Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 367: Braunschweig-Wolfenbüttel - Brandenburg

  • Datum der Vertragsschließung: 1560-10
  • Ort der Vertragsschließung: Wolfenbüttel

Bräutigam

  • Name: Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel
  • GND: 118558714
  • Geburtsjahr: 1528
  • Sterbejahr: 1589
  • Dynastie: Welfen
  • Konfession: lutherisch

Braut

  • Name: Hedwig von Brandenburg
  • GND: 104183799
  • Geburtsjahr: 1540
  • Sterbejahr: 1602
  • Dynastie: Hohenzollern
  • Konfession: lutherisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Heinrich „der Jüngere“ Herzog von Braunschweig
  • GND: 119024918
  • Dynastie: Welfen
  • Verhältnis: Vater

Akteure der Braut

  • Name: Joachim Markgraf von Brandenburg
  • GND: 118557556
  • Dynastie: Hohenzollern
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

Artikel 1 (fol. 8r-8v): Ehe beschlossen

Artikel 2 (fol. 8v): Mitgift (20.000 Gulden), Zahlungsregelungen

Artikel 3 (fol. 8v-9r): Erbverzicht der Braut, Erbmöglichkeit wenn die männliche Linie der Brautfamilie ausstirbt; Verzichtbrief

Artikel 4 (fol. 9r): Aussteuer

Artikel 5 (fol. 9r): Widerlage (20.000 Gulden)

Artikel 6 (fol. 9r): Morgengabe (400 Gulden)

Artikel 7 (fol. 9r-11r): Versorgung (Geldsummen, Güter, fürstlicher Sitz), Erbregister; anderweitige Verschreibung ausgeschlossen, Einkommen (4.400 Gulden); Nutzungsrechte, Zugehörungen etc.; Belastungen der Untertanen durch Bussen und Strafen wider die Billigkeit ausgeschlossen, Regelungen zu Amtleuten, Ritterdienste; Huldigung und Schwur; Antritt des Wittums, Erhalt der Summen etc.; Regelungen für Beschädigungen/Verwüstung der Witwengüter oder wenn die festgeschriebenen Summen nicht erzielt werden können; Schutz der Braut; Besichtigung der Witwengüter

Artikel 8 (fol. 11r-11v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine Leibeserben vorhanden sind: Inventarliste zur Aussteuer, lebenslanges Nutzungsrecht der Aussteuer für den Bräutigam, nach dem Tod des Bräutigams: Rückfall an den Brautvater oder dessen Erben, wenn diese nicht vorhanden sind: Die Aussteuer fällt an die nächsten Erben der Braut; der Bräutigam erhält das lebenslange Verfügungsrecht an der Mitgift, wenn der Bräutigam verstirbt: Rückfall; Rückzahlungsregelungen; Regelungen zu Amtleuten

Artikel 9 (fol. 11v-12r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und Leibeserben vorhanden sind und diese vor der Braut versterben: Erbregelungen wie bereits genannt

Artikel 10 (fol. 12r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und gemeinsame Leibeserben vorhanden sind: Mitgift, Widerlage etc. fallen an die Nachkommen

Artikel 11 (fol. 12r-12v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und gemeinsame Leibeserben vorhanden sind oder nicht: Erhalt von Mitgift, Widerlage, Morgengabe, Antritt der Witwengüter, lebenslange Nutzungsrechte, Erhalt der Aussteuer und des weiteren Besitzes, Hausrat

Artikel 12 (fol. 12v-13r): Wenn die Braut nach dem Tod des Bräutigams erneut heiratet: Ablösung von Morgengabe und Leibgut; Möglichkeit einer jährlichen Verzinsung der Widerlage statt einer einmaligen Zahlung, lebenslanges Nutzungsrecht; Abtretung von Leibgut und Morgengabe, lebenslanger Besitz der Ablösesumme; wenn die Braut verstirbt: Rückfall der Ablösesumme an die gemeinsamen Leibeserben/deren Erben; wenn keine gemeinsamen Leibeserben vorhanden sind: Rückfall der Mitgiftsumme, Rückzahlungsregelungen, Rückfall der Widerlage

Artikel 13 (fol. 13r-13v): Leibgedingebrief erwähnt

Artikel 14 (fol. 13v): Schuldenbegleichung

Artikel 15 (fol. 13v): Vergabe, Verkauf etc. der Witwengüter durch die Braut ohne Einverständnis des Bräutigamvaters/des Bräutigams/dessen Erben ausgeschlossen; Nutzung der Witwengüter durch den Bräutigamvater etc. ausgeschlossen; Nutzung von Leibgedinge und Morgengabe durch die Braut

Artikel 16 (fol. 13v-14r): Regelungen zur Vergabe von geistlichen, weltlichen und Ritterlehen

Artikel 17 (fol. 14r): Regelungen zur Öffnung der Witwengüter

Artikel 18 (fol. 14r): Ausrichtung des Beilagers

Artikel 19 (fol. 14r-14v): Einhaltung des Vertrages versprochen; zweifache Ausfertigung des Vertrages; Einwilligung des Bräutigams; Ratifikation; Ort, Datierung

Erbrechtliche Regelungen

Artikel 3 (fol. 8v-9r): Erbverzicht der Braut, Erbmöglichkeit wenn die männliche Linie der Brautfamilie ausstirbt; Verzichtbrief

Artikel 8 (fol. 11r-11v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine Leibeserben vorhanden sind: Inventarliste zur Aussteuer, lebenslanges Nutzungsrecht der Aussteuer für den Bräutigam, nach dem Tod des Bräutigams: Rückfall an den Brautvater oder dessen Erben, wenn diese nicht vorhanden sind: Die Aussteuer fällt an die nächsten Erben der Braut; der Bräutigam erhält das lebenslange Verfügungsrecht an der Mitgift, wenn der Bräutigam verstirbt: Rückfall; Rückzahlungsregelungen; Regelungen zu Amtleuten

Artikel 9 (fol. 11v-12r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und Leibeserben vorhanden sind und diese vor der Braut versterben: Erbregelungen wie bereits genannt

Artikel 10 (fol. 12r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und gemeinsame Leibeserben vorhanden sind: Mitgift, Widerlage etc. fallen an die Nachkommen

Artikel 12 (fol. 12v-13r): Wenn die Braut nach dem Tod des Bräutigams erneut heiratet: Ablösung von Morgengabe und Leibgut; Möglichkeit einer jährlichen Verzinsung der Widerlage statt einer einmaligen Zahlung, lebenslanges Nutzungsrecht; Abtretung von Leibgut und Morgengabe, lebenslanger Besitz der Ablösesumme; wenn die Braut verstirbt: Rückfall der Ablösesumme an die gemeinsamen Leibeserben/deren Erben; wenn keine gemeinsamen Leibeserben vorhanden sind: Rückfall der Mitgiftsumme, Rückzahlungsregelungen, Rückfall der Widerlage

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Artikel 19 (fol. 14r-14v): Einhaltung des Vertrages versprochen; zweifache Ausfertigung des Vertrages; Einwilligung des Bräutigams; Ratifikation; Ort, Datierung

Kommentar

Keine Foliierung/Nummerierung der Vertragsseiten

Vertrag im Original nicht in Artikel unterteilt

Literatur

Kraschewski, Hans-Joachim, “Julius” in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 654-655 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118558714.html#ndbcontent [09.06.2025].

Nachweise

  • Archivexemplar: Landesarchiv BW Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 71 Bü 410
  • Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
  • Digitalisat Archivexemplar: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1400914-1

Empfohlene Zitation

Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 367. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/367.html.

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