Ehevertrag Nr. 161: Savoyen-Nemours - Frankreich
- Datum der Vertragsschließung: 7. Juli 1643
- Ort der Vertragsschließung: Paris
Bräutigam
- Name: Karl Amadeus von Savoyen, Herzog von Genf, Nemours, Aumale
- GND: 1055547010
- Geburtsjahr: 1624
- Sterbejahr: 1652
- Dynastie: Savoyen
- Konfession: Römisch-Katholisch
Braut
- Name: Elisabeth von Vendôme
- GND: 1037239385
- Geburtsjahr: 1614
- Sterbejahr: 1664
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Karl Amadeus von Savoyen, Herzog von Genf, Nemours, Aumale
- GND: 1055547010
- Dynastie: Savoyen
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: César, Herzog von Vendôme
- GND: 12108972X
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Artikel 1: Eheschließung vereinbart
Artikel 2: Besitz- und Gütergemeinschaft vereinbart: davon ausgenommen sind vor der Ehe zustande gekommenen Schulden; Mitgift in Höhe von 900.000 Livre festgelegt, teils als Geldsumme, teils in Gütern, teils in Juwelen und Schmuck; im Gegenzug für Mitgift: Erbverzicht Elisabeths geregelt; Leibgedinge und Auswahl des Witwensitzes durch Elisabeth geregelt
Artikel 3: Auflösung der Gütergemeinschaft nach Tod eines Ehepartners geregelt
Artikel 4: werden von Elisabeth in die Gütergemeinschaft eingebrachte Besitztümer veräußert, ist für gleichwertigen Ersatz zu sorgen, spätestens bei Auflösung der Gütergemeinschaft
Artikel 5: Elisabeth, ihre Verwandten, Kinder oder Nachkommen sind berechtig allen in der Gütergemeinschaft eingeschlossenen Besitz mit sämtlichen daraus resultierenden Verpflichtungen nach dem Tod ihres Ehemanns zu übernehmen oder abzulehnen; im Fall der Ablehnung: Rückfall des von Elisabeth eingebrachten Besitzes; Regelungen bezüglich des Leibgedinges und der Schuldenhaftung in Zusammenhang damit
Artikel 6: Zahlungsmodalitäten der in Artikel 1 erwähnten Geldsumme geregelt
Artikel 7: Schenkung von 100.000 Livre durch den König von Frankreich aufgrund seiner nahen Verwandtschaft zu beiden Eheleuten zugesichert
Artikel 8: Vererbung von Herzogtum Nemours, Grafschaft Gisors an Sohn geregelt: oder Rückkauf durch König von Frankreich, falls keine Söhne vorhanden
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 2: […] im Gegenzug für Mitgift: Erbverzicht Elisabeths geregelt; Leibgedinge und Auswahl des Witwensitzes durch Elisabeth geregelt
Artikel 8: Vererbung von Herzogtum Nemours, Grafschaft Gisors an Sohn geregelt: oder Rückkauf durch König von Frankreich, falls keine Söhne vorhanden
Kommentar
Karl Amadeus: vgl. Europ. Stammtf. NF II, 195 - Elisabeth: vgl. Europ. Stammtf. NF III, 338 - Cäsar von Vendôme: unehelicher Sohn von König Heinrich IV. von Frankreich Artikel selbst ist nicht in Artikel unterteilt.
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. VI:1, S. 282-283
- Vertragssprache Druck: Französisch
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263173g/f322
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 161. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/161.html.
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