Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 34: Großbritannien - Frankreich

  • Datum der Vertragsschließung: 8. Mai 1625
  • Ort der Vertragsschließung: Paris

Bräutigam

  • Name: Karl I., König von Großbritannien (Charles)
  • GND: 118720856
  • Geburtsjahr: 1600
  • Sterbejahr: 1649
  • Dynastie: Stuart
  • Konfession: Anglikanisch

Braut

  • Name: Henriette Marie von Frankreich
  • GND: 118904043
  • Geburtsjahr: 1609
  • Sterbejahr: 1669
  • Dynastie: Bourbon (Frankreich)
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Karl I., König von Großbritannien (Charles)
  • GND: 118720856
  • Dynastie: Stuart
  • Verhältnis: selbst

Akteure der Braut

  • Name: Ludwig XIII., König von Frankreich (Louis)
  • GND: 11872942X
  • Dynastie: Bourbon (Frankreich)
  • Verhältnis: Bruder

Vertragsinhalt

(Artikelzählung, Seitenzählung nach Dumont)

[Prä] – nach mehrfacher Brautwerbung durch Vater des Bräutigams zur Stärkung beider Kronen durch ein unauflösliches Band der Freundschaft nach dem Beispiel der vorausgegangenen Könige, in der Erkenntnis von Ehre und Nutzen der Eheschließung für den König und die Christenheit: Ernennung von Verhandlern, Eheverhandlungen, Vertragsabschluss vor Zeugen bekundet (476 li – re)

1 – Eheschließung versprochen für Bräutigam

2 – Eheschließung versprochen für Braut: mit Zustimmung von Brautbruder und Brautmutter, nach Erlangung von päpstlicher Dispens, Verlobung nach katholischem Ritus bekundet

3 – kirchliche Trauung geregelt: in Frankreich, nach Ritus von Eheschließungen von Brautvater und von Schwester der Stiefmutter

4 – Überführung der Braut geregelt

5 – nach Überführung der Braut: erneute Ratifikation durch Bräutigam in England geregelt

6-8 – katholische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt: eigene Kapelle, Hofpriester, Begräbnisrecht und eigener Bischof zugesichert, Jurisdiktion über Geistliche geregelt, Anzahl der Geistlichen geregelt

9 – Verzicht auf Versuche zur Konversion der Braut zugesichert

10-12 – Hofstaat der Braut geregelt: wie für englische Königin, Bestellung von katholischen Bediensteten aus Frankreich geregelt, Treueeid der Bediensteten an Bräutigam und Braut festgelegt

13 – Mitgift festgelegt: Zahlung geregelt

14-17 – nach Tod von Bräutigam: Auszahlung von Mitgift an Braut ohne Kinder oder Auszahlung von Mitgiftanteil an Braut mit Kindern geregelt, Kindererziehung durch Braut bis zum 13. Lebensjahr der Kinder geregelt, Vererbung von Mitgiftanteil nach Tod der Braut an Kinder ggf. aus erster und zweiter Ehe geregelt

18 – nach Tod von Braut ohne Kinder: Rückfall von Hälfte der Mitgift geregelt – nach Tod der Braut mit Kindern: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt

19 – Witweneinkünfte geregelt

20 – Brautjuwelen festgelegt: zu erblichem Besitz der Braut

21 – Unterhalt der Braut während der Ehe und Witwenversorgung geregelt

22 – Witwengüter und Witwensitz geregelt: Nutzungsrechte geregelt

23 – freies Rückkehrrecht der Braut in Witwenzeit nach Frankreich zugesichert

24 – Erbverzicht der Braut geregelt: auf väterliches und mütterliches Erbe, auf kollaterale Erbansprüche auf königliche Herrschaften und Domänen

25 – Ratifikation durch Parlamente in Frankreich und England geregelt, Einhaltung zugesichert

26 – Konventionalstrafe bei Vertragsbruch vereinbart

[Esch] – Einhaltung zugesichert (477 re)

Konfessionelle Regelungen

Eheschließung versprochen für Braut: nach Erlangung von päpstlicher Dispens, Verlobung nach katholischem Ritus bekundet - 2

kirchliche Trauung geregelt: in Frankreich, nach Ritus von Eheschließungen von Brautvater und von Schwester der Stiefmutter - 3

katholische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt: eigene Kapelle, Hofpriester, Begräbnisrecht und eigener Bischof zugesichert, Jurisdiktion über Geistliche geregelt, Anzahl der Geistlichen geregelt - 6-8

Verzicht auf Versuche zur Konversion der Braut zugesichert - 9

Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung von katholischen Bediensteten aus Frankreich geregelt, Treueeid der Bediensteten an Bräutigam und Braut festgelegt - 10-12

Erbrechtliche Regelungen

nach Tod von Bräutigam: Vererbung von Mitgiftanteil nach Tod der Braut an Kinder ggf. aus erster und zweiter Ehe geregelt - 14-17

nach Tod der Braut mit Kindern: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt - 18

Brautjuwelen festgelegt: zu erblichem Besitz der Braut - 20

Erbverzicht der Braut geregelt: auf väterliches und mütterliches Erbe, auf kollaterale Erbansprüche auf königliche Herrschaften und Domänen - 24

Ständische Instanzen beteiligt

Ratifikation durch Parlamente in Frankreich und England geregelt - 25

Externe Instanzen beteiligt

unbekannt

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Ratifikation durch Parlamente in Frankreich und England geregelt - 25

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

Bündnis von Susa 24.04.1629

Nachweise

  • Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Digitalisat Archivexemplar: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263086r/f484.item
  • Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. V:2, S. 476-478 - Rymer 1704-1717, Bd. XVII, S. 673-677

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 34. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/34.html.

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