Ehevertrag Nr. 34: Großbritannien - Frankreich
- Datum der Vertragsschließung: 8. Mai 1625
- Ort der Vertragsschließung: Paris
Bräutigam
- Name: Karl I., König von Großbritannien (Charles)
- GND: 118720856
- Geburtsjahr: 1600
- Sterbejahr: 1649
- Dynastie: Stuart
- Konfession: Anglikanisch
Braut
- Name: Henriette Marie von Frankreich
- GND: 118904043
- Geburtsjahr: 1609
- Sterbejahr: 1669
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Karl I., König von Großbritannien (Charles)
- GND: 118720856
- Dynastie: Stuart
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Ludwig XIII., König von Frankreich (Louis)
- GND: 11872942X
- Dynastie: Bourbon (Frankreich)
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
(Artikelzählung, Seitenzählung nach Dumont)
[Prä] – nach mehrfacher Brautwerbung durch Bräutigamvater zur Stärkung beider Kronen durch ein unauflösliches Band der Freundschaft nach dem Beispiel der vorausgegangenen Könige, in der Erkenntnis von Ehre und Nutzen der Eheschließung für die König und die Christenheit: Ernennung von Verhandlern, Eheverhandlungen, Vertragsabschluss vor Zeugen bekundet (476 li – re)
1 – Eheschließung versprochen für Bräutigam
2 – Eheschließung versprochen für Braut: mit Zustimmung von Brautbruder und Brautmutter, nach Erlangung von päpstlicher Dispens, Verlobung nach katholischem Ritus bekundet
3 – kirchliche Trauung geregelt: in Frankreich, nach Ritus von Eheschließungen von Brautvater und von Schwester der Stiefmutter
4 – Überführung der Braut geregelt
5 – nach Überführung der Braut: erneute Ratifikation durch Bräutigam in England geregelt
6-8 – katholische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt: eigene Kapelle, Hofpriester, Begräbnisrecht und eigener Bischof zugesichert, Jurisdiktion über Geistliche geregelt, Anzahl der Geistlichen geregelt
9 – Verzicht auf Versuche zur Konversion der Braut zugesichert
10-12 – Hofstaat der Braut geregelt: wie für englische Königin, Bestellung von katholischen Bediensteten aus Frankreich geregelt, Treueeid der Bediensteten an Bräutigam und Braut festgelegt
13 – Mitgift festgelegt: Zahlung geregelt
14-17 – nach Tod von Bräutigam: Auszahlung von Mitgift an Braut ohne Kinder oder Auszahlung von Mitgiftanteil an Braut mit Kindern geregelt, Kindererziehung durch Braut bis zum 13. Lebensjahr der Kinder geregelt, Vererbung von Mitgiftanteil nach Tod der Braut an Kinder ggf. aus erster und zweiter Ehe geregelt
18 – nach Tod von Braut ohne Kinder: Rückfall von Hälfte der Mitgift geregelt – nach Tod der Braut mit Kindern: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt
19 – Witweneinkünfte geregelt
20 – Brautjuwelen festgelegt: zu erblichem Besitz der Braut
21 – Unterhalt der Braut während der Ehe und Witwenversorgung geregelt
22 – Witwengüter und Witwensitz geregelt: Nutzungsrechte geregelt
23 – freies Rückkehrrecht der Braut in Witwenzeit nach Frankreich zugesichert
24 – Erbverzicht der Braut geregelt: auf väterliches und mütterliches Erbe, auf kollaterale Erbansprüche auf königliche Herrschaften und Domänen
25 – Ratifikation durch Parlamente in Frankreich und England geregelt, Einhaltung zugesichert
26 – Konventionalstrafe bei Vertragsbruch vereinbart
[Esch] – Einhaltung zugesichert (477 re)
Regelungen über Thronfolge
24 – Erbverzicht der Braut geregelt: auf väterliches und mütterliches Erbe, auf kollaterale Erbansprüche auf königliche Herrschaften und Domänen
Konfessionelle Regelungen
Eheschließung versprochen für Braut: nach Erlangung von päpstlicher Dispens, Verlobung nach katholischem Ritus bekundet - 2
kirchliche Trauung geregelt: in Frankreich, nach Ritus von Eheschließungen von Brautvater und von Schwester der Stiefmutter - 3
katholische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt: eigene Kapelle, Hofpriester, Begräbnisrecht und eigener Bischof zugesichert, Jurisdiktion über Geistliche geregelt, Anzahl der Geistlichen geregelt - 6-8
Verzicht auf Versuche zur Konversion der Braut zugesichert - 9
Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung von katholischen Bediensteten aus Frankreich geregelt, Treueeid der Bediensteten an Bräutigam und Braut festgelegt - 10-12
Erbrechtliche Regelungen
nach Tod von Bräutigam: Vererbung von Mitgiftanteil nach Tod der Braut an Kinder ggf. aus erster und zweiter Ehe geregelt - 14-17
nach Tod der Braut mit Kindern: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt - 18
Brautjuwelen festgelegt: zu erblichem Besitz der Braut - 20
Erbverzicht der Braut geregelt: auf väterliches und mütterliches Erbe, auf kollaterale Erbansprüche auf königliche Herrschaften und Domänen - 24
Ständische Instanzen beteiligt
Ratifikation durch Parlamente in Frankreich und England geregelt - 25
Externe Instanzen beteiligt
unbekannt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Ratifikation durch Parlamente in Frankreich und England geregelt - 25
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Bündnis von Susa 24.04.1629
Kommentar
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263086r/f484.item
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. V:2, S. 476-478 - Rymer 1704-1717, Bd. XVII, S. 673-677
- Vertragssprache Druck:
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 34. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/34.html.
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