Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 158: Savoyen-Nemours - Lothringen

  • Datum der Vertragsschließung: 14. April 1618
  • Ort der Vertragsschließung: Brüssel

Bräutigam

  • Name: Heinrich I. von Savoyen, Herzog von Nemours
  • GND: 138302626
  • Geburtsjahr: 1572
  • Sterbejahr: 1632
  • Dynastie: Savoyen
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Braut

  • Name: Anna von Lothringen
  • GND:
  • Geburtsjahr: 1600
  • Sterbejahr: 1638
  • Dynastie: Lothringen
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Heinrich I. von Savoyen, Herzog von Nemours
  • GND: 138302626
  • Dynastie: Savoyen
  • Verhältnis: selbst

Akteure der Braut

  • Name: Karl II. von Lothringen, Herzog von Aumale
  • GND: 1194875734
  • Dynastie: Lothringen
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

Artikel 1: Eheschließung zum nächsten möglichen Zeitpunkt vereinbart, Erbrechte Annas auf mütterliches Erbe werden durch die Eheschließung nicht beeinträchtigt

Artikel 2: Schenkung Herzog Karls an Anna 1616-12-01, einschließlich alle seine Besitzungen in Frankreich bestätigt: zuzüglich Übertragung aller mütterlichen Rechts- und Erbansprüche auf Anna

Artikel 3: Besitz- und Gütergemeinschaft des Ehepaars vereinbart: ausgenommen bleiben Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, Besitz- und Gütergemeinschaft umfasst auch von Anna und Heinrich in die Ehe als Mitgift und Widerlage eingebrachte Geldsummen

Artikel 4: umfangreiche Regelungen bezüglich der Vererbung des Besitzes der Eheleute, sowohl für den Fall, dass aus der Ehe Kinder hervorgehen, als auch im Fall, dass sie kinderlosen bleibt

Artikel 5: Verrechnung eingebrachter Schulden geregelt, Status der Besitz- und Gütergemeinschaft bei Tod eines der Ehepartner geregelt

Artikel 6: Zugewinne aus Verkäufen und Veräußerungen mobiler und immobiler Besitztümer der Eheleute fließen in die Besitz- und Gütergemeinschaft zurück Artikel 7: Leibgedinge bzw. Witwengüter, Witwensitz samt Ausstattung und Witwenversorgung geregelt

Artikel 8: Anna wird freigestellt, ob sie nach dem Tod ihres Ehemanns dessen Anteile an der Gütergemeinschaft übernimmt; falls sie es verweigert: kein Rückfall der von ihr in die Ehe eingebrachten Geldsumme, sie erhält dann nur, was ihr durch Erbe, Schenkung etc. zusteht

Artikel 9: Rechte der Erben Heinrichs und lebenslanger Nießnutz Annas an Witwengütern geregelt

Artikel 10: Vererbung von Annas lothringischem Titel an zweiten Sohn, der aus der Ehe hervorgeht, geregelt; Regelung, falls dieser zweite Sohn verstirbt

Artikel 11: ausdrückliche Zustimmung des Königs von Frankreich und der Erzherzöge von Österreich bekundet

Artikel 12: Einholung der Zustimmung des Herzogs von Savoyen geregelt

Artikel 13: am Vertrag beteiligte Parteien unterstellen sich der Jurisdiktion des Parlaments von Paris sowie der Prevosté und Vicomté von Paris

Regelungen über Thronfolge

Artikel 10: Vererbung von Annas lothringischem Titel an zweiten Sohn, der aus der Ehe hervorgeht, geregelt; Regelung, falls dieser zweite Sohn verstirbt

Erbrechtliche Regelungen

Artikel 1: Eheschließung zum nächsten möglichen Zeitpunkt vereinbart, Erbrechte Annas auf mütterliches Erbe werden durch die Eheschließung nicht beeinträchtigt

Artikel 2: Schenkung Herzog Karls an Anna 1616-12-01, einschließlich alle seine Besitzungen in Frankreich bestätigt: zuzüglich Übertragung aller mütterlichen Rechts- und Erbansprüche auf Anna

Artikel 4: umfangreiche Regelungen bezüglich der Vererbung des Besitzes der Eheleute, sowohl für den Fall, dass aus der Ehe Kinder hervorgehen, als auch im Fall, dass sie kinderlosen bleibt

Artikel 9: Rechte der Erben Heinrichs und lebenslanger Nießnutz Annas an Witwengütern geregelt

Artikel 10: Vererbung von Annas lothringischem Titel an zweiten Sohn, der aus der Ehe hervorgeht, geregelt; Regelung, falls dieser zweite Sohn verstirbt

Ständische Instanzen beteiligt

Artikel 13: am Vertrag beteiligte Parteien unterstellen sich der Jurisdiktion des Parlaments von Paris sowie der Prevosté und Vicomté von Paris

Externe Instanzen beteiligt

Artikel 11: ausdrückliche Zustimmung […] der Erzherzöge von Österreich bekundet; Artikel 12: Einholung der Zustimmung des Herzogs von Savoyen geregelt

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Artikel 1: Genehmigung der Eheschließung durch französischen Königs erwähnt […]

Kommentar

Heinrich: vgl. Europ. Stammtf. NF II, 195 - Anna: vgl. Europ. Stammtf. NF I:2, 210B Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt

Literatur

Nachweise

  • Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Digitalisat Archivexemplar:
  • Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. V:2, S. 310-312
  • Vertragssprache Druck: Französisch
  • Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263086r/f320

Schlagwörter

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 158. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/158.html.

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