Ehevertrag Nr. 207: Hessen-Philippsthal - Solms-Laubach
- Datum der Vertragsschließung: 16. April 1680
- Ort der Vertragsschließung: Kassel
Bräutigam
- Name: Philipp von Hessen-Philippsthal, Landgraf
- GND: 135671140
- Geburtsjahr: 1655
- Sterbejahr: 1721
- Dynastie: Hessen (Philippsthal)
- Konfession: Evangelisch-Reformiert
Akteure des Bräutigams
- Name: Hedwig Sophie von Brandenburg
- GND: 102324115
- Dynastie: Hohenzollern
- Verhältnis: Mutter
Vertragsinhalt
Artikel 1: Ehe wird beschlossen
Artikel 2: Mitgift (15 000 fl. Frankfurter Währung) vereinbart sowie deren Anlage festgelegt
Artikel 3: Aussteuer festgesetzt
Artikel 4: Morgengabe (1 000 Goldgulden) und Unterhalt festgelegt, das Nadelgeld beträgt jährlich 1 000 fl. hessischer Kammerwährung
Artikel 5: Im Falle des Ablebens von Katharina Amalia ohne Erben soll die Mitgift plus Widerlage zurückgezahlt werden
Artikel 6: Wittum (Herleshausen) und Witwengeld (3000 fl. hessischer Kammerwährung) beschlossen
Artikel 7: Wenn Philipp stirbt und Leibeserben existieren: Wittum bleibt, aber die Erben erhalten die väterlichen Landschaften und das Deputat wenn keine männlichen Erben existieren, sollen die Prinzessinnen von dem Wittum finanziert werden, außerdem wird eine Mitgiftsumme für deren Heirat festgelegt. Sollte das Wittum an Carl zurückfallen, verpflichtet sich dieser die Prinzessinnen zu finanzieren
Artikel 8: Ehe wird ratifiziert
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 5: Im Falle des Ablebens von Katharina Amalia ohne Erben soll die Mitgift plus Widerlage zurückgezahlt werden
Artikel 7: Wenn Philipp stirbt und Leibeserben existieren: Wittum bleibt, aber die Erben erhalten die väterlichen Landschaften und das Deputat wenn keine männlichen Erben existieren, sollen die Prinzessinnen von dem Wittum finanziert werden, außerdem wird eine Mitgiftsumme für deren Heirat festgelegt. Sollte das Wittum an Carl zurückfallen, verpflichtet sich dieser die Prinzessinnen zu finanzieren
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 8: Ehe wird ratifiziert
Kommentar
Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt.
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM Urk. 3, 184)
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Druck: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 207. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/207.html.
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