Ehevertrag Nr. 287# Durchnummerieren: Hessen-Kassel# Vertragspartner Bräutigam - Preußen
- Datum der Vertragsschließung: Invalid Date
- Ort der Vertragsschließung: Berlin
Bräutigam
- Name: Wilhelm II. von Hessen-Kassel
- GND: https://d-nb.info/gnd/10430376X
- Geburtsjahr: 1777
- Sterbejahr: 1847
- Dynastie: Hessen
- Konfession: reformiert
Braut
- Name: Christine Friederike Auguste von Preußen
- GND: https://d-nb.info/gnd/119314088
- Geburtsjahr: 1780
- Sterbejahr: 1841
- Dynastie: Hohenzollern
- Konfession: reformiert
Akteure des Bräutigams
- Name: Wilhelm I. von Hessen-Kassel
- GND: https://d-nb.info/gnd/118807323
- Dynastie: Hessen
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Friedrich Wilhelm II. von Preußen
- GND: https://d-nb.info/gnd/11869362X
- Dynastie: Hohenzollern
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
1– Präambel: Bekräftigung der Verbindung zwischen beiden Häusern; gegenseitiges Versprechen zur Ehe der Väter
2 – Heiratsgut geregelt: Mitgift von 100000 Gulden; ihre Bezahlung geregelt; Aussteuer garantiert und geregelt
3 – Erbverzicht der Braut: Braut verzichtet auf väterliches Erbe; Ausnahme: keine männlichen Erben mehr vorhanden; Extraregelung für die klevischen und jülischen Besitzungen
4 – Regelungen zur Morgengabe, Handgeld und Hof: Morgengabe von 5000 Gulden; Verzinsung möglich; 5000 Gulden als Handgeld, 6000 Gulden Handgeld als regierende Landgräfin; Zusammensetzung des Hofes festgelegt
5 – Widerlage, Wittum und Leibgedinge geregelt: Widerlage in Höhe von 100000 Gulden; Witwengehalt von 18000 Gulden aus dem Wittum, dem Amt Schlüchtern und dem Amt Steinau; dessen Ersatz geregelt
6 – Braut überlebt ihren Gemahl: Witwensitz auf dem Schloss Hanau; Regelungen zu Ausstattung des und Nutzung des Witwensitzes
7 – Festlegung des Bezugstermins für den Witwensitz; 9000 Gulden zur Einrichtung des Witwensitzes; Inventar geregelt
8 – Aussteuer und sonstiges Eigentum wird der Witwe überlassen
9 – Zusätzliche Bestimmungen zum Witwensitz: Bestellung von Beamten, Lieferung von Naturalien
10 – Reparaturkosten am Wittum geregelt
11 – Todesfälle: Gemahl überlebt die Braut bei keinen gemeinsamen lebendigen Erben: Aussteuer fällt an ihre Familie zurück; Nutzungsrecht des Gatten; stirbt auch der Gatte bleibt ein Drittel der 100000 Gulden Heiratsgut bei der Familie des Gatten und die anderen zwei Drittel fallen an Preußen zurück; Wittum als Pfand
12 – Falls gemeinsame Erben die Gattin oder den Bräutigam überleben fällt das Heiratsgut und die Widerlage an die Erben
13 –Widerverheiratung der Braut geregelt: Auslöse des Wittums; Inventar; Erbe bei Kindern aus weiteren Ehen geregelt
14 – Schulden geregelt: Persönliche Schulden von Gemahl oder Braut werden nicht geteilt
15 –Vormundschaft beim Ableben des Gemahls für ggf. vorhandene minderjährige Kinder geregelt: Gattin erhält Vormundschaft, soweit sie ihren Witwenstand nicht aufgibt
16 – Wirksamkeit des Vertrages: Stirbt der Gatte oder die Gattin nach dem Beilager aber vor der Übergebung des Heiratsguts, wird dennoch alles nach Vertrag geleistet
17 – Gegenseitiges Versprechen die Vertragsinhalte zu erfüllen; Heiratsbrief wird zweifach niedergeschrieben und eigenhändig von den zukünftigen Ehepartnern unterschrieben und Siegel angehängt; Ort und Datum
Erbrechtliche Regelungen
3 – Erbverzicht der Braut: Braut verzichtet auf väterliches Erbe; Ausnahme: keine männlichen Erben mehr vorhanden; Extraregelung für die klevischen und jülischen Besitzungen
Nachweise
- Archivexemplar: GStA PK BHP, Rep. 48 WII Nr.34
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 287# Durchnummerieren. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/287# Durchnummerieren.html.
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