Ehevertrag Nr. : Kurland - Brandenburg
- Datum der Vertragsschließung: 1645-07-13
- Ort der Vertragsschließung: Königsberg
Bräutigam
- Name: Jakob von Kurland
- GND: https://d-nb.info/gnd/118775812
- Geburtsjahr: 1610
- Sterbejahr: 1682
- Dynastie: Kettler
- Konfession: lutherisch
Braut
- Name: Luise Charlotte von Brandenburg
- GND: https://d-nb.info/gnd/135569893
- Geburtsjahr: 1617
- Sterbejahr: 1676
- Dynastie: Hohenzollern (Brandenburg)
- Konfession: reformiert
Akteure des Bräutigams
- Name: selbst
- GND: s.o.
- Dynastie: s.o.
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Friedrich Wilhelm von Brandenburg
- GND: https://d-nb.info/gnd/11853596X
- Dynastie: Hohenzollern (Brandenburg)
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
1 – Präambel: Beschluss zur Ehe für Lob und Ehren Gottes sowie Erhalt, Vermehrung und Bestätigung der Freundschaft, Liebe und Einigkeit; Festlegung des Heiratsdatums und Ort
2 – freie Religionsausübung der Gattin garantiert; Hofprediger zugesichert; Ausübung der Religion an festgelegtem Platz auf Residenz; Bitte an Gott um Ehesegen; Erziehung der Kinder geregelt: Die Söhne müssen lutherisch erzogen werden; die Töchter dürfen auch reformiert erzogen werden
3 – Mitgift von 20000 Gulden nach Dispositionen von Markgraf Albrechts „Testament“; Aussteuer geregelt
4 – Widerlage zugesprochen; Wittum geregelt: Ämter des Wittums festgelegt mit dazugehörigen Nutzungsrechten, Huldigungen geregelt, Bestellung von Beamten, Ersatz u. Reparatur, Visitation vor Antritt, Verkaufsverbot
5 – Morgengabe von 10000 Reichstaler; deren Bezahlung geregelt
6 – Handgeld der Braut in unbestimmter Höhe soll von drei Ämtern erwirtschaftet werden
7 – Hof der Braut geregelt: Versorgung, Unterhalt
8 – Leibgedinge, Morgengabe und Unterhalt soll durch den König von Polen und Schweden konfirmiert und bestätigt werden
9 – Erbverzicht der Braut nach Herkommen und Verträgen des Hauses Brandenburg bei Vorhandensein männlicher Erben; der Erbverzicht für die jülischen von clevischen Länder wird mit Bezug auf die Verträge von 1572 zwischen Albrecht Friedrich „Herzog in Preußen“ und Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg extra behandelt
10 – Todesfälle geregelt; Gatte überlebt Gattin ohne lebende gemeinsame Erben: Rückfall der Aussteuer, Gatte behält lebenslanges Nutzungsrecht, Wittum als Pfand
11 – sind gemeinsame Erben vorhanden, erben diese Mitgift, Aussteuer und Widerlage
12 – Gattin überlebt Gatten: ungehinderte Nutzung von gesamtem Heiratsgut durch die Witwe; Wiedervermählung der Witwe geregelt, bei keinen gemeinsamen Erben fallen Widerlage und Mitgift wieder zurück an die entsprechenden Familien
13 – Reservata des Gemahls im Wittum
14 –stirbt einer der beiden Heiratspartner vor dem Beilager ist der Vertrag nichtig; Zuwendungen durch Testament, Codicil oder donatio mortis causa sind frei erlaubt, solange sie die Hausverträge nicht verletzen
15 – Gegenseitiges Versprechen, die Vertragsinhalte zu erfüllen; Heiratsbrief wird zweifach niedergeschrieben, eigenhändig unterschrieben und Siegel angehängt; Ort und Datum
Konfessionelle Regelungen
2 – freie Religionsausübung der Gattin garantiert; Hofprediger zugesichert; Ausübung der Religion an festgelegtem Platz auf Residenz; Bitte an Gott um Ehesegen; Erziehung der Kinder geregelt: Die Söhne müssen lutherisch erzogen werden; die Töchter dürfen auch reformiert erzogen werden
Erbrechtliche Regelungen
9 – Erbverzicht der Braut nach Herkommen und Verträgen des Hauses Brandenburg bei Vorhandensein männlicher Erben; der Erbverzicht für die jülischen von clevischen Länder wird mit Bezug auf die Verträge von 1572 zwischen Albrecht Friedrich „Herzog in Preußen“ und Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg extra behandelt
Externe Instanzen beteiligt
8 – Leibgedinge, Morgengabe und Unterhalt soll durch den König von Polen und Schweden konfirmiert und bestätigt werden ### Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen 15 – Gegenseitiges Versprechen, die Vertragsinhalte zu erfüllen; Heiratsbrief wird zweifach niedergeschrieben, eigenhändig unterschrieben und Siegel angehängt; Ort und Datum
Nachweise
- Archivexemplar: GStA PK, XX. HA, EM, 85 d2 Nr. 10
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis:
- Vertragssprache Druck:
- Digitalisat Druck:
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. . Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/.html.
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