Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 276: Kurland - Brandenburg

  • Datum der Vertragsschließung: 13. Juli 1645
  • Ort der Vertragsschließung: Königsberg

Bräutigam

  • Name: Jakob von Kurland
  • GND: 118775812
  • Geburtsjahr: 1610
  • Sterbejahr: 1682
  • Dynastie: Kettler
  • Konfession: lutherisch

Braut

  • Name: Luise Charlotte von Brandenburg
  • GND: 135569893
  • Geburtsjahr: 1617
  • Sterbejahr: 1676
  • Dynastie: Hohenzollern (Brandenburg)
  • Konfession: reformiert

Akteure des Bräutigams

  • Name: selbst
  • GND: 118775812
  • Dynastie: s.o.
  • Verhältnis: /

Akteure der Braut

  • Name: Friedrich Wilhelm von Brandenburg
  • GND: 11853596X
  • Dynastie: Hohenzollern (Brandenburg)
  • Verhältnis: Bruder

Vertragsinhalt

1 – Präambel: Beschluss zur Ehe für Lob und Ehren Gottes sowie Erhalt, Vermehrung und Bestätigung der Freundschaft, Liebe und Einigkeit; Festlegung des Heiratsdatums und Ort

2 – freie Religionsausübung der Gattin garantiert; Hofprediger zugesichert; Ausübung der Religion an festgelegtem Platz auf Residenz; Bitte an Gott um Ehesegen; Erziehung der Kinder geregelt: Die Söhne müssen lutherisch erzogen werden; die Töchter dürfen auch reformiert erzogen werden

3 – Mitgift von 20000 Gulden nach Dispositionen von Markgraf Albrechts „Testament“; Aussteuer geregelt

4 – Widerlage zugesprochen; Wittum geregelt: Ämter des Wittums festgelegt mit dazugehörigen Nutzungsrechten, Huldigungen geregelt, Bestellung von Beamten, Ersatz u. Reparatur, Visitation vor Antritt, Verkaufsverbot

5 – Morgengabe von 10000 Reichstaler; deren Bezahlung geregelt

6 – Handgeld der Braut in unbestimmter Höhe soll von drei Ämtern erwirtschaftet werden

7 – Hof der Braut geregelt: Versorgung, Unterhalt

8 – Leibgedinge, Morgengabe und Unterhalt soll durch den König von Polen und Schweden konfirmiert und bestätigt werden

9 – Erbverzicht der Braut nach Herkommen und Verträgen des Hauses Brandenburg bei Vorhandensein männlicher Erben; der Erbverzicht für die jülischen von klevischen Länder wird mit Bezug auf die Verträge von 1572 zwischen Albrecht Friedrich „Herzog in Preußen“ und Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg extra behandelt

10 – Todesfälle geregelt; Gatte überlebt Gattin ohne lebende gemeinsame Erben: Rückfall der Aussteuer, Gatte behält lebenslanges Nutzungsrecht, Wittum als Pfand

11 – sind gemeinsame Erben vorhanden, erben diese Mitgift, Aussteuer und Widerlage

12 – Gattin überlebt Gatten: ungehinderte Nutzung von gesamtem Heiratsgut durch die Witwe; Wiedervermählung der Witwe geregelt, bei keinen gemeinsamen Erben fallen Widerlage und Mitgift wieder zurück an die entsprechenden Familien

13 – Reservata des Gemahls im Wittum

14 – stirbt einer der beiden Heiratspartner vor dem Beilager, ist der Vertrag nichtig; Zuwendungen durch Testament, Codicil oder donatio mortis causa sind frei erlaubt, solange sie die Hausverträge nicht verletzen

15 – Gegenseitiges Versprechen, die Vertragsinhalte zu erfüllen; Heiratsbrief wird zweifach niedergeschrieben, eigenhändig unterschrieben und Siegel angehängt; Ort und Datum

Konfessionelle Regelungen

2 – freie Religionsausübung der Gattin garantiert; Hofprediger zugesichert; Ausübung der Religion an festgelegtem Platz auf Residenz; Bitte an Gott um Ehesegen; Erziehung der Kinder geregelt: Die Söhne müssen lutherisch erzogen werden; die Töchter dürfen auch reformiert erzogen werden

Erbrechtliche Regelungen

9 – Erbverzicht der Braut nach Herkommen und Verträgen des Hauses Brandenburg bei Vorhandensein männlicher Erben; der Erbverzicht für die jülischen von clevischen Länder wird mit Bezug auf die Verträge von 1572 zwischen Albrecht Friedrich „Herzog in Preußen“ und Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg extra behandelt

Externe Instanzen beteiligt

8 – Leibgedinge, Morgengabe und Unterhalt soll durch den König von Polen und Schweden konfirmiert und bestätigt werden ### Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen 15 – Gegenseitiges Versprechen, die Vertragsinhalte zu erfüllen; Heiratsbrief wird zweifach niedergeschrieben, eigenhändig unterschrieben und Siegel angehängt; Ort und Datum

Nachweise

  • Archivexemplar: GStA PK, XX. HA, EM, 85 d2 Nr. 10
  • Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 276. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/276.html.

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SFB 138 - Dynamiken der Sicherheit



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