Ehevertrag Nr. 343: Hessen-Homburg - Hessen-Darmstadt
- Datum der Vertragsschließung: 1650-04-20
- Ort der Vertragsschließung: nicht angegeben
Bräutigam
- Name: Wilhelm Christoph von Hessen-Homburg
- GND: 13620306X
- Geburtsjahr: 1625
- Sterbejahr: 1681
- Dynastie: Hessen (Homburg)
- Konfession: lutherisch
Braut
- Name: Sophie Eleonore von Hessen-Darmstadt
- GND: 1018974350
- Geburtsjahr: 1634
- Sterbejahr: 1663
- Dynastie: Hessen (Darmstadt)
- Konfession: lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Margarethe Elisabeth von Hessen-Homburg
- GND: 109617572X
- Dynastie: Runkel (Leiningen-Schaumburg)
- Verhältnis: Mutter
Akteure der Braut
- Name: Georg II. von Hessen-Darmstadt
- GND: 118884352
- Dynastie: Hessen (Darmstadt)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel: Zweck der Ehe; Nennung der Heiratspartner und Akteure
1 – Gegenseitiges Versprechen zur Ehe
2 – Mitgift geregelt: 20000 Gulden, Bezahlung geregelt; Ausstattung der Braut geregelt: nach Herkommen im Haus; Regelungen bezüglich Paraphernalgut
3 – Erbverzicht der Braut geregelt; Ausnahme bei keinen vorhandenen männlichen Erben; Sollte der Vater der Braut ohne männlichen Erben sterben, haben die Braut und ihre Schwestern einen Anspruch auf die Mitgift ihrer Mutter
4 – Morgengabe geregelt: 6000 Gulden, Verzinsung geregelt, Morgengabe darf von der Braut vererbt und verschenkt werden, Reduzierung der jährlich ausgezahlten Summe und Auslöse der Morgengabe bei Wiederverheiratung möglich
5 – Widerlage in Höhe von 20000 Gulden; Anlage auf Schloss und Amt Bingenheim; mit Zustimmung der beiden Brüder des Bräutigams; Wittum geregelt: Leibgedinge geregelt: 6000 Gulden ohne Leibeserben, 4000 Gulden mit Leibeserben
6 – Regelungen bezüglich des Wittums: Nutzungsrechte, Huldigungen; Freiheiten der Untertanen, Reservata des Gatten, Ersatz bei Beschädigung, Lieferung von Naturalien, Veräußerungs- und Verpfändungsverbot für das Wittum
7 – Sollte die Mutter des Gatten versterben, wird das Wittum der Braut auf das nun freigewordene Wittum abgeändert
8 – Todesfälle geregelt, Gatte stirbt vor Gattin: Vormundschaft geregelt, Wittum bei Unveränderung des Witwenstandes garantiert, Wittumsantritt und Ausstattung des Witwensitzes geregelt, Auslöse des Wittums bei Wiederverheiratung geregelt, Vererbung von Heiratsgut und Widerlage mit und ohne Kinder geregelt; Tod der Gattin vor dem Gatten: Nießbrauch des Gatten an Heiratsgut und Widerlage
9 – Vererbung des beim Beilager gegenseitig geschenkten Silbergeschirrs
10 – Regelungen bezüglich Schulden
11 – Nichtigkeit des Vertrags bei Tod einer der beiden Heiratspartner vor dem Beilager
12 – Versprechen, sich an den Vertrag zu halten
13 – Siegel der beiden Parteien
Erbrechtliche Regelungen
3 – Erbverzicht der Braut geregelt; Ausnahme bei keinen vorhandenen männlichen Erben; Sollte der Vater der Braut ohne männlichen Erben sterben, haben die Braut und ihre Schwestern einen Anspruch auf die Mitgift ihrer Mutter
8 – Vererbung von Heiratsgut und Widerlage mit und ohne Kinder geregelt
9 – Vererbung des beim Beilager gegenseitig geschenkten Silbergeschirrs
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
13 – Siegel der beiden Parteien
Nachweise
- Archivexemplar: HStAD, D 4, 218/4; HStAD, B 1, 402
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/digitalMediaViewer.action?archivalDescriptionId=2406024&selectId=2064288; HStAD, D 4, 218/4 (Ab Seite 94 im Digitalisat); https://dfg-viewer.de/show/?set[mets]=https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/mets?detailid=v5532036
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 343. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/343.html.
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