Ehevertrag Nr. 286# Durchnummerieren: Hessen-Kassel - Brandenburg
- Datum der Vertragsschließung: Invalid Date
- Ort der Vertragsschließung: Cölln an der Spree
Bräutigam
- Name: Friedrich von Hessen-Kassel
- GND: https://d-nb.info/gnd/118535803
- Geburtsjahr: 1676
- Sterbejahr: 1751
- Dynastie: Hessen
- Konfession: reformiert
Braut
- Name: Luise Dorothea Sophie von Brandenburg
- GND: https://d-nb.info/gnd/123149924
- Geburtsjahr: 1680
- Sterbejahr: 1705
- Dynastie: Hohenzollern
- Konfession: reformiert
Akteure des Bräutigams
- Name: Karl von Hessen-Kassel
- GND: https://d-nb.info/gnd/118560050
- Dynastie: Hessen
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Friedrich III von Brandenburg
- GND: https://d-nb.info/gnd/118535730
- Dynastie: Hohenzollern
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel: Erhaltung, Vermehrung u. Bekräftigung der berreits geschlossenen Eheverbindungen, Allianzen und darauf erwachsener Liebe, Einigkeit und Verwandtschaft
1 – Konsensbekundung der Väter und zukünftigen Ehepartner; Eheversprechen des Gatten
2 – Heiratsgut, Aussteuer und zusätzliche Witwenversorgung geregelt: Mitgift von 40000 Reichstalern; Paraphernalien von 30000 Reichstalern; Aussteuer garantiert und in zwei Verzeichnissen festgehalten; weitere Versorgung der Braut von väterlicher Seite
3 – Erbverzicht der Braut geregelt: Erbverzicht auf die väterlichen Ländereien bei Vorhandensein männlicher Erben; Extraregelung für clevischen und jülischen Besitzungen mit Bezug auf das Haus Oranien
4 – Morgengabe und Hof der Braut geregelt: Morgengabe von 4000 Reichstalern und dessen Verzinsung; 2000 Reichstaler Handgeld; Zusammensetzung und Besoldung des Hofes geregelt; in Kriminalangelegenheiten des Hofes soll nach der Regelung wie bei der Gemahlin des Vaters der Braut verfahren werden
5 – Widerlage, Wittum und Leibgedinge geregelt: Widerlage von 40000 Reichstalern; Anlage der Widerlage geregelt; zunächst erhält die Braut zum Wittum Nutzungsrechte im Amt Melsungen und Spangenberg; nach dem Tod der Gemahlin des Vaters der Braut wechselt das Wittum auf das Amt Schmalkalden; Leibgedinge von 8000 Reichstalern; Nutzungsrechte und Abgaben im Wittum geregelt
6 – aufbauend auf Art. 5: Regelungen zum Ausgleich, falls die Güter nicht ausreichend seien; Ausbesserung des Witwensitzes vor Antritt; Huldigungen in den Ämtern geregelt
7 – aufbauend auf Art. 5: Untertanen müssen in ihren Freiheiten und Rechten belassen werden; Vorbehalte bezüglich Nutzungen und Jurisdiktion des Landgrafen im Wittum; Schutz des Wittums durch den Landgrafen; Verkaufsverbot für das Wittum
8 – aufbauend auf Art. 5: Reparatur des Wittums geregelt; Regelung bezüglich Schulden; Ersatz des Wittums bei Beschädigung
9 – Todesfälle geregelt; der Fall Gattin stirbt vor dem Gatten ohne gemeinsame lebende Erben: Bräutigam hat lebenslang Nutzungsrecht; stirbt der Gatte auch fällt beides an den nächsten Erben; Witwengüter als Pfand eingesetzt
10 – Fall gemeinsame Erben überleben einen Elternteil: sie erben Widerlage und Heiratsgut; überleben gemeinsame Erben einen Elternteil, sterben aber ohne eigene Erben, fällt die Widerlage und das Heiratsgut an Hessen
Fall Bräutigam stirbt vor der Braut mit oder ohne Kinder: Witwe übernimmt das Wittum nach obigen Bestimmungen; Aussteuer und Paraphernalien darf die Witwe gebrauchen; Unterhalt der Kinder geregelt
11 – Bei Wiedervermählung der Witwe: Wittum kann durch Zahlung des Heiratsguts ausgelöst werden; Widerlage fällt bei Mangel von gemeinsamen Erben an Hessen zurück
12 – Gültigkeit des Vertrags bei vorzeitigen Todesfällen geregelt; Schenkungen per Testamento, codicil und donationes mortis causa sind möglich, solange sie die Hausverträge nicht verletzen; gegenseitiges Versprechen, sich an das oben Stehende zu halten, Heiratsbrief wird in zwei Exemplaren ausgefertigt, unterschrieben und mit Siegeln versehen; Datum und Ort
Erbrechtliche Regelungen
3 – Erbverzicht der Braut geregelt: Erbverzicht auf die väterlichen Ländereien bei Vorhandensein männlicher Erben; Extraregelung für clevischen und jülischen Besitzungen mit Bezug auf das Haus Oranien
Kommentar
Der Vertrag auf welchen unter Art. 4 verwiesen wird ist wohl Mbg StA Urk. 3 Nr. 337
Nachweise
- Archivexemplar: GStA PK BHP, Rep. 45, W. 4
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 286# Durchnummerieren. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/286# Durchnummerieren.html.
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