Ehevertrag Nr. 344: Sachsen-Eisenberg - Hessen-Darmstadt
- Datum der Vertragsschließung: 1681-02-08
- Ort der Vertragsschließung: Darmstadt
Bräutigam
- Name: Christian von Sachsen-Eisenberg
- GND: 119052520
- Geburtsjahr: 1653
- Sterbejahr: 1707
- Dynastie: Wettin (Ernestiner)
- Konfession: lutherisch
Braut
- Name: Sophia Maria von Hessen-Darmstadt
- GND: 121279642
- Geburtsjahr: 1661
- Sterbejahr: 1712
- Dynastie: Hessen (Darmstadt)
- Konfession: lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: selbst
- GND: s.o.
- Dynastie: s.o.
- Verhältnis: s.o.
Akteure der Braut
- Name: Elisabeth Dorothea von Sachsen-Gotha
- GND: 101508298
- Dynastie: Wettin (Ernestiner)
- Verhältnis: Stiefmutter
Vertragsinhalt
Präambel: Zweck der Ehe; Nennung der Heiratspartner und Akteure
1 – Gegenseitiges Versprechen zur Ehe
2 – Mitgift geregelt: 20000 Gulden, Bezahlung geregelt; Ausstattung der Braut geregelt: nach Herkommen im Haus
3 – Erbverzicht der Braut geregelt; Ausnahme bei keinen vorhandenen männlichen Erben; Verzicht betrifft nicht private Erbschaften
4 – Morgengabe geregelt: 2000 Gulden, Verzinsung geregelt, Vererbung geregelt
5 – Zusätzlich zu den Zinsen aus der Morgengabe erhält die Braut 600 Gulden Handgeld; Handgeld fällt mit Erreichen des Witwenstandes weg
6 – Widerlage in Höhe von 20000 Gulden; Anlage von Mitgift und Widerlage auf dem Amt Eisenberg; Wenn männliche Erben einen eigenen Hofstaat aufbauen oder Eisenberg zur Deckung des Leibgedinges von 4000 Gulden nicht ausreicht, können zusätzliche Einkünfte aus dem Amt Ronneburg und Roda hinzugezogen werden; Zustimmung der Brüder der Braut
7 – Einige hohe Regalien, die der Obrigkeit gehörig sind, werden aus dem Wittum ausgeschlossen
8 – Witwe behält im Wittum das Recht kirchliche Kirchen- und Schuldiener bestellen dürfen, soweit diese lutherisch sind; das Amt des Superintendenten ist davon ausgeschlossen
9 – Huldigungen im Wittum geregelt; Braut soll die Untertanen bei ihren Freiheiten belassen
10 – Bräutigam erklärt Schutz des Wittums
11 – Entlastung des Wittums von Schulden garantiert
12 – Antritt des Wittums geregelt; Sicherstellung von Naturalien im Wittum bei Antritt
13 – Ausstattung des Witwensitzes bei Einzug festgelegt: Betrifft Mobiliar und baulichen Zustand; Anlegung eines Inventars
14 – Bauerhaltungspflichten der Braut spezifiziert
15 – Brennholzversorgung für das Wittum geregelt
16 – Lieferung von Wildbret für das Wittum geregelt
17 – Versorgung mit schriftkundiger adeliger Aufwartung für das Wittum geregelt
18 – Verschenkungs- und Verpfändungsverbot für das Wittum
19 – Stirbt die Braut vor dem Bräutigam: Nießbrauch des Gatten an Ausstattung und Mitgift; gilt nicht für Gegenstände, die die Braut durch Testament vermacht hat
20 – Vererbung des beim Beilager gegenseitig geschenkten Silbergeschirrs
21 – Bräutigam stirbt vor Braut: Vormundschaft geregelt, Wittum garantiert
22 – Wiederverheiratung der Braut geregelt: Auslösung des Wittums geregelt
23 – Kinder aus zweiter Ehe sind bei der Vererbung der Mitgift zu berücksichtigen
24 – Rückfall des Wittums bei Tod der Witwe ohne gemeinsame Erben geregelt
25 – Regelung bezüglich Schulden
26 – Nichtigkeit des Vertrags bei Tod einer der beiden Heiratspartner vor dem Beilager
27 – Versprechen, sich an den Vertrag zu halten; Datum; Unterschriften; Siegel
Konfessionelle Regelungen
8 – Witwe behält im Wittum das Recht kirchliche Kirchen- und Schuldiener bestellen dürfen, soweit diese lutherisch sind;
Erbrechtliche Regelungen
3 – Erbverzicht der Braut geregelt; Ausnahme bei keinen vorhandenen männlichen Erben; Verzicht betrifft nicht private Erbschaften
4 – Morgengabe geregelt: Vererbung geregelt
19 – Stirbt die Braut vor dem Bräutigam: Nießbrauch des Gatten an Ausstattung und Mitgift; gilt nicht für Gegenstände, die die Braut durch Testament vermacht hat
20 – Vererbung des beim Beilager gegenseitig geschenkten Silbergeschirrs
23 – Kinder aus zweiter Ehe sind bei der Vererbung der Mitgift zu berücksichtigen
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
27 – Unterschriften; Siegel
Nachweise
- Archivexemplar: HStAD, B 1, 474
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&tx_dlf%5Bid%5D=https%3A%2F%2Farcinsys.hessen.de%2Farcinsys%2Fmets%3Fdetailid%3Dv2389127&tx_dlf%5Bpage%5D=2&cHash=10b3bfa8cb34475428d85a49088ed76b
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 344. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/344.html.
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