Ehevertrag Nr. 339: Braunschweig-Wolfenbüttel - Polen
- Datum der Vertragsschließung: 1555-11-30
- Ort der Vertragsschließung: Vilnius
Bräutigam
- Name: Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel
- GND: 119024918
- Geburtsjahr: 1489
- Sterbejahr: 1568
- Dynastie: Wettin
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Sophia Jagiellonica von Polen
- GND: 119066939
- Geburtsjahr: 1522
- Sterbejahr: 1575
- Dynastie: Jagiellonen
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: selbst
- GND: 119024918
- Dynastie: s.o.
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Sigismund II. August von Polen
- GND: 118614193
- Dynastie: Jagiellonen
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
Präambel: Nennung der Akteure; Nennung der Bevollmächtigten; Zweck der Ehe; Ehe auf Bitten des Bräutigams und mit Zustimmung der Mutter der Braut; Zustimmung der Braut
1 – Überführung der Braut geregelt; erneutes Verlobungsversprechen nach Ritus der katholischen Kirche
2 – Mitgift in Höhe von 32000 ungarischen Goldgulden; Art der Bezahlung geregelt
3 – Erbverzicht der Braut geregelt
4 – Widerlage in Höhe von 32000 ungarischen Goldgulden; Heiratsgut und Widerlage soll ein Leibgedinge in Höhe von 4266 Goldgulden erwirtschaften
5 – Wittum geregelt: Burg Jerxheim sowie Burg und Stadt Schöningen; Rechte der Witwe; vorherige Verpfändung der Wittumsgüter, Huldigungen, Antritt, vakante Priesterstellen, Rechte der Untertanen, militärischer Zugang für den Bräutigam, Beschädigung, Schutz, Verpfändungsverbot geregelt
6 – Morgengabe in Höhe von 10000 ungarischen Goldkronen, die jährlich 666 Goldgulden einbringen soll; Vererbbarkeit der Morgengabe geregelt
7 – Reichen die Einkünfte aus Morgengabe, Mitgift und Widerlage nicht aus, wird für Ersatz gesorgt
8 – Regelungen bezüglich Schulden
9 – Verfügungsgewalt des Bräutigams über das Eigentum der Braut geregelt
10 – Todesfälle; Stirbt der Bräutigam vor der Braut mit minderjährigen Kindern: Vormund der Kinder geklärt; Auszahlung der Mitgift geregelt, Verfügung über persönlichem Besitz geregelt; Übertragung von weiteren Gütern; Erziehung und Unterhalt der Kinder geregelt, Wiederverheiratung der Braut geregelt; der Bräutigam schließt seinen vorhandenen Sohn Julius aus erster Ehe von der Erbschaft über seine Fürstentümer aus und setzt einen möglichen erstgeborenen Sohn aus der neuen Ehe als Erben ein; Braut erbt ein Drittel der Kleinodien des Gatten; Regelung bezüglich der Vererbung und Rückgabe der Besitztümer der Braut
11 – Braut stirbt vor Gatten ohne gemeinsame Erben: Gate erbt ein Drittel der Kleinodien der Braut; Rückzahlung der Mitgift geregelt
12 – Urkunden werden am Tag der Eheschließung übergeben
13 – Falls einer der Heiratspartner vor der Eheschließung stirbt, ist der Vertrag nichtig
14 – Versprechen, sich an das obenstehende zu halten; Vertragsstrafe bei Vertragsbruch in Höhe von 100.000 ungarischen Goldgulden; Ausführung des Vertrags in zwei Exemplaren; Datum; Ort; Zeugen; Unterschriften
Regelungen über Thronfolge
10 – der Bräutigam schließt seinen vorhandenen Sohn Julius aus erster Ehe von der Erbschaft über seine Fürstentümer aus und setzt einen möglichen erstgeborenen Sohn aus der neuen Ehe als Erben ein
Literatur
Almut Bues, Zofia Jagiellonka, Herzogin von Braunschweig-Wolfenbüttel (1522-1575) - Akten zu Heirat, Tod und Erbe, Braunschweig 2018
Nachweise
- Archivexemplar: NLA WO 3 Urk 1 Nr. 5
- Vertragssprache Archivexemplar: Latein
- Digitalisat Archivexemplar: https://cyfrowe.mnk.pl/Content/19661/233.pdf (Der polnischen Version)
- Vertragssprache Druck: Latein
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 339. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/339.html.
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