Ehevertrag Nr. 361: Sachsen-Weimar-Eisenach - Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel
- Datum der Vertragsschließung: 1756-05-16
- Ort der Vertragsschließung: Braunschweig
Bräutigam
- Name: Ernst August II. von Sachsen-Weimar-Eisenach
- GND: 104176008
- Geburtsjahr: 1737
- Sterbejahr: 1758
- Dynastie: Wettiner
- Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Braut
- Name: Anna Amalie von Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel
- GND: 118649485
- Geburtsjahr: 1739
- Sterbejahr: 1807
- Dynastie: Welfen
- Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Ernst August II. von Sachsen-Weimar-Eisenach
- GND: 104176008
- Dynastie: Wettiner
- Verhältnis: Selbst
Vertragsinhalt
fol. (01r): Anrufung Gottes
Präambel (fol. 01r-02r): Ehe beschlossen
Artikel 1 (fol. 02r-02v): Ehe beschlossen
Artikel 2 (fol. 02v): Mitgift (18.000 Reichstaler), Zahlungsregelungen
Artikel 3 (fol. 02v-03r): Aussteuer
Artikel 4 (fol. 03r-03v): Erbverzicht der Braut; der Erbfall bezüglich der Sukzession und der weiteren Erbmasse tritt bei Aussterben der männlichen Linie des Hauses der Braut ein; Einwilligung des Bräutigams; Vererbung durch Testament; Erbfall bei Aussterben der männlichen Linie des Hauses der Braut
Artikel 5 (fol. 03v-04r): Widerlage (18.000 Reichstaler); Versicherung von Mitgift und Widerlage
Artikel 6 (fol. 04r-04v): Morgengabe (Kleinod mit 5.000 Reichstaler, weitere Regelungen), jährliche Verzinsung
Artikel 7 (fol. 04v): Hand- und Spielgelder (6.000 Reichstaler jährlich), Zahlungsregelungen
Artikel 8 (fol. 04v-05v): Bedienstete, weitere Regelungen zu den Bediensteten
Artikel 9 (fol. 05v-06r): Verzinsung der Ehegelder und Widerlage im Witwenstand (3.600 Reichstaler); Witwenunterhalt (8.400 Reichstaler), zusammen: 12.000 Reichstaler
Artikel 10 (fol. 06r): Hand- und Spielgelder im Witwenstand
Artikel 11 (fol. 06r-06v): Im Witwenstand: Erhalt von Ehegeldern, Aussteuer etc.
Artikel 12 (fol. 06v): Im Witwenstand: Erhalt der Morgengabe, Verzinsung, Aufkündigung
Artikel 13 (fol. 06v-08r): Antritt Witwengüter (Schloss Allstedt), Nutzungsrechte, Jurisdiktion, Naturalien, Verpachtung, Pferde und Kutschen
Artikel 14 (fol. 08r-08v): Baulicher Zustand des Witwensitzes, Ausstattung, Kutsche, Pferde, Equipagen
Artikel 15 (fol. 08v): Unterhalt im Witwenstand exklusive der Handgelder
Artikel 16 (fol. 08v-09v): Nutzung der Witwengüter und des Wittums; Mängelerstattung
Artikel 17 (fol. 09v-10r): Einkünfte der Witwengüter; Beschwerungen, Verminderungen etc. ausgeschlossen, Befreiung von eventuellen Beschwerungen; bei nicht Erreichen der Einkünfte: Erstattung
Artikel 18 (fol. 10r): Wildbret, Holz, Kohle
Artikel 19 (fol. 10r-10v): Regelungen bezüglich eventueller Überschüsse
Artikel 20 (fol. 10v): Inventarium (Ausstattung des Witwennsitzes); Erhaltung
Artikel 21 (fol. 10v-11r): Bei Zerstörung des Witwensitzes: Wiederaufbau, Zuweisung eines anderen Witwensitzes für diese Zeit
Artikel 22 (fol. 11r): Baulicher Zustand der Gebäude, Erhaltung, Kosten
Artikel 23 (fol. 11r-11v): Die Braut behält ihre Konfession bei, weitere konfessionelle Regelungen
Artikel 24 (fol. 11v-12r): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und gemeinsame Nachkommen vorhanden sind: Vormundschaft nach der Anordnung des Bräutigams, ohne Anordnung: Braut als Vormund solange sie im Witwenstand verbleibt; Regelungen bezüglich der Regierung während der Minderjährigkeit des nachfolgenden Prinzen, Landesadministration; Kosten für die Erziehung
Artikel 25 (fol. 12r-13r): Sukzession durch den ältesten Sohn; Abfindungsregelungen; väterliches Testament
Artikel 26 (fol. 13r-13v): Wenn die Braut nach dem Tod des Bräutigams erneut heiratet: Regelungen zur Ablösung
