Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 275: Kurland - Brandenburg

  • Datum der Vertragsschließung: 17. April 1691
  • Ort der Vertragsschließung: Cölln an der Spree

Bräutigam

  • Name: Friedrich Kasimir Kettler, Herzog von Kurland
  • GND: 124762123
  • Geburtsjahr: 1650
  • Sterbejahr: 1698
  • Dynastie: Kettler
  • Konfession: lutherisch

Braut

  • Name: Elisabeth Sophie von Brandenburg
  • GND: 12302000X
  • Geburtsjahr: 1674
  • Sterbejahr: 1748
  • Dynastie: Hohenzollern (Brandenburg)
  • Konfession: reformiert

Akteure des Bräutigams

  • Name: selbst
  • GND: 124762123
  • Dynastie: s.o.
  • Verhältnis: /

Akteure der Braut

  • Name: Friedrich III. von Brandenburg
  • GND: 118535730
  • Dynastie: Hohenzollern (Brandenburg)
  • Verhältnis: Bruder

Vertragsinhalt

1 – Präambel: Ehe zu Lob und Ehre Gottes sowie Erhalt und Stärkung der Freundschaft; gegenseitige Willensbekundung beider Parteien zur Ehe

2 – freie Religionsausübung der Gattin garantiert; Hofprediger zugesichert; Ausübung der Religion an festgelegtem Platz in Miltau und in den Gemächern der Gattin; Erziehung der Kinder geregelt: Die Söhne müssen lutherisch erzogen werden; die Töchter dürfen auch reformiert erzogen werden

3 – Mitgift von 40000 Talern

4 – Aussteuer geregelt

5 – Erbverzicht der Braut nach Herkommen des Hauses bei Vorhandensein männlicher Erben; der Erbverzicht für die jülischen von klevischen Länder wird extra behandelt

6 – Morgengabe in Höhe von 10000 Reichstalern garantiert

7 – Handgeld von 8000 Reichstalern jährlich, Versorgung, Bestellung und Rechtsprechung des Hofes der Braut geregelt

8 – Witwenversorgung geregelt; Widerlage in Höhe der Mitgift; 2000 Reichstaler kommen zusätzlich zum Leibgedinge hinzu

9 – Wittum geregelt: Antritt, Nutzungsrechte Ersatz, Wittumssitz, Rechte der Untertanen, Bestellung von Beamten; alles Obenstehende soll durch den König von Polen konfirmiert und bestätigt werden; weitere Regelungen zu Abgaben, Privilegien, Aufwartungen, Versorgung des Wittums, Inventar, Ersatz, Verpfändungsverbot

10 – Todesfälle geregelt; Gatte überlebt Gattin ohne lebende gemeinsame Erben: Rückfall der Mitgift und Aussteuer; Gatte behält lebenslanges Nutzungsrecht; sind gemeinsame Erben vorhanden, erben diese Mitgift und Aussteuer

11 – Gattin überlebt Gatten: Nutzung von gesamtem Heiratsgut bei unverändertem Witwenstand; Vererbung von sonstigem Besitz der Braut geregelt; Wiedervermählung der Witwe geregelt

12 – Stirbt einer der beiden Heiratspartner nach dem Beilager aber vor Vollzug der Zahlungen, müssen diese dennoch vollzogen werden; stirbt einer der beiden Heiratspartner vor dem Beilager, ist der Vertrag nichtig; Zuwendungen durch Testament, Codicill oder donatio mortis causa sind frei erlaubt, solange sie die Hausverträge nicht verletzen

13 – Gegenseitiges Versprechen, die Vertragsinhalte zu erfüllen; Heiratsbrief wird zweifach niedergeschrieben und eigenhändig von den zukünftigen Ehepartnern unterschrieben und Siegel angehängt; Ort und Datum

Konfessionelle Regelungen

3 – freie Religionsausübung der Gattin garantiert; Hofprediger zugesichert; Ausübung der Religion an festgelegtem Platz in Miltau und in den Gemächern der Gattin; Erziehung der Kinder geregelt: Die Söhne müssen lutherisch erzogen werden; die Töchter dürfen auch reformiert erzogen werden

Erbrechtliche Regelungen

5 – Erbverzicht der Braut nach Herkommen des Hauses bei Vorhandensein männlicher Erben; Der Erbverzicht für die jülischen von clevischen Länder wird extra behandelt

11 – Gattin überlebt Gatten: Nutzung von gesamtem Heiratsgut bei unverändertem Witwenstand; Vererbung von sonstigem Besitz der Braut geregelt; Wiedervermählung der Witwe geregelt

Externe Instanzen beteiligt

10 - König von Polen konfirmiert die Regelungen

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

14 – Gegenseitiges Versprechen, die Vertragsinhalte zu erfüllen; Heiratsbrief wird zweifach niedergeschrieben und eigenhändig von den zukünftigen Ehepartnern unterschrieben und Siegel angehängt

Nachweise

  • Archivexemplar: GStA PK, BPH, Rep. 35, Nr. 442
  • Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch

Empfohlene Zitation

Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 275. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/275.html.

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