Dynastische Eheverträge der Frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 383: Neapel-Sizilien - Polen

  • Datum der Vertragsschließung: 1738-03-19
  • Ort der Vertragsschließung: Dresden

Bräutigam

  • Name: Karl III. von Spanien
  • GND: 118925059
  • Geburtsjahr: 1716
  • Sterbejahr: 1788
  • Dynastie: Bourbon (Bourbon-Anjou)
  • Konfession: katholisch

Braut

  • Name: Maria Amalia von Sachsen
  • GND: 137353766
  • Geburtsjahr: 1724
  • Sterbejahr: 1760
  • Dynastie: Wettin (Albertiner)
  • Konfession: katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Philipp V. von Spanien
  • GND: 119186640
  • Dynastie: Bourbon (Bourbon-Anjou)
  • Verhältnis: Vater

Akteure der Braut

  • Name: August III.
  • GND: 118505092
  • Dynastie: Wettin (Albertiner)
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

Präambel: Nennung der Akteure; Nennung der aushandelnden Beamten; Nennung der Heiratspartner; Erwähnung der bereits geschehenen Ratifizierung der Verlobungsvereinbarung, Dispens des Papstes Clemens XII. erwähnt

1 – Mitgift von 90000 Gulden

2 – Ehe zunächst per procurationem; Überweisung der Braut geregelt

3 – der Bräutigam verpflichtet sich zu einer Zahlung von 30000 Gulden als antiphernal; Auszahlung von Mitgift und antiphernal an die Braut, falls diese den Bräutigam überleben sollte

4 – Bräutigam zahlt der Braut eine Summe von 50000 Scudi für Ausgaben, die Schmuck, Kleidung, Almosen und andere Ausgaben von geringem Wert betreffen; der Hof der Braut wird vom Bräutigam unterhalten

5 – die Summe der 50000 Scudi zahlt der Bräutigam in hochzeitlicher Freigebigkeit als Geschenk und Vermählungsgabe

6 – Falls der Bräutigam vor der Braut verstürbe: Leibgedinge in Höhe von 150000 Scudi; Versicherung dieser Geldzahlung

7 – als Witwe steht es der Braut frei, ob sie am Hof, oder in ihre Heimat zurückkehren möchte; Ausstattung des Witwensitzes geregelt

8 – Regierung und Vormundschaft über noch minderjährige Kinder beim Ableben des Bräutigams geregelt

9 – Bräutigam überlebt Braut: Nießnutz an Mitgift und antiphernal des Bräutigams; Eigentum der Braut wird vererbt

10 – Bräutigam überlebt Braut ohne Kinder: Rückfall der Mitgift und Eigentum der Braut an ihre nächsten Erben väterlicherseits

11 – Verhältnis der Braut zu Hausverträgen, Sanktionen und Bestimmungen ihres väterlichen Hauses geregelt

12 – Bestätigung des Vertrags; Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ratifizierung geregelt; Auflistung der Zeugen; Ort; Unterschriften; L.S.

Erbrechtliche Regelungen

6 – Falls der Bräutigam vor der Braut verstürbe: Leibgedinge in Höhe von 150000 Scudi; Versicherung dieser Geldzahlung

9 – Bräutigam überlebt Braut: Nießnutz an Mitgift und antiphernal des Bräutigams; Eigentum der Braut wird vererbt

10 – Bräutigam überlebt Braut ohne Kinder: Rückfall der Mitgift und Eigentum der Braut an ihre nächsten Erben väterlicherseits

Externe Instanzen beteiligt

Präambel: Dispens des Papstes Clemens XII. erwähnt

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

12 – Bestätigung des Vertrags; Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ratifizierung geregelt; Auflistung der Zeugen; Ort; Unterschriften; L.S.

Nachweise

  • Archivexemplar: Sächsisches Staatsarchiv, 10026 Geheimes Kabinett, Nr. Loc. 00783/03
  • Vertragssprache Archivexemplar: Latein
  • Digitalisat Archivexemplar: https://www.archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jsp?guid=4a8eb1e5-a6d3-4442-99f9-d9d30060b162&_ptabs=%7B%22%23tab-digitalisat%22%3A1%7D#digitalisat

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 383. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/383.html.

@misc{ Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit,
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