Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 301: Spanien - Österreich

  • Datum der Vertragsschließung: 24. September 1598
  • Ort der Vertragsschließung: Graz

Bräutigam

  • Name: Philipp III. von Spanien
  • GND: 118593846
  • Geburtsjahr: 1578
  • Sterbejahr: 1621
  • Dynastie: Habsburg (Spanien)
  • Konfession: katholisch

Braut

  • Name: Margarete von Österreich
  • GND: 104189584
  • Geburtsjahr: 1584
  • Sterbejahr: 1611
  • Dynastie: Habsburg (Österreich)
  • Konfession: katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Philipp II. von Spanien
  • GND: 118593862
  • Dynastie: Habsburg (Spanien)
  • Verhältnis: Vater

Akteure der Braut

  • Name: Maria Anna von Bayern
  • GND: 104116277
  • Dynastie: Wittelsbach
  • Verhältnis: Mutter
  • Name: Ferdinand II. Kaiser
  • GND: 118532510
  • Dynastie: Habsburg (Österreich)
  • Verhältnis: Bruder

Vertragsinhalt

Präambel: Bestätigung des Vertrags von spanischer Seite: Vertrag zum Wohl der Christenheit und er Stärkung des Hauses; Verhandlungen bezeugt; Nennung der Akteure; Nennung der bevollmächtigten Verhandlungsträger der spanischen Seite; Bestätigung des Vertrags von österreichischer Seite: Nennung der Akteure; Nennung der bevollmächtigten Verhandlungsträger der österreichischen Seite

1 – päpstlicher Dispens erteilt

2 – das Schließen der Ehe erfolgt zunächst per procuratorem

3 – Mitgift in Höhe von 100000 Kronen; Bezahlung geregelt

4 – Arrha, Widerlage und Wittum zusammen vom Bräutigam in gleicher Höhe garantiert

5 – Anlage des gesamten Heiratsguts in noch nicht näher bestimmten Orten in Spanien

6 – Morgengabe in Höhe von 50000 Kronen durch den Bräutigam

7 – Unterhalt der Braut geregelt; muss ihrem Status entsprechend sein

8 – Braut überlebt Gatten mit oder ohne Kinder: Zusätzlich zu den Einnahmen aus Mitgift und Widerlage werden der Braut 40000 Kronen jährlich zugesprochen, falls sie im Witwenstand verbleibt und in Spanien lebt

9 – Witwensitz geregelt: Der Witwe müssen Schlösser und Städte als Sitz übertragen werden, mit Gerichtsbarkeit, dem Recht auf Ämterbesetzung und anderen Rechten

10 – verlegt die Braut als Witwe ihren Wohnort nach außerhalb Spaniens wird ihr Leibgedinge um 20000 Kronen reduziert

11 – Braut stirbt vor Bräutigam mit Kindern: Die Kinder erben Widerlage, Mitgift und Wittum; Braut stirbt vor Bräutigam ohne Kinder: Über ein Drittel der Arrha kann die Braut frei verfügen (wohl durch Testament)

12 – Erbverzicht der Braut angesprochen; ihn soll die Braut in einer von Bruder und Mutter festgelegten Form aussprechen

13 – erneute Nennung der aushandelnden Beamten; Versprechen der Akteure sich an das obenstehende zu halten; Verfassen des Schriftstücks auf Spanisch und Latein; Unterschriften und Siegel

Erbrechtliche Regelungen

12 – Erbverzicht der Braut angesprochen; ihn soll die Braut in einer von Bruder und Mutter festgelegten Form aussprechen

Externe Instanzen beteiligt

1 – päpstlicher Dispens erteil

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

13 – Unterschriften und Siegel

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

Verzichtserklärung der Braut: AT-OeStA/HHStA HausA Hofakten des Ministeriums des Inneren 1-11

Nachweise

  • Archivexemplar: AT-OeStA/HHStA UR FUK 1483
  • Vertragssprache Archivexemplar: Latein
  • Digitalisat Archivexemplar: https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=178120

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 301. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/301.html.

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