Ehevertrag Nr. 17: Dänemark - Russland
- Datum der Vertragsschließung: 20. Dezember 1601
- Ort der Vertragsschließung: nicht nachgewiesen
Bräutigam
Akteure des Bräutigams
- Name: Christian IV., König von Dänemark
- GND: 118676059
- Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
- Verhältnis: Bruder
Akteure der Braut
- Name: Boris Godunov, Zar von Russland
- GND: 118637940
- Dynastie: Godunow
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
[Prä] – Verhandlungen bekundet:
1 – Entsendung des Bräutigams nach Russland verabredet: bis Mai 1602
2 – engere Freundschaft zwischen beiden Seiten bekundet
3 – Empfang, Geleit des Bräutigams von Narva bis Moskau geregelt
4 – Empfang des Bräutigams durch Brautvater in Moskau geregelt
5 – Übergabe von Fürstentum Twer an Johann geregelt: inkl. Herrschaftsrechte
6 – fürstlicher Rang des Bräutigams geregelt: wie von Zarensohn, Ehe und Mitgift versprochen
7 – Fürstentum Twer an Bräutigam als Erbbesitz zugesichert: auch nach kinderloser Ehe oder nach Tod der Braut oder erblich unter Nachkommen des Bräutigams
8 – Religionsfreiheit für Bräutigam und sein Gefolge zugesichert: inkl. Kirchenbau, nach dänischem Ritus, auch im Fürstentum Twer
9 – Herrschaftsausübung im Fürstentum Twer geregelt: nach russischem Recht
10 – Nutzungsrechte des Bräutigams geregelt
11 – Kreuzküssung festgelegt (für Gefolge des Bräutigams?)
12 – freier Boten- und Briefverkehr des Bräutigams nach Dänemark zugesichert
13 – Reisefreiheit des Bräutigams nach Dänemark zugesichert: ohne Begleitung der Braut
14 – Einhaltung durch Brautvater, dessen Sohn zugesichert
15 – durch Umsetzung des Vertrags: Ruhm für König Christian, Nutzen für Dänemark, Friedenszustand und gottseliges Lebens für dänische Untertanen und die Christenheit beschieden
Regelungen über Thronfolge
Übergabe von Fürstentum Twer an Johann geregelt: inkl. Herrschaftsrechte - 5
fürstlicher Rang des Bräutigams geregelt: wie von Zarensohn, Ehe und Mitgift versprochen - 6
Fürstentum Twer an Bräutigam als Erbbesitz zugesichert: auch nach kinderloser Ehe oder nach Tod der Braut oder erblich unter Nachkommen des Bräutigams - 7
Herrschaftsausübung im Fürstentum Twer geregelt: nach russischem Recht - 9
Konfessionelle Regelungen
Religionsfreiheit für Bräutigam und sein Gefolge zugesichert: inkl. Kirchenbau, nach dänischem Ritus, auch im Fürstentum Twer - 8
Erbrechtliche Regelungen
Fürstentum Twer an Bräutigam als Erbbesitz zugesichert: auch nach kinderloser Ehe oder nach Tod der Braut oder erblich unter Nachkommen des Bräutigams - 7
Kommentar
Bräutigam vor Eheschließung 1602 in Russland verstorben
Vertrag nicht wortgleich mit russischer Ratif. 10.04.1602
Literatur
Laursen in DNT, S. 123-131
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar: unbekannt
- Drucknachweis: DNT III, S. 131-137
- Vertragssprache Druck: deutsch
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 17. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/17.html.
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