Ehevertrag Nr. 291# Durchnummerieren: Pommern-Stettin - Brandenburg
- Datum der Vertragsschließung: Invalid Date
- Ort der Vertragsschließung: Cölln an der Spree
Bräutigam
- Name: Barnim X (XII) von Pommern-Stettin
- GND: https://d-nb.info/gnd/102324204
- Geburtsjahr: 1549
- Sterbejahr: 1603
- Dynastie: Greifen
- Konfession: lutherisch
Braut
- Name: Anna Maria von Brandenburg
- GND: https://d-nb.info/gnd/1251920225
- Geburtsjahr: 1567
- Sterbejahr: 1618
- Dynastie: Hohenzollern
- Konfession: lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: selbst
- GND: s.o.
- Dynastie: s.o.
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Johann Georg zu Brandenburg
- GND: https://d-nb.info/gnd/102111588
- Dynastie: Hohenzollern
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel: Eine Ehe dem Allmächtigen zu Lob und Ehren und zur Erhaltung, Vermehrung und Festigung der Freundschaft beider Länder
1 – Gegenseitiges Eheversprechen
2 – Mitgift von 20000; Aussteuer geregelt
3 – Widerlage von 20000 Gulden; Leibgedinge von 4000 Gulden jährlich aus dem Wittum Amt Bütow; Regelungen zum Wittum: Nutzungsrechte; Anstellung von Beamten; Ersatz; Übergabe; Schutz; Inspektion des Wittums
4 – Morgengabe geregelt; Unterhalt der Gattin geregelt
5 – Erbverzicht der Gattin mit Ausnahme, dass es keinen männlichen Erben in ihrer Familie gibt
6 – Todesfälle; bei Tod der Gattin ohne Leibeserben: Gatte hat Nutzungsrecht; Aussteuer an Brandenburg; Regelung zu Rückzahlungen
7 – Huldigungen im Fall des Todes des Gatten im Wittum geklärt
8 – Erbfall geregelt, wenn die Gattin zwar Leibeserben erzeugt, diese aber sterben, ohne eigene Erben erzeugt zu haben
9 – Erbfall geregelt, falls Leibeserben ihrerseits Erben hervorbringen: Heiratsgut und die Widerlage sind vererbbar
10 – Wenn der Gatte mit oder ohne Erbe stirbt, kann die Gattin ab Moment seines Todes auf die Widerlage zugreifen
11 – Wiedervermählung der Braut geregelt: Auslöse möglich
12 – Sterben Gattin und Gatte fällt das Heiratsgut an die Familie der Gattin
13 – Schulden des Gatten betreffen die Gattin nicht
14 – Wittum darf nicht verkauft werden
15 – Regelung betreffend von Diensten in ritterlichen, kirchlichen und weltlichen Lehen
16 – Regelung betreffend der Bede und Steuern im Wittum
17 – Versicherung der anwesenden sich an das Obenstehende zu halten
Erbrechtliche Regelungen
5 – Erbverzicht der Gattin mit Ausnahme, dass es keinen männlichen Erben in ihrer Familie gibt
Nachweise
- Archivexemplar: GStA PK BPH, Rep. 31 W10
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 291# Durchnummerieren. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/291# Durchnummerieren.html.
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