Ehevertrag Nr. 295: Ferrara - Österreich
- Datum der Vertragsschließung: 1565-01-17
- Ort der Vertragsschließung: Ferrara
Bräutigam
- Name: Alfons II. von Ferrara
- GND: https://d-nb.info/gnd/117252824
- Geburtsjahr: 1533
- Sterbejahr: 1597
- Dynastie: Este
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Barbara von Österreich
- GND: https://d-nb.info/gnd/132831643
- Geburtsjahr: 1539
- Sterbejahr: 1572
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: selbst
- GND: s.o.
- Dynastie: s.o.
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Maximilian II. Kaiser
- GND: https://d-nb.info/gnd/11857938X
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
Präambel: Alfons II. bestätigt die Ratifikation des Vertrags; Maximilian II. bestätigt die Ratifikation des Vertrags; beide erwähnen die Fortführung der Verhandlungen nach dem Tod des Vaters der Braut Ferdinand I. ein Jahr zuvor; die Ehe geschieht auf Wunsch von Alfons II. und dem König von Spanien; Nennung der Bevollmächtigten
1 – Mitgift von 100000 Gulden, Bezahlung geregelt
2 – Anlage der Mitgift geregelt; 5000 Gulden sind aus der Anlage für die Braut zu erwirtschaften
3 – Alfons II. garantiert der Braut ein Leibgedinge und Wittum von 10000 Scudi jährlich; die Braut darf ab Eheschließung über die damit verbundenen Güter verfügen; falls der Bräutigam vor der Braut mit Kindern stirbt: Die Witwe darf bei ihren Kindern auf dem Wittum verbleiben; falls der Bräutigam vor der Braut ohne Kinder stirbt: Der Witwe wird unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, der ihr frei steht, der genannte Betrag ausgezahlt, solange sie Witwe bleibt
4 – Wiederverheiratung der Witwe geregelt; Auslöse des Wittums geregelt
5 – reicht das Wittum für die Erwirtschaftung des Leibgedinge nicht aus, wird für Ersatz gesorgt
6 – Höhe der Ausstattung der Braut und dessen Vererbbarkeit geregelt
7 – Erbverzicht der Braut auf die väterlichen Güter bei vorhandenen männlichen Erben
8 – Unterzeichnung des Vertrags von kaiserlicher Seite am 16.10.1564; Versprechen sich an das Obenstehende zu halten; Unterzeichnung des Vertrags von ferrarischer Seite am 17.01.1565
Erbrechtliche Regelungen
7 – Erbverzicht der Braut auf die väterlichen Güter bei vorhandenen männlichen Erben
Nachweise
- Archivexemplar: AT-OeStA/HHStA UR FUK 1351
- Vertragssprache Archivexemplar: Latein
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 295. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/295.html.
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