Ehevertrag Nr. 296: Toskana - Österreich
- Datum der Vertragsschließung: Invalid Date
- Ort der Vertragsschließung: unbekannt
Bräutigam
- Name: Cosimo II. de’ Medici
- GND: https://d-nb.info/gnd/124843778
- Geburtsjahr: 1590
- Sterbejahr: 1621
- Dynastie: Medici
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Maria Magdalena von Österreich
- GND: https://d-nb.info/gnd/136431070
- Geburtsjahr: 1589
- Sterbejahr: 1631
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Ferdinando I. de’ Medici
- GND: https://d-nb.info/gnd/118876368
- Dynastie: Medici
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Kaiser Ferdinand II. HRR (z. Zt. Erzherzog von Innerösterreich)
- GND: https://d-nb.info/gnd/118532510
- Dynastie: Habsburg (Österreich)
- Verhältnis: Bruder
- Name: Philipp III. von Spanien
- GND: https://d-nb.info/gnd/118593846
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Verhältnis: Cousin zweiten Grades / Schwager
Vertragsinhalt
1 – Erzherzog Ferdinand gewährt seiner Schwester die gleiche Mitgift, die auch seine anderen Schwestern nach ihrer Verheiratung erhalten haben, insbesondere die Königin von Polen
2 – die Mitgift wird durch weitere 200000 Escudos vom spanischen König Phillipp III. in Form einer Kapitalanlage im Königreich Neapel erweitert, bei der wie bei den Mitgiften für Kaiserin Maria und Dona Catalinas vorgegangen werden soll
3 – der spanische König wird wegen Schulden bei der Familie des Bräutigams weitere 300000 Escudos in einem festgelegtem Zeitrahmen zahlen
4 – Regelung zu den 300000 Escudos im Falle der Auflösung der Ehe oder Tod des Bräutigams ohne Kinder: Braut bekommt die Erträge aus den 300000 Escudos; nach ihrem Tod fallen diese zu den Medici oder bei vorhandenen Kindern zu diesen; lateinische Anmerkung das „ohne Kinder“ zu streichen
5 – lateinische Anmerkung hier einen Artikel einzufügen, der eine Morgengabe verspricht, wie es im deutschen Gebiet üblich ist
6 – Regelungen zur Mitgift im Falle der Auflösung der Ehe oder Tod des Bräutigams ohne Kinder: Lebenslanges Verfügungsrecht der Braut; Mitgift fällt bei Tod der Braut ohne Kinder zurück an die spanische Krone; erneute lateinische Anmerkung das „ohne Kinder“ zu streichen
7 – Möglichkeit für den Bräutigam nach Auflösung der Ehe kostbare Gegenstände, die von der Seite der Medici an die Braut gegeben wurden, auszulösen
8 – über alles, was die Braut über die obengenannten Gegenstände hinaus erhält, darf die Braut frei verfügen und wird ohne vorhandenes Testament an ihre nächsten Erben vererbt
9 – die Reiseroute der Braut zum Bräutigam im Spanischem festgelegt; die lateinische Anmerkung widerruft die Reiseroute, weil die Mutter der Braut seekrank sei und sich die Route anders vorgestellt hatte
10 – Ratifizierung des Vertrags vor der Ehe, Unterschrift des spanischen Hofbeamten Endres de Prada
Kommentar
Es handelt sich um einen Regest auf Basis eines Vertragsentwurf auf Spanisch, der mit lateinischen Anmerkungen versehen wurde
Literatur
Betz, Susanne, Von Innerösterreich in die Toskana. Erzherzogin Magdalena und ihre Heirat mit Cosimo de‘ Medici, Frankfurt a. M. 2008.
Nachweise
- Archivexemplar: AT-OeStA/HHStA UR FUK 1516
- Vertragssprache Archivexemplar: Spanisch, Latein
- Digitalisat Archivexemplar: https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=178159 (sehr schlechte Qualität)
- Drucknachweis: Betz, Susanne, Von Innerösterreich in die Toskana. Erzherzogin Magdalena und ihre Heirat mit Cosimo de‘ Medici, Frankfurt a. M. 2008, S. 271-275.
- Vertragssprache Druck: Latein, Spanisch, Deutsch
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 296. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/296.html.
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