Ehevertrag Nr. 289# Durchnummerieren: Radziwiłł# Vertragspartner Bräutigam - Brandenburg
- Datum der Vertragsschließung: Invalid Date
- Ort der Vertragsschließung: Cölln an der Spree
Bräutigam
- Name: Janusz Radziwiłł
- GND: https://d-nb.info/gnd/103122109
- Geburtsjahr: 1579
- Sterbejahr: 1620
- Dynastie: Radziwiłł
- Konfession: calvinistisch
Braut
- Name: Elisabeth Sophie von Brandenburg
- GND: https://d-nb.info/gnd/139091076
- Geburtsjahr: 1589
- Sterbejahr: 1629
- Dynastie: Hohenzollern
- Konfession: lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: selbst
- GND: s.o.
- Dynastie: s.o.
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Johann Sigismund von Brandenburg
- GND: https://d-nb.info/gnd/117677256
- Dynastie: Hohenzollern
- Verhältnis: Neffe
Vertragsinhalt
1 – Vertrag zur Bekräftigung der freundschaftlichen Beziehung
2 – Eheversprechen des Gatten
3 – Keiner der Ehepartner soll von seiner Konfession abweichen müssen
4 – Heiratsort, Cölln an der Spree, wird festgelegt; Kosten übernimmt der Vater der Braut
5 – Hof der Braut geregelt; deutscher Hofprediger für die Gemahlin wird garantiert
6 – Zuwendungen der Familie der Braut geregelt: Mitgift von 20000 Gulden; Ausstattung in Höhe von 1400 Talern; Ausstattung der Hochzeit geregelt
7– Zuwendungen von Seite des Bräutigams: Der Bräutigam sichert der Braut ein Dotalitium in Höhe von 14000 polnischen Gulden zu; daraus 5000 Gulden als Morgengabe
8 – Mitgift soll in deutschen Ländereien angelegt werden
9 – Bezahlung und Anlage des Dotalitium geregelt
10 – Anlage der Morgengabe geregelt; Regelungen zum Kauf geeigneter Wittumsgüter
11 – Bei Tod des Gatten: Nutzung des Heiratsguts für die Braut auf Lebzeit garantiert, solange sie nicht wieder heiratet; Wiederverheiratung der Braut geregelt
12 – Regelungen zum Wittum: Instandsetzung, Inventar, Schutz, Ersatz geregelt
13 – Handgeld geregelt
14 – Bei Tod der Braut vor dem Bräutigam: mit Kindern wird nach den Gepflogenheiten des Königreichs Polen verfahren; ohne Kinder fällt die Mitgift und Aussteuer an Brandenburg
15 – Erbverzicht der Braut geregelt
16 – Ungültigkeit des Vertrags bei frühzeitigem Tod der Heiratspartner geregelt
17 – Versprechen sich an das oben geschriebene zu halten; Inhalte sind in zwei Ausgaben festzuhalten und den Parteien zuzutragen, Ort, Datum und Unterschriften
Konfessionelle Regelungen
3 – Keiner der Ehepartner soll von seiner Konfession abweichen müssen
5 –deutscher Hofprediger für die Gemahlin wird garantiert
Erbrechtliche Regelungen
15 – Erbverzicht der Braut geregelt
Nachweise
- Archivexemplar: GStA PK, BHP, Urkunden. I A Nr. 425
- Vertragssprache Archivexemplar: Latein
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 289# Durchnummerieren. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/289# Durchnummerieren.html.
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