Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 382: Brandenburg-Schwedt - Hessen-Kassel

  • Datum der Vertragsschließung: 1744-07-24
  • Ort der Vertragsschließung: Berlin

Bräutigam

  • Name: Karl Albrecht von Brandenburg-Schwedt
  • GND: 137844441
  • Geburtsjahr: 1705
  • Sterbejahr: 1762
  • Dynastie: Hohenzollern (Schwedt)
  • Konfession: reformiert

Braut

  • Name: Maria Amelia von Hessen-Kassel
  • GND: 1201853052
  • Geburtsjahr: 1721
  • Sterbejahr: 1744# nur Jahreszahl
  • Dynastie: Hessen (Kassel)
  • Konfession: reformiert

Akteure des Bräutigams

  • Name: Friedrich I. von Preußen
  • GND: 118535730
  • Dynastie: Hohenzollern (Preußen)
  • Verhältnis: Onkel
  • Name: selbst
  • GND: 137844441
  • Dynastie: Hohenzollern (Schwedt)
  • Verhältnis: /

Akteure der Braut

  • Name: Wilhelm VIII. von Hessen-Kassel
  • GND: 118632914
  • Dynastie: Hessen (Kassel)
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

Präambel: Nennung der Akteure; Zweck der Ehe

1 – Nennung der Heiratspartner; gegenseitige Zusage zur Verlobung

2 – Bräutigam garantiert der Braut, sie ihr Leben lang zu ehren, lieben und gebührend beizuwohnen

3 – Mitgift geregelt: 30000 Reichstaler

4 – Braut bringt 20000 Reichstaler Paraphernal-Gelder mit in die Ehe, die dem Bräutigam zu seiner Administration und Nießbrauch sein Leben lang nutzen sollen, aber im Eigentum der Braut bleiben

5 – Ausstattung der Braut geregelt

6 – Braut erhält einen Teil der Verlassenschaft der Schwiegermutter und Gemahlin des Vaters

7 – Erbverzicht der Braut

8 – 4000 Reichstaler Morgengabe; Morgengabe mit 300 Reichstalern jährlich verzinst

9 – 6000 Reichstaler als Spielgeld für die Braut

10 – Hof der Braut geregelt

11 – Widerlage von 30000 Reichstaler; Leibgedinge von 8000 Reichstalern; Anlage auf dem Kloster Friedland, die Dörfer Ringenwalde, Kleinbarnim, Metzdorf, Bollersdorf und Britzhagen, das Amt Quilitz und die Orte Knappendorf, Rosenthal und Görlsdorf; Ersatz bei Zerstörung und im Fall, dass das Wittum für die 8000 Reichstaler nicht ausreicht

12 – Schloss Friedrichfeld wird als Witwensitz ausgeschrieben; Ausstattung mit standesmäßigen Möbeln und Inventar darüber

13 – Wittumsantritt geregelt: Witwe darf den Bezug des Witwensitzes ohne eigene Kosten drei Monate hinauszögern; 4000 Reichstaler Leibgedinge werden an die Witwe zur Einrichtung im Voraus gezahlt

14 – Bestellung von Beamten auf dem Wittum geregelt; Regelungen zur Naturalienversorgung

15 – Unterhaltung der Gebäude geregelt

16 – Todesfall, Braut stirbt ohne Kinder vor Bräutigam: Rückfall der Mitgift, Paraphernal-Gelder und Eigentum der Braut; lebenslanges Nutzungsrecht des Gatten; Wittumsgüter gelten als Pfand

17 – Braut stirbt mit Kindern vor Bräutigam: Vererbung ihres Eigentums an ihre Kinder

18 – Bräutigam stirbt vor Braut: Braut darf ungehindert ihr Wittum antreten

19 – Wiederverheiratung der Braut geregelt: Wittum als Pfand für Rückzahlung der Mitgift; Verwendung der Wiederlage; Hinterlassung des Witwensitzes; Vererbung des Heiratsguts bei Kindern aus zweiter Ehe

20 – Regelung betreffend Schulden der Heiratspartner

21 – Stirbt einer der beiden Heiratspartner nach dem Beilager aber vor Vollziehung der Geldleistungen, müssen diese dennoch vollzogen werden

22 – Stirbt einer der beiden Heiratspartner vor dem Beilager, ist der Vertrag nichtig

23 – Vererbung per Testament, codicillum und donationis mortis causa sind weiterhin möglich, solange sie die Hausverträge nicht verletzen

24 – Versprechen, sich an das obenstehende zu halten; Versprechen von Karl Albrecht den Konsens seines Bruders Wilhelm zu bekommen

Erbrechtliche Regelungen

6 – Braut erhält einen Teil der Verlassenschaft der Schwiegermutter und Gemahlin des Vaters

7 – Erbverzicht der Braut

16 – Todesfall, Braut stirbt ohne Kinder vor Bräutigam: Rückfall der Mitgift, Paraphernal-Gelder und Eigentum der Braut; lebenslanges Nutzungsrecht des Gatten; Wittumsgüter gelten als Pfand

17 – Braut stirbt mit Kindern vor Bräutigam: Vererbung ihres Eigentums an ihre Kinder

19 – Wiederverheiratung der Braut geregelt: Wittum als Pfand für Rückzahlung der Mitgift; Verwendung der Wiederlage; Hinterlassung des Witwensitzes; Vererbung des Heiratsguts bei Kindern aus zweiter Ehe

Nachweise

  • Archivexemplar: HStAM, Urk. 3, 371
  • Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
  • Digitalisat Archivexemplar: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/digitalMediaViewer.action?archivalDescriptionId=6156215&selectId=158844810

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 382. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/382.html.

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