Ehevertrag Nr. 385: Bayern - Polen
- Datum der Vertragsschließung: 1747-05-30
- Ort der Vertragsschließung: Dresden
Bräutigam
- Name: Maximilian III. Joseph von Bayern
- GND: 118579436
- Geburtsjahr: 1727
- Sterbejahr: 1777
- Dynastie: Wittelsbach (Bayern)
- Konfession: katholisch
Braut
- Name: Maria Anna von Sachsen
- GND: 118577824
- Geburtsjahr:
- Sterbejahr:
- Dynastie: 1728
- Konfession: katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: selbst
- GND: 118579436
- Dynastie: Wittelsbach (Bayern)
- Verhältnis: /
Akteure der Braut
- Name: August III. von Polen
- GND: 118505092
- Dynastie: Wettin (Albertiner)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
Präambel: Nennung der Akteure und Heiratspartner; Zweck der Ehe; päpstlicher Dispens erwähnt; Nennung der aushandelnden Beamten
1 – Versprechen zur Ehe; Zustimmungen der Mütter; Ehe nach katholischem Brauch
2 – Mitgift von 100000 Talern; Ausstattung geregelt
3 – Erbverzicht der Braut
4 – Widerlage in Höhe von 100000 Talern; Anlage auf Schloss, Stadt und Gericht Wasserburg, dem Marktflecken und Gericht Kraiburg und dem Markt und Gericht Neumarck
5 – Morgengabe in Höhe von 50000 Gulden
6 – Todesfälle; Stirbt der Bräutigam vor der Braut: Braut bleibt Eigentümerin ihrer Mitgift, Kleider, Silbergeschirr; vom Eigentum der Braut soll ein Inventar erstellt werden; Nutzung der Widerlage gestattet
7 – als Witwensitz soll das Schloss Wasserburg dienen; ungehinderte Religionsausübung auf diesem; Ausstattung des Schlosses geregelt; Reparatur der Gebäude geregelt; Ersatz bei Zerstörung garantiert
8 – Leibgedinge von 60000 Gulden bei unverändertem Witwenstand; Bezahlung geregelt; Rechte auf dem Wittum geregelt; Verkaufs- und Verpfändungsverbot für die Wittumsgüter; entscheidet sich die Witwe außerhalb Sachsens ihren Witwensitz zu beziehen, wird das Leibgedinge auf 40000 Gulden reduziert
9 – Wiederverheiratung der Witwe geregelt: Leibgedinge fällt weg; Einkünfte aus dem gesamten Heiratsgut bleiben bestehen
10 – Braut stirbt vor Bräutigam: bei vorhandenen Kindern verbleibt das Erbe der Braut bei der Familie des Bräutigams; bei keinen vorhandenen Kindern fällt das Eigentum der Braut und Mitgift wieder zurück an die Familie der Braut; Bräutigam behält Nießnutz an der Mitgift
11 – Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ausarbeitung des Vertrags in zwei gleichen Exemplaren; Ratifizierung geregelt; Ort; Datum; Unterschriften; L.S.
Konfessionelle Regelungen
1 – Ehe nach katholischem Brauch
7 – als Witwensitz soll das Schloss Pretzsch dienen; ungehinderte Religionsausübung auf diesem
Erbrechtliche Regelungen
3 – Erbverzicht der Braut
10 – Braut stirbt vor Bräutigam: bei vorhandenen Kindern verbleibt das Erbe der Braut bei der Familie des Bräutigams; bei keinen vorhandenen Kindern fällt das Eigentum der Braut und Mitgift wieder zurück an die Familie der Braut; Bräutigam behält Nießnutz an der Mitgift
Externe Instanzen beteiligt
Präambel: päpstlicher Dispens erwähnt
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
11 – Versprechen, sich an das Obenstehende zu halten; Ausarbeitung des Vertrags in zwei gleichen Exemplaren; Ratifizierung geregelt
Nachweise
- Archivexemplar: Sächsisches Staatsarchiv, 10026 Geheimes Kabinett, Nr. Loc. 00787/05
- Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
- Digitalisat Archivexemplar: https://www.archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jsp?guid=42cc81d3-b73a-44ec-82e5-6e18982e56e8&_ptabs=%7B%22%23tab-digitalisat%22%3A1%7D#digitalisat
Empfohlene Zitation
Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 385. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/385.html.
@misc{ Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit,
title = {Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit: Vertrag Nr. 385},
url = {https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/385.html}
}