Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 380: Pfalz-Zweibrücken - Hessen-Darmstadt

  • Datum der Vertragsschließung: 1785-09-30
  • Ort der Vertragsschließung: Landshut

Bräutigam

  • Name: Maximilian Joseph, Herzog von Pfalz-Zweibrücken
  • GND: 118579428
  • Geburtsjahr: 1756
  • Sterbejahr: 1825
  • Dynastie: Wittelsbach (Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler)
  • Konfession: katholisch

Braut

  • Name: Auguste Wilhelmine von Hessen-Darmstadt
  • GND: 122166426
  • Geburtsjahr: 1765
  • Sterbejahr: 1796
  • Dynastie: Hessen (Darmstadt)
  • Konfession: lutherisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: selbst
  • GND: 118579428
  • Dynastie: Wittelsbach (Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler)
  • Verhältnis: /

Akteure der Braut

  • Name: Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt
  • GND: 102119686
  • Dynastie: Hessen (Darmstadt)
  • Verhältnis: Onkel

Vertragsinhalt

Präambel: Nennung der Heiratspartner und Akteure; Vertrag mit Zustimmung des Bruders des Bräutigams Karl II. August; Zustimmung der Mutter der Braut und des regierenden Onkels

1 – Versprechen zur Ehe; Festlegung des Heiratsdatums auf künftigen Oktober

2 – freie Religionsausübung für die Braut garantiert; Unterhaltung eines protestantischen Predigers und Hofpersonal garantiert

3 – katholische Erziehung der gemeinsamen Kinder, die aber auf Wunsch der Braut nicht in Klöstern stattfinden darf

4 – Mitgift von 20000 Gulden; Erbverzicht der Braut geregelt; Rückfall der Mitgift bei kinderlosem Ableben des Bräutigams

5 – Aussteuer geregelt nach geschwisterlicher Übereinkunft vom 28.12.1782

6 – der regierende Bruder des Bräutigams stellt Wittum und Handgeld: 12000 Gulden aus dem Oberamt Bergzabern als „Handgeld“ für die Braut, welches später auch als Leibgedinge dienen soll; Fourage für 20 Pferde geregelt; nach Vollzug der Ehe sollen 3000 Gulden vom Amt quartaliter und bar ausgezahlt werden

7 – Vorbehalt des Bräutigams, der Braut eine Mitgift zu zahlen

8 – Schloss Bergzabern als Witwensitz bestimmt; Einrichtung geregelt

9 – Gelder und Vermögen, welches die Braut in die Ehe einbringt und durch Scheckung und Erbschaft erhält, bleibt ihr persönliches Eigentum

10 – Vormundschaft und Regierung über männliche Kinder nach Hausverträgen des pfälzischen Hauses für die Braut; dem Bräutigam steht es frei, in seinem Testament noch eine weitere Person beizuordnen

11 – Stirbt der Bräutigam ohne männliche Kinder aber mit weiblichen Kindern, werden Unterhalt und Erziehung nach Hausgesetzen geregelt; Rückfall der pfälzischen Lande an den Landeserben; ein Erbe für die weiblichen Kinder ist nicht möglich, außer es existieren ab der Linie von Herzog Christian II. keine Prinzen: In diesem Fall können die weiblichen Kinder die Fahrnis des Vaters nach dem Hausvertrag von 1771 §8 erben

12 – Verheiratung der hinterlassenen weiblichen Kinder geregelt

13 – Unterhalt des Wittumssitz geregelt

14 – Bezahlung des Leibgedinges und Lieferung von Naturalien geregelt

15 – Wiederverheiratung der Witwe geregelt

16 – stirbt die Braut ohne Erben vor dem Gemahl, fällt die Mitgift zurück an die Familie der Braut; Vererbung des restlichen Eigentums geregelt

17 – Ausführung des Vertrages in zwei Exemplaren; Ort; Datum; Unterschriften; L.S.

Konfessionelle Regelungen

2 – freie Religionsausübung für die Braut garantiert; Unterhaltung eines protestantischen Predigers und Hofpersonal garantiert

3 – katholische Erziehung der gemeinsamen Kinder, die aber auf Wunsch der Braut nicht in Klöstern stattfinden darf

Erbrechtliche Regelungen

4 – Mitgift von 20000 Gulden; Erbverzicht der Braut geregelt; Rückfall der Mitgift bei kinderlosem Ableben des Bräutigams

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

17 – Ausführung des Vertrages in zwei Exemplaren; Ort; Datum; Unterschriften; L.S.

Nachweise

  • Archivexemplar: HStAD, D 4, 498/7
  • Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
  • Digitalisat Archivexemplar: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/digitalMediaViewer.action?archivalDescriptionId=4843938

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 380. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/380.html.

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