Ehevertrag Nr. 300: Österreich - Bayern
- Datum der Vertragsschließung: 27. August 1571
- Ort der Vertragsschließung: Wien
Bräutigam
- Name: Karl II. von Innerösterreich
- GND: https://d-nb.info/gnd/118560069
- Geburtsjahr: 1540
- Sterbejahr: 1590
- Dynastie: Habsburg
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Maria Anna von Bayern
- GND: https://d-nb.info/gnd/104116277
- Geburtsjahr: 1551
- Sterbejahr: 1608
- Dynastie: Wittelsbach
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: selbst
- GND: s.o.
- Dynastie: s.o.
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Albrecht V. von Bayern
- GND: https://d-nb.info/gnd/118647571
- Dynastie: Wittelsbach
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Vertragsinhalt: 1 – Präambel: Stärkung und Erweiterung der Freundschaft der beiden Häuser mit einer ehelichen Allianz
2 – Vollzug der Ehe und Beilager nach Ordnung und Satzung der christlichen Kirchen
3 – Zuwendung der Familie der Braut geregelt: Mitgift in Höhe von 50000 Gulden; die Zahlung dessen
4 – Aussteuer der Braut geregelt
5 – Erbverzicht der Braut
6 – Zuwendung der Familie des Bräutigams geregelt: Widerlage in gleicher Höhe zur Mitgift, Morgengabe von 20000 Gulden
7 – Anlage der gesamten Summe in der Grafschaft Görz
8 – Regelungen betreffend des Wittumssitz: Regelungen zu Antritt, Ausstattung, Bediensteten und Ersatz bei Belagerung und Verlust
9 – Leibgedinge in Höhe von 10000 Gulden geregelt
10 – Möglichkeit der Änderung des Wittumssitz, falls Görz für die Witwe zu beschwerlich wird
11 – Wiederverheiratung der Braut geregelt 12 – Bräutigam stirbt vor der Braut: bei gemeinsamen Kindern erben diese die verschiedenen Leistungen; sind keine Kinder vorhanden: Rückfall des Heiratsguts an die Familie der Braut; Gemahl behält sein gesamtes Leben lang Nutzungsrechte
13 – Schulden in der Ehe geregelt
14 – Stirbt einer der beiden Heiratspartner vor dem Beilager ist der Vertrag nichtig
15 – Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ausfertigung in zwei Exemplaren, die zu unterschreiben sind
16 – Kaiser Maximilian versichert ebenfalls mit seiner Unterschrift die Einhaltung des Vertrags, Anlass ist eine brüderliche Erbeinigung
Erbrechtliche Regelungen
5 – Erbverzicht der Braut
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
15 – Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ausfertigung in zwei Exemplaren, die zu unterschreiben sind
16 – Kaiser Maximilian versichert ebenfalls mit seiner Unterschrift die Einhaltung des Vertrags, Anlass ist eine brüderliche Erbeinigung
Nachweise
- Archivexemplar: AT-OeStA HHStA UR FUK 1483
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?id=178025
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 300. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/300.html.
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