Ehevertrag Nr. 40: Lothringen - Österreich Spanien
- Datum der Vertragsschließung: 20. März 1540
- Ort der Vertragsschließung: Regensburg
Bräutigam
- Name: Franz von Lothringen (später als Franz I. Herzog von Lothringen) (Francois)
- GND: 13692753X
- Geburtsjahr: 1517
- Sterbejahr: 1545
- Dynastie: Lothringen
- Konfession: Römisch-Katholisch
Braut
- Name: Christina von Dänemark, Herzoginwitwe von Mailand, Tochter von König Christian II. von Dänemark (Christierna)
- GND: 119328313
- Geburtsjahr: 1521
- Sterbejahr: 1590
- Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Anton II., Herzog von Lothringen (Antoine)
- GND: 101100655
- Dynastie: Lothringen
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Karl V., Kaiser, König von Spanien
- GND: 118560093
- Dynastie: Habsburg (Spanien)
- Verhältnis: Onkel
Vertragsinhalt
[Prä] – Vertragsabschluss bekundet: (193 li)
[1] – Eheschließung vereinbart: so bald wie möglich, nach katholischem Ritus (193 li)
[2] – Mitgift geregelt: mailändische Witwengüter und Witweneinkünfte, väterliche und mütterliche Erbansprüche der Braut als Mitgift eingesetzt, u.a. gemäß Ehevertrag der Brautschwester, mailändische Witwengüter und Witweneinkünfte garantiert durch Kaiser (193 li)
[3] – bei Abfindung der mailändischen Witweneinkünfte: Neuanlage der Abfindungssumme gefordert, als erblicher Besitz der Braut oder des Kaisers nach Tod der Braut ohne Kinder (193 li)
[4] – nach Tod der Braut ohne Kinder: ggf. Nutzung der mailändischen Witweneinkünfte und Witwengüter von Kaiser überlassen an Bräutigam, Bräutigamvater auf Lebenszeit (193 li)
[5] – bei Abfindung von mailändischen Witwengütern: Gütertrennung für Abfindungssumme und Erbzugewinne vereinbart, Erwerbungen durch Bräutigam geregelt (193 li – re)
[6] – nach Tod eines Ehepartners: Erbrecht des überlebenden Ehepartners an mobiler Ausstattung geregelt, ausgenommen Waffen, Befestigungen, Salinen- und Bergwerkszubehör für Bräutigam, ausgenommen Anteilen an mailändischen Witwengütern, Thronansprüchen in Dänemark und Norwegen, väterlichen Erbgütern für Braut, Brautjuwelen und Hausrat reserviert für Braut abhängig von Schuldenhaftung (193 re)
[7] – getrennte Schuldenhaftung für vor der Ehe gemachte Schulden vereinbart (193 re)
[8] – Brautjuwelen festgelegt: als erblicher Besitz der Braut (193 re)
[9] – Witweneinkünfte, Witwengüter festgelegt: Nutzungsrechte geregelt, mit Abweichungen zu Lebzeiten von Brautvater (193 re)
[10] – Beilager am Hof der Königinwitwe von Ungarn, anschließende Überführung der Braut vereinbart (193 re)
[11] – jährliche Geldrente für Bräutigam festgelegt: zu Lebzeiten von Bräutigamvater, Aussetzung von Wohnsitz für Eheleute geregelt (193 re – 194 li)
[12] – nach Tod von Bräutigam vor Bräutigamvater: Thronfolge der Kinder in Lothringen zugesichert (194 li)
[13] – Ratifikation geregelt (194 li)
(Vollmachten von Kaiser, Herzog von Lothringen angehängt) (194 li – re)
Regelungen über Thronfolge
nach Tod eines Ehepartners: Erbrecht des überlebenden Ehepartners an mobiler Ausstattung geregelt, ausgenommen Anteilen an mailändischen Witwengütern, Thronansprüchen in Dänemark und Norwegen, väterlichen Erbgütern für Braut - 6
nach Tod von Bräutigam vor Bräutigamvater: Thronfolge der Kinder in Lothringen zugesichert - 12
Erbrechtliche Regelungen
Mitgift geregelt: mailändische Witwengüter und Witweneinkünfte, väterliche und mütterliche Erbansprüche der Braut als Mitgift eingesetzt, u.a. gemäß Ehevertrag der Brautschwester, mailändische Witwengüter und Witweneinkünfte garantiert durch Kaiser - 2
bei Abfindung der mailändischen Witweneinkünfte: Neuanlage der Abfindungssumme gefordert, als erblicher Besitz der Braut oder des Kaisers nach Tod der Braut ohne Kinder - 3
nach Tod eines Ehepartners: Erbrecht des überlebenden Ehepartners an mobiler Ausstattung geregelt, ausgenommen Waffen, Befestigungen, Salinen- und Bergwerkszubehör für Bräutigam, ausgenommen Anteilen an mailändischen Witwengütern, Thronansprüchen in Dänemark und Norwegen, väterlichen Erbgütern für Braut, Brautjuwelen und Hausrat reserviert für Braut abhängig von Schuldenhaftung - 6
Brautjuwelen festgelegt: als erblicher Besitz der Braut - 8
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Ratifikation geregelt - 13
Kommentar
Vertragsschließung: in Lit. zu 01.04.1541 (Mohr)
Literatur
Babel 2010, S. 456 - Mohr 1986, S. 160 f.
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. IV:2, S. 193 f.
- Vertragssprache Druck: Französisch
- Digitalisat Druck: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k1263439g/f207.item
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 40. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/40.html.
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