Ehevertrag Nr. 382: Brandenburg-Schwedt - Hessen-Kassel
- Datum der Vertragsschließung: 1744-07-24
- Ort der Vertragsschließung: Berlin
Bräutigam
- Name: Karl Albrecht von Brandenburg-Schwedt
- GND: 137844441
- Geburtsjahr: 1705
- Sterbejahr: 1762
- Dynastie: Hohenzollern (Schwedt)
- Konfession: reformiert
Braut
- Name: Maria Amelia von Hessen-Kassel
- GND: 1201853052
- Geburtsjahr: 1721
- Sterbejahr: 1744# nur Jahreszahl
- Dynastie: Hessen (Kassel)
- Konfession: reformiert
Akteure des Bräutigams
- Name: Friedrich I. von Preußen
- GND: 118535730
- Dynastie: Hohenzollern (Preußen)
- Verhältnis: Onkel
- Name: selbst
- GND: 137844441
- Dynastie: Hohenzollern (Schwedt)
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: Wilhelm VIII. von Hessen-Kassel
- GND: 118632914
- Dynastie: Hessen (Kassel)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel: Nennung der Akteure; Zweck der Ehe
1 – Nennung der Heiratspartner; gegenseitige Zusage zur Verlobung
2 – Bräutigam garantiert der Braut, sie ihr Leben lang zu ehren, lieben und gebührend beizuwohnen
3 – Mitgift geregelt: 30000 Reichstaler
4 – Braut bringt 20000 Reichstaler Paraphernal-Gelder mit in die Ehe, die dem Bräutigam zu seiner Administration und Nießbrauch sein Leben lang nutzen sollen, aber im Eigentum der Braut bleiben
5 – Ausstattung der Braut geregelt
6 – Braut erhält einen Teil der Verlassenschaft der Schwiegermutter und Gemahlin des Vaters
7 – Erbverzicht der Braut
8 – 4000 Reichstaler Morgengabe; Morgengabe mit 300 Reichstalern jährlich verzinst
9 – 6000 Reichstaler als Spielgeld für die Braut
10 – Hof der Braut geregelt
11 – Widerlage von 30000 Reichstaler; Leibgedinge von 8000 Reichstalern; Anlage auf dem Kloster Friedland, die Dörfer Ringenwalde, Kleinbarnim, Metzdorf, Bollersdorf und Britzhagen, das Amt Quilitz und die Orte Knappendorf, Rosenthal und Görlsdorf; Ersatz bei Zerstörung und im Fall, dass das Wittum für die 8000 Reichstaler nicht ausreicht
12 – Schloss Friedrichfeld wird als Witwensitz ausgeschrieben; Ausstattung mit standesmäßigen Möbeln und Inventar darüber
13 – Wittumsantritt geregelt: Witwe darf den Bezug des Witwensitzes ohne eigene Kosten drei Monate hinauszögern; 4000 Reichstaler Leibgedinge werden an die Witwe zur Einrichtung im Voraus gezahlt
14 – Bestellung von Beamten auf dem Wittum geregelt; Regelungen zur Naturalienversorgung
15 – Unterhaltung der Gebäude geregelt
16 – Todesfall, Braut stirbt ohne Kinder vor Bräutigam: Rückfall der Mitgift, Paraphernal-Gelder und Eigentum der Braut; lebenslanges Nutzungsrecht des Gatten; Wittumsgüter gelten als Pfand
17 – Braut stirbt mit Kindern vor Bräutigam: Vererbung ihres Eigentums an ihre Kinder
18 – Bräutigam stirbt vor Braut: Braut darf ungehindert ihr Wittum antreten
19 – Wiederverheiratung der Braut geregelt: Wittum als Pfand für Rückzahlung der Mitgift; Verwendung der Wiederlage; Hinterlassung des Witwensitzes; Vererbung des Heiratsguts bei Kindern aus zweiter Ehe
20 – Regelung betreffend Schulden der Heiratspartner
21 – Stirbt einer der beiden Heiratspartner nach dem Beilager aber vor Vollziehung der Geldleistungen, müssen diese dennoch vollzogen werden
22 – Stirbt einer der beiden Heiratspartner vor dem Beilager, ist der Vertrag nichtig
23 – Vererbung per Testament, codicillum und donationis mortis causa sind weiterhin möglich, solange sie die Hausverträge nicht verletzen
24 – Versprechen, sich an das obenstehende zu halten; Versprechen von Karl Albrecht den Konsens seines Bruders Wilhelm zu bekommen
Erbrechtliche Regelungen
6 – Braut erhält einen Teil der Verlassenschaft der Schwiegermutter und Gemahlin des Vaters
7 – Erbverzicht der Braut
16 – Todesfall, Braut stirbt ohne Kinder vor Bräutigam: Rückfall der Mitgift, Paraphernal-Gelder und Eigentum der Braut; lebenslanges Nutzungsrecht des Gatten; Wittumsgüter gelten als Pfand
17 – Braut stirbt mit Kindern vor Bräutigam: Vererbung ihres Eigentums an ihre Kinder
19 – Wiederverheiratung der Braut geregelt: Wittum als Pfand für Rückzahlung der Mitgift; Verwendung der Wiederlage; Hinterlassung des Witwensitzes; Vererbung des Heiratsguts bei Kindern aus zweiter Ehe
Nachweise
- Archivexemplar: HStAM, Urk. 3, 371
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/digitalMediaViewer.action?archivalDescriptionId=6156215&selectId=158844810
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 382. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/382.html.
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