Artikel 27 (fol. 13v-14v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine gemeinsamen Nachkommen vorhanden sind und die Braut kein Testament hinterlassen hat: Der Bräutigam erhält die Hälfte der Heirats- und Ehegelder, diese kann er vererben; die andere Hälfte: Rückfall an den regierenden Herzog von Braunschweig/die nächsten Erben der Braut; Aussteuer, weiterer Besitz, Morgengabe fallen an den Herzog von Braunschweig/dessen Nachfolgern/an die nächsten Erben der Braut; Rückzahlungsregelungen
Artikel 28 (fol. 14v): Zu ersuchender Konsens bei den Agnaten auf Seiten des Bräutigams
Artikel 29 (fol. 14v-15r): Zweifache Ausfertigung des Vertrages, Unterschriften, Ort, Datum
Anlage Beilager Art 16 (fol. 15v-16v): Anlage der Ehegelder; Witweunterhalt (12.000 Reichstaler); Nutzungsrechte der Witwengüter, Wild, Holz, Naturalien; eventuelle Verpachtung; Ablösung des Wittums im Fall der Wiederverheiratung; Landeshoheit im Fall der Verwitwung wie im Ehepakt festgehalten, Unterstützung durch den Brautvater
Regelungen über Thronfolge
Artikel 4 (fol. 03r-03v): Erbverzicht der Braut; der Erbfall bezüglich der Sukzession und der weiteren Erbmasse tritt bei Aussterben der männlichen Linie des Hauses der Braut ein; Einwilligung des Bräutigams; Vererbung durch Testament; Erbfall bei Aussterben der männlichen Linie des Hauses der Braut
Artikel 24 (fol. 11v-12r): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und gemeinsame Nachkommen vorhanden sind: Vormundschaft nach der Anordnung des Bräutigams, ohne Anordnung: Braut als Vormund solange sie im Witwenstand verbleibt; Regelungen bezüglich der Regierung während der Minderjährigkeit des nachfolgenden Prinzen, Landesadministration; Kosten für die Erziehung
Artikel 25 (fol. 12r-13r): Sukzession durch den ältesten Sohn; Abfindungsregelungen; väterliches Testament
Anlage Beilager Art 16 (fol. 15v-16v): Anlage der Ehegelder; Witweunterhalt (12.000 Reichstaler); Nutzungsrechte der Witwengüter, Wild, Holz, Naturalien; eventuelle Verpachtung; Ablösung des Wittums im Fall der Wiederverheiratung; Landeshoheit im Fall der Verwitwung wie im Ehepakt festgehalten, Unterstützung durch den Brautvater
Konfessionelle Regelungen
Artikel 23 (fol. 11r-11v): Die Braut behält ihre Konfession bei, weitere konfessionelle Regelungen
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 4 (fol. 03r-03v): Erbverzicht der Braut; der Erbfall bezüglich der Sukzession und der weiteren Erbmasse tritt bei Aussterben der männlichen Linie des Hauses der Braut ein; Einwilligung des Bräutigams; Vererbung durch Testament; Erbfall bei Aussterben der männlichen Linie des Hauses der Braut
Artikel 27 (fol. 13v-14v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine gemeinsamen Nachkommen vorhanden sind und die Braut kein Testament hinterlassen hat: Der Bräutigam erhält die Hälfte der Heirats- und Ehegelder, diese kann er vererben; die andere Hälfte: Rückfall an den regierenden Herzog von Braunschweig/die nächsten Erben der Braut; Aussteuer, weiterer Besitz, Morgengabe fallen an den Herzog von Braunschweig/dessen Nachfolgern/an die nächsten Erben der Braut; Rückzahlungsregelungen
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 28 (fol. 14v): Zu ersuchender Konsens bei den Agnaten auf Seiten des Bräutigams
Kommentar
Keine Foliierung/Nummerierung der Vertragsseiten
Vertrag im Original in Artikel unterteilt
Literatur
Dadelsen, Georg von, “Anna Amalia” in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 302-303 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118649485.html#ndbcontent [15.08.2024].
Nachweise
- Archivexemplar: NLA Wf 3 Urk 5 Nr. 56 (1756 III 16)
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 361. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/361.html.
@misc{Herzog.2024,
author = {Herzog, Richard},
year = {2024},
title = {Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit: Vertrag Nr. 361},
url = {https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/361.html}
}