Ehevertrag Nr. 174: Portugal - Österreich
- Datum der Vertragsschließung: 24. November 1708
- Ort der Vertragsschließung: Wien
Bräutigam
- Name: Johannes V. (João), König von Portugal
- GND: 119362341
- Geburtsjahr: 1689
- Sterbejahr: 1750
- Dynastie: Braganza
- Konfession: Römisch-Katholisch
Braut
- Name: Maria Anna von Österreich
- GND: 119360691
- Geburtsjahr: 1683
- Sterbejahr: 1754
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Johannes V. (João), König von Portugal
- GND: 119362341
- Dynastie: Braganza
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Joseph I., Kaiser
- GND: 118558390
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
Präambel: Verhandler und Prokuratoren benannt; Eheschließung zur Ehre Gottes, Mehrung des katholischen Glaubens, ewigem Frieden zwischen Österreich und Portugal, mit Dispens des Papstes
Artikel 1: Mitgift festgelegt, Zahlung geregelt
Artikel 2: Widerlage festgelegt: wie bei Heirat Philipps IV. von Spanien mit Maria Anna von Österreich
Artikel 3: Rechtsstellung Maria Annas als Königin von Portugal geregelt
Artikel 4: Anlage der Mitgift in Portugal geregelt
Artikel 5: Witwenversorgung bei Tod des Königs ohne Kinder: wenn Witwe in Portugal bleibt, Besitzrecht an Mitgift, Fahrhabe, Zugewinnen während Ehe, die nicht Besitz der Krone sind; Nutzungsrecht an Ländereien, Einkünften, Privilegien, Hof wie zu Lebzeiten des Königs
Artikel 6: Witwenversorgung bei Tod des Königs ohne Kinder: wenn Witwe nach Deutschland zurückkehrt, Rückgabe der Mitgift und von Drittel der Anlagegewinne, Mitnahme der Fahrhabe, die nicht Besitz der Krone ist; solange Mitgift, Anlagegewinne nicht ausgezahlt: Nutzungsrecht an Ländereien, Einkünften, Privilegien, Hof
Artikel 7: Witwenversorgung bei Tod des Königs mit Kindern: wenn Witwe nach Deutschland zurückkehrt, Auszahlung von Drittel der Mitgift und Anlagegewinne, Nutzungsrecht an Anteil während Ehe erworbener Güter, die nicht Besitz der Krone sind, Anteilige Übergabe der Fahrhabe
Artikel 8: Witwenversorgung bei Tod des Königs mit Kindern: wenn Witwe in Portugal bleibt, Nutzungsrecht an Ländereien, Einkünften, Privilegien, Hof; Besitzrecht an Mitgift, Anlagegewinnen, Gütern etc.
Artikel 9: Bei Tod der Königin ohne Kinder: Erbrecht an Nachlass geregelt
Artikel 10: bei Tod der Königin mit Kindern: anteiliges Erbrecht an Nachlass geregelt, in Übereinstimmungen mit portugiesischem Recht
Artikel 11: Erbverzicht Maria Annas in österreichischen Erblanden gegen Entschädigung geregelt
Artikel 12: Ausstattung, Überführung Maria Annas geregelt: auf britischen Schiffen
Artikel 13-14: Einhaltung, Ratifikation zugesichert
Vollmacht für portugiesische Verhandler inseriert
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 9: Bei Tod der Königin ohne Kinder: Erbrecht an Nachlass geregelt
Artikel 10: bei Tod der Königin mit Kindern: anteiliges Erbrecht an Nachlass geregelt, in Übereinstimmungen mit portugiesischem Recht
Externe Instanzen beteiligt
Präambel: Päpstliche Dispens erwähnt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 13-14: Einhaltung, Ratifikation zugesichert
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Defensivbündnis von Lissabon 16.05.1703 zusammen mit Spanien, Großbritannien, Niederlande
Kommentar
Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt.
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: CTS 26, S. 188-193
- Vertragssprache Druck: Latein
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 174. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/174.html.
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