Ehevertrag Nr. 377: Anhalt-Zerbst - Oldenburg
- Datum der Vertragsschließung: 1612-04-21
- Ort der Vertragsschließung: Hildesheim
Bräutigam
- Name: Rudolf von Anhalt-Zerbst
- GND: 115710264
- Geburtsjahr: 1576
- Sterbejahr: 1621
- Dynastie: Askanier (Anhalt-Zerbst)
- Konfession: reformiert
Braut
- Name: Magdalena von Oldenburg
- GND: /
- Geburtsjahr: 1585
- Sterbejahr: 1657
- Dynastie: Oldenburg
- Konfession: lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: selbst
- GND: 115710264
- Dynastie: Askanier (Anhalt-Zerbst)
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Anton Günther von Oldenburg
- GND: 118736183
- Dynastie: Oldenburg
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
Präambel: Nennung der Heiratspartner und Akteure; Konsens der Mutter; gegenseitige Versprechen zur Ehe
1 – Mitgift geregelt: 20000 Reichstaler, Bezahlung geregelt; Aussteuer garantiert
2 – Erbverzicht der Brut geregelt
3 – Widerlage in Höhe von 20000 Reichstalern; Anlage von Mitgift und Widerlage auf dem Amt Coswig; Leibgedinge von 4000 Gulden; 200 Reichstaler Morgengabe jährlich aus den Gütern zu erwirtschaften; Ersatz aus anderen Ämtern, falls Coswig zu Erwirtschaftung der Summen nicht ausreichen sollte
4 – Huldigungen der Untertanen auf dem Wittum geregelt
5 – Reparatur und Ersatz des Wittums geregelt
6 – Besichtigung des Wittums geregelt
7 – Sitz der Witwe bei Mängeln und Seuchen im Wittum geregelt
8 – Tod der Braut vor dem Bräutigam ohne Leibeserben geregelt: Rückfall der Mitgift; Wittum als Pfand
9 – Vererbung von Mitgift bei vorhandenen Leibeserben geregelt
10 – Tod des Bräutigams vor der Braut geregelt: Antritt des Wittums
11 – Wiederverheiratung der Braut geregelt: Möglichkeit der Auslöse des Wittums; Vererbung bei Kindern aus weiteren Ehen geregelt
12 – Belastungsverbot für das Leibgedinge
13 – Inventar des Leibgedinge geregelt
14 – Reservata des Bräutigams bezüglich des Wittums
15 – der Bräutigam holt die Einwilligung seines Bruders zum Wittum bis vor dem Beilager ein
16 – Erbschaften von Paraphernalien von der Mutter und Schwestern der Braut sind möglich
17 – Vertrag ist von den Ehepartnern und den Brüdern des Bräutigams Hans Georg, Christian, August und Ludwig zu unterschreiben; Datum, Unterschriften und Siegel
Erbrechtliche Regelungen
2 – Erbverzicht der Brut geregelt
8 – Tod der Braut vor dem Bräutigam ohne Leibeserben geregelt: Rückfall der Mitgift; Wittum als Pfand
9 – Vererbung von Mitgift bei vorhandenen Leibeserben geregelt
11 – Wiederverheiratung der Braut geregelt: Möglichkeit der Auslöse des Wittums; Vererbung bei Kindern aus weiteren Ehen geregelt
16 – Erbschaften von Paraphernalien von der Mutter und Schwestern der Braut sind möglich
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
17 – Vertrag ist von den Ehepartnern und den Brüdern des Bräutigams Hans Georg, Christian, August und Ludwig zu unterschreiben; Datum, Unterschriften und Siegel
Nachweise
- Archivexemplar: NLA OL, 20 Urk, Nr. 683
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 377. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/377.html.
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