Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 287: Hessen-Kassel - Preußen

  • Datum der Vertragsschließung: 29. Januar 1797
  • Ort der Vertragsschließung: Berlin

Bräutigam

  • Name: Wilhelm II. von Hessen-Kassel
  • GND: 10430376X
  • Geburtsjahr: 1777
  • Sterbejahr: 1847
  • Dynastie: Hessen
  • Konfession: reformiert

Braut

  • Name: Christine Friederike Auguste von Preußen
  • GND: 119314088
  • Geburtsjahr: 1780
  • Sterbejahr: 1841
  • Dynastie: Hohenzollern
  • Konfession: reformiert

Akteure des Bräutigams

  • Name: Wilhelm I. von Hessen-Kassel
  • GND: 118807323
  • Dynastie: Hessen
  • Verhältnis: Vater

Akteure der Braut

  • Name: Friedrich Wilhelm II. von Preußen
  • GND: 11869362X
  • Dynastie: Hohenzollern
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

1– Präambel: Bekräftigung der Verbindung zwischen beiden Häusern; gegenseitiges Versprechen zur Ehe der Väter

2 – Heiratsgut geregelt: Mitgift von 100000 Gulden; ihre Bezahlung geregelt; Aussteuer garantiert und geregelt

3 – Erbverzicht der Braut: Braut verzichtet auf väterliches Erbe; Ausnahme: keine männlichen Erben mehr vorhanden; Extraregelung für die klevischen und jülischen Besitzungen

4 – Regelungen zur Morgengabe, Handgeld und Hof: Morgengabe von 5000 Gulden; Verzinsung möglich; 5000 Gulden als Handgeld, 6000 Gulden Handgeld als regierende Landgräfin; Zusammensetzung des Hofes festgelegt

5 – Widerlage, Wittum und Leibgedinge geregelt: Widerlage in Höhe von 100000 Gulden; Witwengehalt von 18000 Gulden aus dem Wittum, dem Amt Schlüchtern und dem Amt Steinau; dessen Ersatz geregelt

6 – Braut überlebt ihren Gemahl: Witwensitz auf dem Schloss Hanau; Regelungen zu Ausstattung des und Nutzung des Witwensitzes

7 – Festlegung des Bezugstermins für den Witwensitz; 9000 Gulden zur Einrichtung des Witwensitzes; Inventar geregelt

8 – Aussteuer und sonstiges Eigentum wird der Witwe überlassen

9 – Zusätzliche Bestimmungen zum Witwensitz: Bestellung von Beamten, Lieferung von Naturalien

10 – Reparaturkosten am Wittum geregelt

11 – Todesfälle: Gemahl überlebt die Braut bei keinen gemeinsamen lebendigen Erben: Aussteuer fällt an ihre Familie zurück; Nutzungsrecht des Gatten; stirbt auch der Gatte bleibt ein Drittel der 100000 Gulden Heiratsgut bei der Familie des Gatten und die anderen zwei Drittel fallen an Preußen zurück; Wittum als Pfand

12 – Falls gemeinsame Erben die Gattin oder den Bräutigam überleben fällt das Heiratsgut und die Widerlage an die Erben

13 –Widerverheiratung der Braut geregelt: Auslöse des Wittums; Inventar; Erbe bei Kindern aus weiteren Ehen geregelt

14 – Schulden geregelt: Persönliche Schulden von Gemahl oder Braut werden nicht geteilt

15 –Vormundschaft beim Ableben des Gemahls für ggf. vorhandene minderjährige Kinder geregelt: Gattin erhält Vormundschaft, soweit sie ihren Witwenstand nicht aufgibt

16 – Wirksamkeit des Vertrages: Stirbt der Gatte oder die Gattin nach dem Beilager aber vor der Übergebung des Heiratsguts, wird dennoch alles nach Vertrag geleistet

17 – Gegenseitiges Versprechen die Vertragsinhalte zu erfüllen; Heiratsbrief wird zweifach niedergeschrieben und eigenhändig von den zukünftigen Ehepartnern unterschrieben und Siegel angehängt; Ort und Datum

Erbrechtliche Regelungen

3 – Erbverzicht der Braut: Braut verzichtet auf väterliches Erbe; Ausnahme: keine männlichen Erben mehr vorhanden; Extraregelung für die klevischen und jülischen Besitzungen

Nachweise

  • Archivexemplar: GStA PK BHP, Rep. 48 WII Nr.34
  • Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 287. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/287.html.

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