Ehevertrag Nr. : Pommern-Wolgast - Brandenburg
- Datum der Vertragsschließung: 1604-05-23
- Ort der Vertragsschließung: Cölln an der Spree
Bräutigam
- Name: Philipp Julius von Pommern-Wolgast
- GND: https://d-nb.info/gnd/104327235
- Geburtsjahr: 1584
- Sterbejahr: 1625
- Dynastie: Greifen
- Konfession: lutherisch
Braut
- Name: Agnes von Brandenburg
- GND: https://d-nb.info/gnd/104352736
- Geburtsjahr: 1584
- Sterbejahr: 1629
- Dynastie: Hohenzollern
- Konfession: lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: selbst
- GND: s.o.
- Dynastie: s.o.
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Joachim Friedrich von Brandenburg
- GND: https://d-nb.info/gnd/117677256
- Dynastie: Hohenzollern
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
Präamble: Nutzen des Hauses: Bräutigam und Vater der Braut bestätigen Einverständnis: zu Ehren und zur Erhaltung, der Freundschaft, Liebe und Einigkeit zwischen beiden Häusern; Einigung wird bekannt gegeben
1 – gegenseitiges Eheversprechen
2 – Heirat nach lutherischer Konfession
3 – Festlegung des Heiratsdatums
4 – Mitgift von 20000 Gulden, davon 5000 für die Ausstattung der Braut
5 – Ausstattung umfangreich geregelt
6 – Widerlage geregelt, in gleicher Höhe, angelegt in den Ämtern Usedom und Pudagla
7 – Leibgedinge in Höhe von 4000 Gulden geregelt
8 – Bestimmungen zum Wittum: Huldigungen, Antritt, Ausstattung, Verlust, Besichtigung
9 – Morgengabe von 400 Gulden; aus besonderer Zuneigung, weil die Mutter des Bräutigams nur 200 Gulden bekommen hätte
10 – Erbverzicht der Braut auf väterliches Erbe
11 – Erbangelegenheiten, Nutzungsrechte und Auslösungen bezüglich Aussteuer und Heiratsgut im Falle des Ablebens des Gemahls oder der Gemahlin mit oder ohne Leibeserben in verschiedenen Konstellationen: bei Tod der Gemahlin ohne Leibeserben; bei Tod von gemeinsamen Erben, die aber ohne eigene Leibeserben wieder versterben, während die Gemahlin noch am Leben ist; Tod von Gemahlin oder Gemahl mit Leibeserben; Tod des Gemahls mit Leibeserben; bei Wiederverheiratung der Witwe; Tod des Gemahls ohne Leibeserben
12 – Vorherige Schulden sind nicht auf den Partner übertragbar
13 – Familie des Bräutigams wird vom Gebrauch des Wittums ausgeschlossen
14 – Weltliche und geistliche Lehen des Leibgedinges stehen der Braut zur Verfügung
15 – Vertrag bei Tod von Gemahl oder Gemahlin vor dem Beilager nichtig
16 – Gelöbnis sich an das obgenannte zu halten, Inhalt in zwei Ausfertigungen und unterschrieben an beide Parteien
Erbrechtliche Regelungen
10 – Erbverzicht der Braut auf väterliches Erbe
Nachweise
- Archivexemplar: GStA PK BPH, Rep. 31, W33
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. . Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/.html.
@misc{Herzog.2024,
author = {Herzog, Richard},
year = {2024},
title = {Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit: Vertrag Nr. },
url = {https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/.html}
}