Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 135: Brandenburg - Frankreich

  • Datum der Vertragsschließung: 26. Juni 1517
  • Ort der Vertragsschließung: Abbeville

Bräutigam

  • Name: Joachim, Kurprinz von Brandenburg, Sohn von Kurfürst Joachim I.
  • GND: 118557556
  • Geburtsjahr: 1505
  • Sterbejahr: 1571
  • Dynastie: Hohenzollern (Brandeburg)
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Braut

  • Name: Renate (Renee) von Frankreich
  • GND: 11892933X
  • Geburtsjahr: 1515
  • Sterbejahr: 1575
  • Dynastie: Valois
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Joachim I., Kurfürst von Brandenburg
  • GND: 119214644
  • Dynastie: Hohenzollern (Brandeburg)
  • Verhältnis: Vater

Akteure der Braut

  • Name: Franz I., König von Frankreich
  • GND: 118534947
  • Dynastie: Valois
  • Verhältnis: Cousin

Vertragsinhalt

Artikel 1-2: Eheschließung vereinbart, vorbehaltlich vorheriger Eheabrede mit König Karl von Spanien oder Erzherzog Ferdinand

Artikel 3: Mitgift festgelegt: für Erbansprüche Renates, Zahlung geregelt, Ausstattung Renates geregelt

Artikel 4: Erbverzicht Renates auf Sukzessionsansprüche in Frankreich sowie Erbe ihres Vaters und ihrer Mutter zugunsten von König Franz und seiner Nachkommen

Artikel 5: Übergabe von Mitgift und Brautschmuck geregelt

Artikel 6: Gütergemeinschaft der Eheleute, ggf. Rückfall von Mitgiftanteil, Regelung von Erbe, Nachlass Renates nach französischem Brauch: von französischer Seite gefordert, von brandenburgischer Seite abgelehnt, deutsches Ehegüterrecht mit Mitgift, Widerlage gegenübergestellt

Artikel 7-8: zur Überwindung der gegensätzlichen Rechtspositionen: Ehegüterrecht gemäß gemeinem Recht, nicht nach Ländergewohnheit vereinbart

Artikel 9: nach Tod von Bräutigam: Rückfall der Mitgift an Renate, ihre Kinder oder ggf. an den König von Frankreich oder seine Nachkommen geregelt

Artikel 10: Leibgedingegüter, Leibgedinge für Witwenversorgung festgelegt

Artikel 11: nach Tod von Bräutigam: Rückfall von Ausstattung, Juwelen Renates an Renate, ihre Kinder oder ggf. an den König von Frankreich oder seine Nachkommen geregelt

Artikel 12: Überführung Renates, Hochzeit geregelt: wenn Renate 12 Jahre alt, zusammen mit Austausch der Dokumente, Mitgiftzahlung

Artikel 13: Verzicht Renates auf kollaterale Erbansprüche: von französischer Seite gefordert, von brandenburgischer Seite grundsätzlich abgelehnt, nur gegen zusätzliche Geldzahlung zur Brautausstattung zugestanden, Streitfrage an Prinzipale zur Entscheidung zurücküberwiesen

Artikel 14: Ratifikation geregelt

Erbrechtliche Regelungen

Artikel 4: Erbverzicht Renates auf Sukzessionsansprüche in Frankreich sowie Erbe ihres Vaters und ihrer Mutter zugunsten von König Franz und seiner Nachkommen

Artikel 6: Gütergemeinschaft der Eheleute, ggf. Rückfall von Mitgiftanteil, Regelung von Erbe, Nachlass Renates nach französischem Brauch: von französischer Seite gefordert, von brandenburgischer Seite abgelehnt, deutsches Ehegüterrecht mit Mitgift, Widerlage gegenübergestellt

Artikel 9: nach Tod von Bräutigam: Rückfall der Mitgift an Renate, ihre Kinder oder ggf. an den König von Frankreich oder seine Nachkommen geregelt

Artikel 11: nach Tod von Bräutigam: Rückfall von Ausstattung, Juwelen Renates an Renate, ihre Kinder oder ggf. an den König von Frankreich oder seine Nachkommen geregelt

Artikel 13: Verzicht Renates auf kollaterale Erbansprüche: von französischer Seite gefordert, von brandenburgischer Seite grundsätzlich abgelehnt, nur gegen zusätzliche Geldzahlung zur Brautausstattung zugestanden, Streitfrage an Prinzipale zur Entscheidung zurücküberwiesen

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Artikel 14: Ratifikation geregelt

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

Abkommen von Abbeville 07.1518 [?] über brandenburgische Unterstützung für Kaiserwahl von König Franz (ADB)

Kommentar

Bräutigam römisch-katholischer Religion bis 1539, von da an lutherisch.

Artikel im Original nicht nummeriert.

Vgl. zu diesem Vertrag auch folgenden Vertrag im Bestand des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz, Signatur: GStA, I. HA Rep. 78, Nr. 24, fol. 44r-46r, abrufbar unter: https://archivdatenbank.gsta.spk-berlin.de/midosasearch-gsta/MidosaSEARCH/i_ha_rep_78_und_78_a/index.htm?kid=GStA_i_ha_rep_78_und_78_a_8&uid=GStA_i_ha_rep_78_und_78_a_I_HA_Rep_78_Nr_24

Literatur

ADB 14 “Joachim I., Kurfürst von Brandenburg”, S. 75

Nachweise

  • Archivexemplar: Archives Nationales de France, J 995A 5 (UI)
  • Vertragssprache Archivexemplar: Latein
  • Digitalisat Archivexemplar: https://www.ieg-friedensvertraege.de/treaty/1517%20VI%2026%20Heiratsvertrag%20von%20Abbeville/t-1568-1-de.html?h=1
  • Drucknachweis: IEG-FVVo, S. 2-8
  • Vertragssprache Druck: Latein

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 135. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/135.html.

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