Ehevertrag Nr. 266: Sachsen - Österreich
- Datum der Vertragsschließung: 27. Juli 1787
- Ort der Vertragsschließung: Dresden
Bräutigam
- Name: Anton Prinz von Sachsen
- GND: 117764310
- Geburtsjahr: 1755
- Sterbejahr: 1836
- Dynastie: Wettin (Albertiner)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Braut
- Name: Maria Theresia von Österreich
- GND: 102341435
- Geburtsjahr: 1767
- Sterbejahr: 1827
- Dynastie: Habsburg-Lothringen
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Friedrich August I. König von Sachsen
- GND: 119165198
- Dynastie: Wettin (Albertiner)
- Verhältnis: Bruder
Akteure der Braut
- Name: Peter Leopold Großherzog der Toskana, später: Leopold II. Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
- GND: 118571877
- Dynastie: Habsburg-Lothringen
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel: Ehe beschlossen
Artikel 1: Erlaubnis und Dispens des Papstes erwähnt; Hochzeitsfeierlichkeiten geregelt; Zeremonie nach römisch-katholischem Ritus erwähnt; Heirat per procurationem festgelegt; Ratifikation erwähnt, wenn die Braut in Sachsen angekommen ist und die kirchliche Segnung erhalten hat
Artikel 2: Die Mitgift beträgt 500.000 Florin, Zahlung nach den Hochzeitsfeierlichkeiten festgelegt; Quittung notwendig
Artikel 3: Die Mitgift verbleibt bei der Braut und ihren Nachkommen; wenn Braut und Bräutigam versterben und keine gemeinsamen Leibeserben vorhanden sind: Der Brautvater oder dessen Erben erhalten die Summe; Erbrechtliche Regelung bezüglich eines Ausschlusses
Artikel 4: Anlage der Mitgift in Pensionen und Fonds geregelt; Verwaltung geregelt, Finanzkammer erwähnt; Hypotheken geregelt; Nutzung der Mitgift geregelt; Wiederherstellung der Mitgift geregelt; Erben und Nachkommen erwähnt; Einkommen aus der Verzinsung der Mitgift geregelt
Artikel 5: Die Widerlage beträgt 500.000 Florin; väterliche, mütterliche und andere Rechte erwähnt; Regelungen bezüglich des Nachlasses der Familie der Braut; Vererbung an die legitimen Nachkommen geregelt
Artikel 6: Ringe und Hochzeitsfeierlichkeiten nach den Rechten des Vaterlandes geregelt; Erben und Nachfolger erwähnt
Artikel 7: Nachfolge der Elisabeth von Spanien in in Bezug auf die Braut erwähnt; Erbteil erwähnt: Besitz erwähnt, Kapital von 930.000 Reales erwähnt; die Braut erhält ihren Erbteil ohne Restriktionen, Bona receptitia geregelt; Bräutigam, Bruder des Bräutigams und Brautvater erkennen die Regelungen an
Artikel 8: Morgengabe nach Vollzug der Ehe erwähnt, Gabe von Juwelen, die in den Besitz der Braut übergehen, geregelt; Vererbung an die Nachkommen und Erben geregelt
Artikel 9: Die Braut erhält jährlich 10.500 Florin zu ihrer persönlichen Verfügung; die Kammer und der fürstliche Sitz auf Staatskosten geregelt
Artikel 10: Die Braut erhält jährlich vom Bruder des er Bräutigams 40.000 Florin, einschließlich der 4% auf Hypotheken etc. aus seinen Gütern; Regelungen erwähnt; das Einkommen des Bräutigams ist unabhängig von der Mitgift der Braut; Regelungen bezüglich der Zölle etc. erwähnt; Antritt des Wittums geregelt, Nutzungsrechte des Wittums geregelt, solange die Braut keine zweite Ehe eingeht; Rechte der Braut, solange die Herrschaft des Hauses des Bräutigams andauert, geregelt; Nutzung der 30.000 Florin der Mitgift jährlich sowie der 4% Zinsen geregelt
Artikel 11: Regelungen bezüglich Geld, Möbel, Gegenständen aus Silber und Gold, die nach dem Tod des Bräutigams an die Braut vererbt werden; Anfertigung einer Inventarliste notwendig; Vererbung an die Erben und Nachkommen geregelt
Artikel 12: Einhaltung des Vertrages versprochen; Anfertigung von zwei Exemplaren des Vertrages geregelt
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 3: Die Mitgift verbleibt bei der Braut und ihren Nachkommen; wenn Braut und Bräutigam versterben und keine gemeinsamen Leibeserben vorhanden sind: Der Brautvater oder dessen Erben erhalten die Summe; Erbrechtliche Regelung bezüglich eines Ausschlusses
Artikel 4: Anlage der Mitgift in Pensionen und Fonds geregelt; Verwaltung geregelt, Finanzkammer erwähnt; Hypotheken geregelt; Nutzung der Mitgift geregelt; Wiederherstellung der Mitgift geregelt; Erben und Nachkommen erwähnt; Einkommen aus der Verzinsung der Mitgift geregelt
Artikel 5: Die Widerlage beträgt 500.000 Florin; väterliche, mütterliche und andere Rechte erwähnt; Regelungen bezüglich des Nachlassesder Familie der Braut; Vererbung an die legitimen Nachkommen geregelt
Artikel 6: Ringe und Hochzeitsfeierlichkeiten nach den Rechten des Vaterlandes geregelt; Erben und Nachfolger erwähnt
Artikel 7: Nachfolge der Elisabeth von Spanien in in Bezug auf die Braut erwähnt; Erbteil erwähnt: Besitz erwähnt, Kapital von 930.000 erwähnt; die Braut erhält ihren Erbteil ohne Restriktionen, Bona receptitia geregelt; Bräutigam, Bruder des Bräutigam und Brautvater erkennen die Regelungen an
Artikel 8: Morgengabe nach Vollzug der Ehe erwähnt, Gabe von Juwelen, die in den Besitz der Braut übergehen, geregelt; Vererbung an die Nachkommen und Erben geregelt
Artikel 11: Regelungen bezüglich Geld, Möbel, Gegenständen aus Silber und Gold, die nach dem Tod des Bräutigams an die Braut vererbt werden; Anfertigung einer Inventarliste notwendig; Vererbung an die Erben und Nachkommen geregelt
Externe Instanzen beteiligt
Artikel 1: Erlaubnis und Dispens des Papstes erwähnt; Hochzeitsfeierlichkeiten geregelt; Zeremonie nach römisch-katholischem Ritus erwähnt; Heirat per procurationem festgelegt; Ratifikation erwähnt, wenn die Braut in Sachsen angekommen ist und die kirchliche Segnung erhalten hat
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 1: Erlaubnis und Dispens des Papstes erwähnt; Hochzeitsfeierlichkeiten geregelt; Zeremonie nach römisch-katholischem Ritus erwähnt; Heirat per procurationem festgelegt; Ratifikation erwähnt, wenn die Braut in Sachsen angekommen ist und die kirchliche Segnung erhalten hat
Kommentar
Vertrag im Original in Artikel unterteilt
Seiten nicht nummeriert oder foliert
Nachweise
- Archivexemplar: AT-OeStA/HHStA UR FUK 2113/1,2
- Vertragssprache Archivexemplar: Französisch
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis:
- Vertragssprache Druck:
- Digitalisat Druck:
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Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 266. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/266.html.
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