Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 339: Braunschweig-Wolfenbüttel - Polen

  • Datum der Vertragsschließung: 30. November 1555
  • Ort der Vertragsschließung: Vilnius

Bräutigam

  • Name: Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel
  • GND: 119024918
  • Geburtsjahr: 1489
  • Sterbejahr: 1568
  • Dynastie: Wettin
  • Konfession: katholisch

Braut

  • Name: Sophia Jagiellonica von Polen
  • GND: 119066939
  • Geburtsjahr: 1522
  • Sterbejahr: 1575
  • Dynastie: Jagiellonen
  • Konfession: katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: selbst
  • GND: 119024918
  • Dynastie: s.o.
  • Verhältnis: /

Akteure der Braut

  • Name: Sigismund II. August von Polen
  • GND: 118614193
  • Dynastie: Jagiellonen
  • Verhältnis: Bruder

Vertragsinhalt

Präambel: Nennung der Akteure; Nennung der Bevollmächtigten; Zweck der Ehe; Ehe auf Bitten des Bräutigams und mit Zustimmung der Mutter der Braut; Zustimmung der Braut

1 – Überführung der Braut geregelt; erneutes Verlobungsversprechen nach Ritus der katholischen Kirche

2 – Mitgift in Höhe von 32000 ungarischen Goldgulden; Art der Bezahlung geregelt

3 – Erbverzicht der Braut geregelt

4 – Widerlage in Höhe von 32000 ungarischen Goldgulden; Heiratsgut und Widerlage soll ein Leibgedinge in Höhe von 4266 Goldgulden erwirtschaften

5 – Wittum geregelt: Burg Jerxheim sowie Burg und Stadt Schöningen; Rechte der Witwe; vorherige Verpfändung der Wittumsgüter, Huldigungen, Antritt, vakante Priesterstellen, Rechte der Untertanen, militärischer Zugang für den Bräutigam, Beschädigung, Schutz, Verpfändungsverbot geregelt

6 – Morgengabe in Höhe von 10000 ungarischen Goldkronen, die jährlich 666 Goldgulden einbringen soll; Vererbbarkeit der Morgengabe geregelt

7 – Reichen die Einkünfte aus Morgengabe, Mitgift und Widerlage nicht aus, wird für Ersatz gesorgt

8 – Regelungen bezüglich Schulden

9 – Verfügungsgewalt des Bräutigams über das Eigentum der Braut geregelt

10 – Todesfälle; Stirbt der Bräutigam vor der Braut mit minderjährigen Kindern: Vormund der Kinder geklärt; Auszahlung der Mitgift geregelt, Verfügung über persönlichem Besitz geregelt; Übertragung von weiteren Gütern; Erziehung und Unterhalt der Kinder geregelt, Wiederverheiratung der Braut geregelt; der Bräutigam schließt seinen vorhandenen Sohn Julius aus erster Ehe von der Erbschaft über seine Fürstentümer aus und setzt einen möglichen erstgeborenen Sohn aus der neuen Ehe als Erben ein; Braut erbt ein Drittel der Kleinodien des Gatten; Regelung bezüglich der Vererbung und Rückgabe der Besitztümer der Braut

11 – Braut stirbt vor Gatten ohne gemeinsame Erben: Gate erbt ein Drittel der Kleinodien der Braut; Rückzahlung der Mitgift geregelt

12 – Urkunden werden am Tag der Eheschließung übergeben

13 – Falls einer der Heiratspartner vor der Eheschließung stirbt, ist der Vertrag nichtig

14 – Versprechen, sich an das obenstehende zu halten; Vertragsstrafe bei Vertragsbruch in Höhe von 100.000 ungarischen Goldgulden; Ausführung des Vertrags in zwei Exemplaren; Datum; Ort; Zeugen; Unterschriften

Regelungen über Thronfolge

10 – der Bräutigam schließt seinen vorhandenen Sohn Julius aus erster Ehe von der Erbschaft über seine Fürstentümer aus und setzt einen möglichen erstgeborenen Sohn aus der neuen Ehe als Erben ein

Literatur

Almut Bues, Zofia Jagiellonka, Herzogin von Braunschweig-Wolfenbüttel (1522-1575) - Akten zu Heirat, Tod und Erbe, Braunschweig 2018

Nachweise

  • Archivexemplar: NLA WO 3 Urk 1 Nr. 5
  • Vertragssprache Archivexemplar: Latein
  • Digitalisat Archivexemplar: https://cyfrowe.mnk.pl/Content/19661/233.pdf (Der polnischen Version)
  • Vertragssprache Druck: Latein

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 339. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/339.html.

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