Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 295: Ferrara - Österreich

  • Datum der Vertragsschließung: 17. Januar 1565
  • Ort der Vertragsschließung: Ferrara

Bräutigam

  • Name: Alfons II. von Ferrara
  • GND: 117252824
  • Geburtsjahr: 1533
  • Sterbejahr: 1597
  • Dynastie: Este
  • Konfession: katholisch

Braut

  • Name: Barbara von Österreich
  • GND: 132831643
  • Geburtsjahr: 1539
  • Sterbejahr: 1572
  • Dynastie: Habsburg (Österreich)
  • Konfession: katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: selbst
  • GND: 117252824
  • Dynastie: s.o.
  • Verhältnis: /

Akteure der Braut

  • Name: Maximilian II. Kaiser
  • GND: 11857938X
  • Dynastie: Habsburg (Österreich)
  • Verhältnis: Bruder

Vertragsinhalt

Präambel: Alfons II. bestätigt die Ratifikation des Vertrags; Maximilian II. bestätigt die Ratifikation des Vertrags; beide erwähnen die Fortführung der Verhandlungen nach dem Tod des Vaters der Braut Ferdinand I. ein Jahr zuvor; die Ehe geschieht auf Wunsch von Alfons II. und dem König von Spanien; Nennung der Bevollmächtigten

1 – Mitgift von 100000 Gulden, Bezahlung geregelt

2 – Anlage der Mitgift geregelt; 5000 Gulden sind aus der Anlage für die Braut zu erwirtschaften

3 – Alfons II. garantiert der Braut ein Leibgedinge und Wittum von 10000 Scudi jährlich; die Braut darf ab Eheschließung über die damit verbundenen Güter verfügen; falls der Bräutigam vor der Braut mit Kindern stirbt: Die Witwe darf bei ihren Kindern auf dem Wittum verbleiben; falls der Bräutigam vor der Braut ohne Kinder stirbt: Der Witwe wird unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, der ihr frei steht, der genannte Betrag ausgezahlt, solange sie Witwe bleibt

4 – Wiederverheiratung der Witwe geregelt; Auslöse des Wittums geregelt

5 – reicht das Wittum für die Erwirtschaftung des Leibgedinge nicht aus, wird für Ersatz gesorgt

6 – Höhe der Ausstattung der Braut und dessen Vererbbarkeit geregelt

7 – Erbverzicht der Braut auf die väterlichen Güter bei vorhandenen männlichen Erben

8 – Unterzeichnung des Vertrags von kaiserlicher Seite am 16.10.1564; Versprechen sich an das Obenstehende zu halten; Unterzeichnung des Vertrags von ferrarischer Seite am 17.01.1565

Erbrechtliche Regelungen

7 – Erbverzicht der Braut auf die väterlichen Güter bei vorhandenen männlichen Erben

Nachweise

  • Archivexemplar: AT-OeStA/HHStA UR FUK 1351
  • Vertragssprache Archivexemplar: Latein

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 295. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/295.html.

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