dem Kaiser, Frankreich wegen Mailand, Genua, Neapel 1521-1526
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 133. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/133.html.
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