Ehevertrag Nr. 288# Durchnummerieren: Preußen# Vertragspartner Bräutigam - Hessen-Kassel
- Datum der Vertragsschließung: Invalid Date
- Ort der Vertragsschließung: Berlin
Bräutigam
- Name: Heinrich von Preußen
- GND: https://d-nb.info/gnd/11870978X
- Geburtsjahr: 1726
- Sterbejahr: 1802
- Dynastie: Hohenzollern
- Konfession: reformiert
Braut
- Name: Wilhelmine von Hessen-Kassel
- GND: https://d-nb.info/gnd/142811424
- Geburtsjahr: 1726
- Sterbejahr: 1808
- Dynastie: Hessen
- Konfession: reformiert
Akteure des Bräutigams
- Name: selbst
- GND: s.o.
- Dynastie: s.o.
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Wilhelm VIII. von Hessen Kassel
- GND: https://d-nb.info/gnd/118632914
- Dynastie: Hessen
- Verhältnis: Onkel
- Name: Maximilian von Hessen-Kassel
- GND: https://d-nb.info/gnd/137327617
- Dynastie: Hessen
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel: Den beiden Häusern zum Nutzen und Vorteil
1 – Vertragspartner und die Ehe aushandelnden Personen werden genannt; Vertragsgegenstand
2 – Eheversprechen des Bräutigams
3 – Mitgift von 30000 Gulden (19999 Taler)
4 – Aussteuer geregelt
5 – Erbverzicht der Braut bei Vorhandensein männlicher Erben; Erbe aus Testamenten ausgenommen
6 – Morgengabe von 4000 Talern; brieflich versichert; Verzinsung möglich
7 – 6000 Taler Handgeld jährlich
8 – Zusammensetzung und Besoldung des Hofes geregelt
9 – Widerlage von 20000 Talern; Leibgedinge von 8000 Talern; Güter des Wittums und Nutzungsrechte daran werden festgelegt
10 – Bestimmungen bezügliches des Witwensitzes; Schloss Rheinsberg; Inventar wird bei Einzug erfasst
11 – Einzug in den Witwensitz geregelt; darf bis zu sechs Monate hinausgezögert werden; Einrichtung des Sitzes mit 4000 Talern unterstützt
12 – Nutzung und Lieferung von Naturalien bezüglich des Wittum s 13 – Kosten der Instandhaltung der zum Wittum gehörigen Gebäude geregelt
14 – Braut stirbt vor Bräutigam ohne gemeinsame derzeitig lebende Erben: Nutzungsrecht des Bräutigams; Heiratsgut an Hessen; Wittum als Pfand
15 – Erbe geregelt in dem Fall, dass gemeinsame Erben einen der beiden Heiratspartner überleben
16 – Braut überlebt Bräutigam: Witwe erhält uneingeschränktes Recht über das Wittum; Aussteuer darf von ihr genutzt werden
17 – Wiedervermählung der Witwe geregelt: Nutzung von Heiratsgut und Widerlage; Inventar des Witwensitzes; Erbe bei weiteren Kindern aus weiterer Ehe
18 – Persönliche Schulden von Gatte oder Gattin betreffen den anderen nicht
19 – Gatte oder Gattin versterben nach Beilager, aber vor Überlassung des Heiratsguts: Vertrag ist gültig und alles muss dementsprechend geleistet werden
20 – Wenn Gatte oder Gattin vor dem Beilager versterben ist der Vertrag nichtig
21 – Schenkungen per Testamuntum, Codicillum, Donationes mortis causa sind erlaubt, wenn sie nicht gegen die Hausverträge verstoßen
22 – Gegenseitiges Versprechen sich an den Vertrag zu halten, Anfertigung von zwei identischen Heiratsbriefen, die mit Unterschriften und Siegeln zu versehen sind; Datum, Ort, Unterschriften und Siegel
Erbrechtliche Regelungen
Erbverzicht der Braut bei Vorhandensein männlicher Erben; Erbe aus Testamenten ausgenommen
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
22 – Unterschriften und Siegel
Nachweise
- Archivexemplar: GStA PK BHP, Rep. 56 Nr. 3
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 288# Durchnummerieren. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/288# Durchnummerieren.html.
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