Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 172: Frankreich - Savoyen-Piemont

  • Datum der Vertragsschließung: 15. September 1696
  • Ort der Vertragsschließung: Turin

Bräutigam

  • Name: Ludwig von Frankreich, Herzog von Burgund
  • GND: 119544687
  • Geburtsjahr: 1682
  • Sterbejahr: 1712
  • Dynastie: Bourbon (Frankreich)
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Braut

  • Name: Maria Adelaide von Savoyen
  • GND: 11899610X
  • Geburtsjahr: 1685
  • Sterbejahr: 1712
  • Dynastie: Savoyen
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Ludwig XIV., König von Frankreich
  • GND: 118816829
  • Dynastie: Bourbon (Frankreich)
  • Verhältnis: Großvater, Vater und selbst

Akteure der Braut

  • Name: Viktor Amadeus II., Herzog von Savoyen-Piemont
  • GND: 118804537
  • Dynastie: Savoyen
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

Präamble: Eheschließung wird als Fortsetzung jahrhundertelanger Allianzen zwischen Frankreich und Savoyen bewertet

Artikel 1: Eheschließung vereinbart, sobald Maria Adelaide 12 Jahre alt ist, Dispens des Papstes aufgrund des Verwandtschaftsgrades der Eheleute erwähnt, Eheschließung soll am französischen Hof stattfinden, standesgemäße Behandlung Maria Adelaides zugesichert, genauer Termin wird von Ludwig XIV. und Viktor Amadeus II. bestimmt

Artikel 2: Mitgift auf 200.000 Gold-Écu festgelegt, Schenkung von Brautschmuck und Morgenhabe geregelt

Artikel 3: Verzinsung und Anlage geregelt der Mitgift geregelt, Rückgabe der Mitgift und des Brautschmucks an Maria Adelaide oder ihre Erben im Falle der Auflösung der Ehe zugesichert

Artikel 4: Schenkung eines Brautschatzes durch die französische Seite im Wert von 50.000 Gold-Écus festgelegt

Artikel 5: Witwenversorgung als jährliche Zahlung von 20.000 Gold-Écus zugesichert, Leibgedinge und Wittum geregelt, Nutzungsrechte der Witwe und Verwaltung der Witwengüter geregelt

Artikel 6: Erbverzicht Maria Adelaides ausführlich geregelt: Bestätigung durch Eid Maria Adelaides, Dispens für ungenügendes Eidesalter geregelt, Eidesleistung bekundet mit Geltung für sich selbst und alle Nachkommen zugunsten der männlichen Linie und Nebenlinie des Hauses Savoyen, unter Verzicht auf alle Einspruchsmöglichkeiten, Einhaltung durch Frankreich zugesichert, als Teil des Friedensvertrags von Turin 1696.08.29

Artikel 7: Unterhalt Maria Adelaides entsprechend ihres Standes geregelt

Artikel 8: Überführung Maria Adelaides an den französischen Hof geregelt

Artikel 9: Rückkehrrecht als Witwe nach Savoyen zugesichert, Mitführung ihres mobilen Besitzes und ihrer Dienerschaft zugesichert, Ausstellung aller nötigen Geleitbriefe durch die französische Krone zugesichert

Artikel 10: Bitte an den Papst um Zustimmung zum Vertrag formuliert, Ratifikation geregelt, Einhaltung zugesichert

Anhang: Ratifikation durch den König von Frankreich und den Dauphin enthalten, päpstliche Zustimmungen enthalten (datiert auf 1696-09-25)

Erbrechtliche Regelungen

Artikel 6: Erbverzicht Maria Adelaides ausführlich geregelt: Bestätigung durch Eid Maria Adelaides, Dispens für ungenügendes Eidesalter geregelt, Eidesleistung bekundet mit Geltung für sich selbst und alle Nachkommen zugunsten der männlichen Linie und Nebenlinie des Hauses Savoyen, unter Verzicht auf alle Einspruchsmöglichkeiten, Einhaltung durch Frankreich zugesichert, als Teil des Friedensvertrags von Turin 1696.08.29

Externe Instanzen beteiligt

Artikel 1: Eheschließung vereinbart, sobald Maria Adelaide 12 Jahre alt ist, Dispens des Papstes aufgrund des Verwandtschaftsgrades der Eheleute erwähnt […]; Artikel 10: Bitte an den Papst um Zustimmung zum Vertrag formuliert […]; Anhang: […] päpstliche Zustimmungen enthalten (datiert auf 1696-09-25)

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Artikel 10: Bitte an den Papst um Zustimmung zum Vertrag formuliert, Ratifikation geregelt, Einhaltung zugesichert

Anhang: Ratifikation durch den König von Frankreich und den Dauphin enthalten, päpstliche Zustimmungen enthalten (datiert auf 1696-09-25)

Textbezug zu vergangenen Ereignissen

Präamble: Eheschließung wird als Fortsetzung jahrhundertelanger Allianzen zwischen Frankreich und Savoyen bewertet; Artikel 6: Bezug auf Friedensvertrags von Turin 1696.08.29

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

Vertrag von Vigone 1690.10.19 über Austausch von Kriegsgefangenen - Friedensvertrag von Turin 1696.08.29 - Friedensvertrag von Vigevano 1696.10.07

Kommentar

Ü - Frieden: ausdrücklich als Vertragszweck erwähnt (Art. 6) - vgl. Friedensvertrag von Turin 1696.08.29: Art. 3 Eheschließung, Auslieferung, Erbverzicht Maria Adelaides, Mitgift, Brautschatz als Teil des Friedensvertrags vereinbart, Art. 5 zeremonielle Aufwertung savoyischer Diplomaten durch Frankreich ab Eheschließung vereinbart (CTS 21, S. 196 f., 197 f.)

Nachweise

  • Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Drucknachweis: CTS 21, S. 207-217
  • Vertragssprache Druck: Französisch

Schlagwörter

Beteiligung Savoyens am Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688-1697) auf habsburgischer Seite bis 1696

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 172. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/172.html.

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