Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 155: Savoyen-Piemont - Spanien

  • Datum der Vertragsschließung: 23. August 1584
  • Ort der Vertragsschließung: Chambery

Bräutigam

  • Name: Karl Emanuel I., Herzog von Savoyen
  • GND: 118988328
  • Geburtsjahr: 1562
  • Sterbejahr: 1630
  • Dynastie: Savoyen
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Braut

  • Name: Katharina von Spanien
  • GND: 119189690
  • Geburtsjahr: 1567
  • Sterbejahr: 1597
  • Dynastie: Habsburg (Spanien)
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Karl Emanuel I., Herzog von Savoyen
  • GND: 118988328
  • Dynastie: Savoyen
  • Verhältnis: selbst

Akteure der Braut

  • Name: Philipp II., König von Spanien
  • GND: 118593862
  • Dynastie: Habsburg (Spanien)
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

Artikel 1: Eheschließung vereinbart: innerhalb von 3 Monaten, mit Dispens des Papstes

Artikel 2: Mitgift von 500.000 Dukaten festgelegt, Zahlung geregelt, Verzinsung der Summe festgelegt, Verpflichtung Karl Emanuels, den Erhalt zu Quittieren

Artikel 3: Erbverzicht Katharinas geregelt, formelle Verzichtserklärung innerhalb von zwei Tagen nach Vollzug der Ehe gefordert, Ausnahmeregelung für den Fall des Aussterbens von Philipps Nachkommen festgelegt, im Fall der Thronfolge Katharinas in Spanien: Verpflichtung zur Wahrung des hergebrachten Rechtszustands in den spanischen Reichen

Artikel 4: bei Auflösung der Ehe, ohne dass Kinder aus der Ehe vorhanden sind: Rückfall der Mitgift innerhalb eines Jahres vereinbart

Artikel 5: für den Fall, dass Katharina keine Kinder aus der Ehe und keine anderen erbberechtigten Verwandten mehr haben sollte, wird ihr freies Testierrecht Katharinas an Mitgift zugesichert: mit Ausnahme solcher Güter, die ihr von ihrem Vater als Erbes zugesprochen wurden, diese Fallen an Spanien zurück; falls sie verstirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen: Rückfall der gesamten Mitgift

Artikel 6: Mitgiftanteil als Leibgedinge festgelegt, Katharina wird das Recht die Summe zugesprochen, gleich, ob aus der Ehe Kinder hervorgehen oder nicht, und gleich, ob sie nach Karl Emanuels Tod Witwe bleibt oder sich erneut verheiratet

Artikel 7: falls Katharina von Karl Emanuel verstirbt, erben die gemeinsamen Kinder die Mitgift, falls keine Kinder vorhanden sind, fällt diese an den Herzog und seine Nachkommen

Artikel 8: Brautschatz und Ausstattung der Residenz der Braut geregelt, nach dem Tod Katharinas: Rückfall des Brautschatze an Karl Emanuel oder seine Erben

Artikel 9: alleinige Besitzrechte Katharinas an von ihr mitgebrachten Juwelen und Kleinodien sowie an mobilem und immobilem Besitz, den sie während der Ehe erlangt, zugesichert

Artikel 8: Unterhalt Katharinas festgelegt, Einkünfte während der Ehe geregelt

Artikel 9: Karl Emanuel wird verpflichtet, im Vorfeld der Eheschließung einer schriftlichen Erklärung hinsichtlich Katharinas Unterhalt abzugeben

Artikel 10: Rückkehrrecht Katharinas als Witwe zugesichert, Mitführung ihres Hofstaats geregelt, Fortbestand ihrer Einkünfte aus Anlage der Mitgift im Fall ihrer Rückkehr nach Spanien geregelt

Artikel 11: Sicherheiten für Leibgedinge zugesichert, umfassende Regelungen für sichere Anlage der Mitgift getroffen

Regelungen über Thronfolge

Artikel 3: […] im Fall der Thronfolge Katharinas in Spanien: Verpflichtung zur Wahrung des hergebrachten Rechtszustands in den spanischen Reichen

Erbrechtliche Regelungen

Artikel 3: Erbverzicht Katharinas geregelt, formelle Verzichtserklärung innerhalb von zwei Tagen nach Vollzug der Ehe gefordert, Ausnahmeregelung für den Fall des Aussterbens von Philipps Nachkommen festgelegt, im Fall der Thronfolge Katharinas in Spanien: Verpflichtung zur Wahrung des hergebrachten

Artikel 5: für den Fall, dass Katharina keine Kinder aus der Ehe und keine anderen erbberechtigten Verwandten mehr haben sollte, wird ihr freies Testierrecht Katharinas an Mitgift zugesichert: mit Ausnahme solcher Güter, die ihr von ihrem Vater als Erbes zugesprochen wurden, diese Fallen an Spanien zurück; falls sie verstirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen: Rückfall der gesamten Mitgift

Artikel 7: falls Katharina von Karl Emanuel verstirbt, erben die gemeinsamen Kinder die Mitgift, falls keine Kinder vorhanden sind, fällt diese an den Herzog und seine Nachkommen

Artikel 8: […] nach dem Tod Katharinas: Rückfall des Brautschatze an Karl Emanuel oder seine Erben

Externe Instanzen beteiligt

Artikel 1: Eheschließung vereinbart: innerhalb von 3 Monaten, mit Dispens des Papstes

Kommentar

Ü - Katharina: auch genannt Katharina Michaela

Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt.

Literatur

Nachweise

  • Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Vertragssprache Archivexemplar:
  • Digitalisat Archivexemplar:
  • Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. V:1, S. 437-441
  • Vertragssprache Druck: Französisch und Italienisch
  • Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1262878n/f485

Schlagwörter

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 155. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/155.html.

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