Ehevertrag Nr. 140: Frankreich - England
- Datum der Vertragsschließung: 30. April 1527
- Ort der Vertragsschließung: Westminster
Bräutigam
- Name: Franz I., König von Frankreich
- GND: 118534947
- Geburtsjahr: 1494
- Sterbejahr: 1547
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Braut
- Name: Maria (Mary) von England
- GND: 118640917
- Geburtsjahr: 1516
- Sterbejahr: 1558
- Dynastie: Tudor
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Franz I. (Francois), König von Frankreich
- GND: 118534947
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Verhältnis: selbst oder Vater
Akteure der Braut
- Name: Heinrich VIII., König von England
- GND: 118548204
- Dynastie: Tudor
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Artikel 1: Friedens- und Freundschaftsvertrag von Moore zwischen England und Frankreich vom 30.08.1525 bestätigt
Artikel 2: Vereinbarung, Verhandlungen und Verträge mit dem Kaiser künftig nur gemeinsam einzugehen, gilt u. a. für Eheverhandlungen und -verträge und speziell für Franz hinsichtlich der Freilassung seiner Söhne aus kaiserlicher Geiselhaft
Artikel 3: gemeinsame Gesandtschaft an Kaiser vereinbart, um Freilassung der Söhne von Franz und die Rückzahlung kaiserlicher Schulden an Heinrich zu erreichen
Artikel 4: zur Wahrung des Friedens zukünftige Eheschließung Marias entweder mit Franz selbst oder mit dessen zweitgeborenem Sohn Heinrich vereinbart, sobald Maria 12 Jahre alt ist, spätere Entscheidung und Verhandlungen vereinbart, Rücktritt vorbehalten
Artikel 5: bei Eheschließung Marias mit Franz und ihrer Thronfolge in England wird eine englische Regentschaftsregierung eingesetzt, damit es nicht zu Änderungen im englischen Gemeinwesen kommt, Verhandlungen über Leibgedinge und Mitgift vereinbart, Erziehung des erstgeborenen Kindes und somit englischen Thronfolgers in England vereinbart, Rückkehrrecht Marias als Witwe zugesagt, Bestätigung und Ratifikation des Vertrags geregelt
Artikel 6: falls Maria oder die Nachkommen aus der Ehe mit Franz nicht die englische Thronfolge antreten und es zu keinem gemeinsamen Offensivkrieg Englands und Frankreichs gegen den Kaiser kommt, ist der Vertrag vom 30.04.1527 nichtig
Artikel 7: falls Eheschließung mit Heinrich vereinbart wird, erfolgt zwei Monate nach seiner Freilassung und Rückkehr nach Frankreich die Übersendung Heinrichs nach England, um dort erzogen zu werden, Verhandlungen über Leibgedinge und Mitgift vereinbart, Bestätigung und Ratifikation des Vertrags geregelt
Artikel 8-9: Offensivkrieg gegen den Kaiser vereinbart, falls er die gemeinsamen Friedensbedingungen Englands und Frankreichs ablehnt
Artikel 10: falls aufgrund englischer Bedenken keine der beiden möglichen Ehen zustande kommt, ist der französische König nicht verpflichtet, dem englischen König seine Kriegskosten zu erstatten, wenn aber aufgrund französischer Bedenken keine Ehe zustande kommt, erstattet der französische dem englischen König die Kriegskosten und leistet Zahlungen darüber hinaus
Artikel 11: Königstreffen in Calais vereinbart, Regelungen des Zeremoniells vorbehalten
Artikel 12: Ratifikation geregelt
Regelungen über Thronfolge
Artikel 5: bei Eheschließung Marias mit Franz und ihrer Thronfolge in England wird eine englische Regentschaftsregierung eingesetzt, damit es nicht zu Änderungen im englischen Gemeinwesen kommt, Verhandlungen über Leibgedinge und Mitgift vereinbart, Erziehung des erstgeborenen Kindes und somit englischen Thronfolgers in England vereinbart, Rückkehrrecht Marias als Witwe zugesagt, Bestätigung und Ratifikation des Vertrags geregelt
Artikel 6: falls Maria oder die Nachkommen aus der Ehe mit Franz nicht die englische Thronfolge antreten und es zu keinem gemeinsamen Offensivkrieg Englands und Frankreichs gegen den Kaiser kommt, ist der Vertrag vom 30.04.1527 nichtig
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 5: bei Eheschließung Marias mit Franz und ihrer Thronfolge in England wird eine englische Regentschaftsregierung eingesetzt, damit es nicht zu Änderungen im englischen Gemeinwesen kommt, Verhandlungen über Leibgedinge und Mitgift vereinbart, Erziehung des erstgeborenen Kindes und somit englischen Thronfolgers in England vereinbart, Rückkehrrecht Marias als Witwe zugesagt, Bestätigung und Ratifikation des Vertrags geregelt
Artikel 7: falls Eheschließung mit Heinrich vereinbart wird, erfolgt zwei Monate nach seiner Freilassung und Rückkehr nach Frankreich die Übersendung Heinrichs nach England, um dort erzogen zu werden, Verhandlungen über Leibgedinge und Mitgift vereinbart, Bestätigung und Ratifikation des Vertrags geregelt
Artikel 12: Ratifikation geregelt
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
Bezug auf Geiselnahme der Söhne Franz
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
5 Verträge von More 1525.08.30 - Vertrag von Hampton Court 1526.08.08 - Friedensvertrag von Westminster 1527.04.30 - Offensivbündnisvertrag von Westminster 1527.04.30 - Zusatzvertrag von Westminster 1527.05.19 - 3 Verträge von London 1530.02.18 - Vertrag von Hampton Court 1530.12.02 - Bündnisvertrag von London 1532.06.23 - Bündnisvertrag von Calais 1532.10.28
Kommentar
zusätzlicher Vertragszweck Hausmacht? Offenbar französische Hoffnungen auf Erbfall in England
Vertrag selbst ist nicht explizit in Artikel unterteilt.
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. IV:1, S. 476-481; Perry/Hopkins 1970, Bd. II, S. 41
- Vertragssprache Druck: Latein
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k12634404/f496.item
Schlagwörter
1522 und 1523 englische Angriffe auf Morlaix und Tréport (vgl. Gunn 2018, S. 6)
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 140. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/140.html.
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