Ehevertrag Nr. 367: Braunschweig-Wolfenbüttel - Brandenburg
- Datum der Vertragsschließung: 1560-10
- Ort der Vertragsschließung: Wolfenbüttel
Bräutigam
- Name: Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel
- GND: 118558714
- Geburtsjahr: 1528
- Sterbejahr: 1589
- Dynastie: Welfen
- Konfession: lutherisch
Braut
- Name: Hedwig von Brandenburg
- GND: 104183799
- Geburtsjahr: 1540
- Sterbejahr: 1602
- Dynastie: Hohenzollern
- Konfession: lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Heinrich „der Jüngere“ Herzog von Braunschweig
- GND: 119024918
- Dynastie: Welfen
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Joachim Markgraf von Brandenburg
- GND: 118557556
- Dynastie: Hohenzollern
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Artikel 1 (fol. 8r-8v): Ehe beschlossen
Artikel 2 (fol. 8v): Mitgift (20.000 Gulden), Zahlungsregelungen
Artikel 3 (fol. 8v-9r): Erbverzicht der Braut, Erbmöglichkeit wenn die männliche Linie der Brautfamilie ausstirbt; Verzichtbrief
Artikel 4 (fol. 9r): Aussteuer
Artikel 5 (fol. 9r): Widerlage (20.000 Gulden)
Artikel 6 (fol. 9r): Morgengabe (400 Gulden)
Artikel 7 (fol. 9r-11r): Versorgung (Geldsummen, Güter, fürstlicher Sitz), Erbregister; anderweitige Verschreibung ausgeschlossen, Einkommen (4.400 Gulden); Nutzungsrechte, Zugehörungen etc.; Belastungen der Untertanen durch Bussen und Strafen wider die Billigkeit ausgeschlossen, Regelungen zu Amtleuten, Ritterdienste; Huldigung und Schwur; Antritt des Wittums, Erhalt der Summen etc.; Regelungen für Beschädigungen/Verwüstung der Witwengüter oder wenn die festgeschriebenen Summen nicht erzielt werden können; Schutz der Braut; Besichtigung der Witwengüter
Artikel 8 (fol. 11r-11v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine Leibeserben vorhanden sind: Inventarliste zur Aussteuer, lebenslanges Nutzungsrecht der Aussteuer für den Bräutigam, nach dem Tod des Bräutigams: Rückfall an den Brautvater oder dessen Erben, wenn diese nicht vorhanden sind: Die Aussteuer fällt an die nächsten Erben der Braut; der Bräutigam erhält das lebenslange Verfügungsrecht an der Mitgift, wenn der Bräutigam verstirbt: Rückfall; Rückzahlungsregelungen; Regelungen zu Amtleuten
Artikel 9 (fol. 11v-12r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und Leibeserben vorhanden sind und diese vor der Braut versterben: Erbregelungen wie bereits genannt
Artikel 10 (fol. 12r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und gemeinsame Leibeserben vorhanden sind: Mitgift, Widerlage etc. fallen an die Nachkommen
Artikel 11 (fol. 12r-12v): Wenn der Bräutigam vor der Braut verstirbt und gemeinsame Leibeserben vorhanden sind oder nicht: Erhalt von Mitgift, Widerlage, Morgengabe, Antritt der Witwengüter, lebenslange Nutzungsrechte, Erhalt der Aussteuer und des weiteren Besitzes, Hausrat
Artikel 12 (fol. 12v-13r): Wenn die Braut nach dem Tod des Bräutigams erneut heiratet: Ablösung von Morgengabe und Leibgut; Möglichkeit einer jährlichen Verzinsung der Widerlage statt einer einmaligen Zahlung, lebenslanges Nutzungsrecht; Abtretung von Leibgut und Morgengabe, lebenslanger Besitz der Ablösesumme; wenn die Braut verstirbt: Rückfall der Ablösesumme an die gemeinsamen Leibeserben/deren Erben; wenn keine gemeinsamen Leibeserben vorhanden sind: Rückfall der Mitgiftsumme, Rückzahlungsregelungen, Rückfall der Widerlage
Artikel 13 (fol. 13r-13v): Leibgedingebrief erwähnt
Artikel 14 (fol. 13v): Schuldenbegleichung
Artikel 15 (fol. 13v): Vergabe, Verkauf etc. der Witwengüter durch die Braut ohne Einverständnis des Bräutigamvaters/des Bräutigams/dessen Erben ausgeschlossen; Nutzung der Witwengüter durch den Bräutigamvater etc. ausgeschlossen; Nutzung von Leibgedinge und Morgengabe durch die Braut
Artikel 16 (fol. 13v-14r): Regelungen zur Vergabe von geistlichen, weltlichen und Ritterlehen
Artikel 17 (fol. 14r): Regelungen zur Öffnung der Witwengüter
Artikel 18 (fol. 14r): Ausrichtung des Beilagers
Artikel 19 (fol. 14r-14v): Einhaltung des Vertrages versprochen; zweifache Ausfertigung des Vertrages; Einwilligung des Bräutigams; Ratifikation; Ort, Datierung
Erbrechtliche Regelungen
Artikel 3 (fol. 8v-9r): Erbverzicht der Braut, Erbmöglichkeit wenn die männliche Linie der Brautfamilie ausstirbt; Verzichtbrief
Artikel 8 (fol. 11r-11v): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und keine Leibeserben vorhanden sind: Inventarliste zur Aussteuer, lebenslanges Nutzungsrecht der Aussteuer für den Bräutigam, nach dem Tod des Bräutigams: Rückfall an den Brautvater oder dessen Erben, wenn diese nicht vorhanden sind: Die Aussteuer fällt an die nächsten Erben der Braut; der Bräutigam erhält das lebenslange Verfügungsrecht an der Mitgift, wenn der Bräutigam verstirbt: Rückfall; Rückzahlungsregelungen; Regelungen zu Amtleuten
Artikel 9 (fol. 11v-12r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und Leibeserben vorhanden sind und diese vor der Braut versterben: Erbregelungen wie bereits genannt
Artikel 10 (fol. 12r): Wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt und gemeinsame Leibeserben vorhanden sind: Mitgift, Widerlage etc. fallen an die Nachkommen
Artikel 12 (fol. 12v-13r): Wenn die Braut nach dem Tod des Bräutigams erneut heiratet: Ablösung von Morgengabe und Leibgut; Möglichkeit einer jährlichen Verzinsung der Widerlage statt einer einmaligen Zahlung, lebenslanges Nutzungsrecht; Abtretung von Leibgut und Morgengabe, lebenslanger Besitz der Ablösesumme; wenn die Braut verstirbt: Rückfall der Ablösesumme an die gemeinsamen Leibeserben/deren Erben; wenn keine gemeinsamen Leibeserben vorhanden sind: Rückfall der Mitgiftsumme, Rückzahlungsregelungen, Rückfall der Widerlage
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Artikel 19 (fol. 14r-14v): Einhaltung des Vertrages versprochen; zweifache Ausfertigung des Vertrages; Einwilligung des Bräutigams; Ratifikation; Ort, Datierung
Kommentar
Keine Foliierung/Nummerierung der Vertragsseiten
Vertrag im Original nicht in Artikel unterteilt
Literatur
Kraschewski, Hans-Joachim, “Julius” in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 654-655 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118558714.html#ndbcontent [09.06.2025].
Nachweise
- Archivexemplar: Landesarchiv BW Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 71 Bü 410
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1400914-1
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 367. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/367.html.
@misc{Herzog.2024,
author = {Herzog, Richard},
year = {2024},
title = {Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit: Vertrag Nr. 367},
url = {https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/367.html}
}