Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 60: Hessen-Kassel - Schweden

  • Datum der Vertragsschließung: 14. März 1715
  • Ort der Vertragsschließung: Stralsund

Bräutigam

  • Name: Friedrich, Erbprinz von Hessen (später König von Schweden, regierender Landgraf von Hessen-Kassel)
  • GND: 118535803
  • Geburtsjahr: 1676
  • Sterbejahr: 1751
  • Dynastie: Hessen (Kassel)
  • Konfession: Evangelisch-Reformiert

Braut

  • Name: Ulrika Eleonora von Schweden (später Königin)
  • GND: 123038162
  • Geburtsjahr: 1688
  • Sterbejahr: 1741
  • Dynastie: Wittelsbach (Schweden)
  • Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Karl, Landgraf von Hessen-Kassel
  • GND: 118560050
  • Dynastie: Hessen (Kassel)
  • Verhältnis: Vater

Akteure der Braut

  • Name: Karl XII., König von Schweden
  • GND: 118560123
  • Dynastie: Wittelsbach (Schweden)
  • Verhältnis: Bruder

Vertragsinhalt

[Prä] – Brautwerbung bekundet: aus Liebe von Bräutigam zur Braut – Einwilligung für Braut, Austausch von Eheversprechen, Abschluss von Präliminarvertrag 13/24.01.1715 bekundet – Abschluss von Ehevertrag zwischen Verhandlern bekundet: zum Lob Gottes, zur Erhaltung und Stärkung von Einvernehmen und Bündnis zwischen beiden Dynastien

1 – Eheschließung und kirchliche Trauung vereinbart – lutherische Religionsausübung der Braut zugesichert und geregelt

2 – Mitgift und Mitgiftzulage festgelegt: Zahlung geregelt, davon Zulage anstelle von Aussteuer und zu Eigentum der Braut

3 – Widerlage und Witweneinkünfte festgelegt

4 – Morgengabe festgelegt: Zahlung geregelt – Unterhalt der Braut während der Ehe festgelegt: für Kleidung und persönlichen Bedarf, Patengeschenke ausgenommen

5 – Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung von Jurisdiktion über Bedienstete geregelt

6-7 – Witweneinkünfte, Witwensitz und Witwengüter festgelegt: Nutzungsrechte geregelt, zusätzlich zu Nutzung von Morgengabe

8 – Witweneinkünfte geregelt: ggf. Nachbesserung zugesichert, Auslieferung von Verschreibungsurkunden zugesichert

9 – Kindererziehung und Versorgung der Kinder geregelt: Indemnität von Witwenversorgung zugesichert

10 – persönlicher Besitz der Braut an Mitgiftzulage und Zugewinnen geregelt: Vererbung geregelt

11 – Zustand und Ausstattung von Witwensitz geregelt

12 – Witwengüter geregelt: Rechtsstellung von Amtleuten und Untertanen geregelt, Anweisung an Braut geregelt, Bergwerke, Herrschaftrechte, Steuern und Abgaben und Kirchenvisitationen ausgenommen – Schutz von Witwengütern geregelt

13 – Witwengüter geregelt: Bestellung von Kirchen und Schulbediensteten geregelt

14 – Witwengüter geregelt: Öffnung und Entfremdung an Dritte und Bündnisse mit Dritten verboten – Erhaltung von Witwengütern und Witwensitz geregelt – Schuldenhaftung geregelt

15 – Ersatz von Witwensitz und Witwengütern im Schadensfall geregelt

16 – Aufbesserung von Witwengütern vorbehalten

17-19 – bei zweiter Ehe oder Abzug der Braut im Witwenstand ins Ausland: ggf. Ablösung von Witweneinkünften geregelt, Vererbung von Mitgift, Widerlage, Morgengabe und Nachlass der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt, Abtretung von Witwengütern geregelt, Rückfall von Mitgift und Widerlage nach Tod der Braut ohne Kinder geregelt

20 – Schuldenhaftung für Schulden während der Ehe geregelt

21-24 – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Nutzung von Mitgift und Nachlass der Braut durch Bräutigam, Rückfall nach Tod von Bräutigam geregelt, Witwengüter als Pfand eingesetzt, Rückzahlung geregelt

25 – Vererbung von Mitgift, Widerlage und Nachlass der Braut an Kinder und Nachkommen geregelt

26 – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Mitgiftzahlung: Gültigkeit von Ehevertrag zugesichert – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit von Ehevertrag geregelt

27 – Ratifikation geregelt

Konfessionelle Regelungen

lutherische Religionsausübung der Braut zugesichert und geregelt - 1

Kirchenvisitation auf Witwengütern geregelt - 12

Bestellung von Kirchen und Schulbediensteten auf Witwengütern geregelt - 13

Erbrechtliche Regelungen

bei zweiter Ehe oder Abzug der Braut im Witwenstand ins Ausland: Vererbung von Mitgift, Widerlage Morgengabe und Nachlaß der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt - 17-19

Vererbung von Mitgift, Widerlage und Nachlass der Braut an Kinder und Nachkommen geregelt - 25

26 – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Mitgiftzahlung: Gültigkeit von Ehevertrag zugesichert – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit von Ehevertrag geregelt

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Ratifikation geregelt - 27

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

Konvention über Hilfstruppen 20/31.01.1715

Konvention über Hilfstruppen 08.04.1718

Literatur

Rangström 2010, S. 210-223.

Nachweise

  • Archivexemplar: Stockholm, Riksarkivet, Konungahusens urkunder, 44 Urkunder rörande arvprins Fredriks af Hessen och prinsessan Ulrika Eleonoras giftermål 1714 – 1715, nr. 44 d Giftermålskontrakt
  • Vertragssprache Archivexemplar: Deutsch
  • Digitalisat Archivexemplar: https://sok.riksarkivet.se/bildvisning/R0001256_00001
  • Drucknachweis: nicht nachgewiesen
  • Vertragssprache Druck: nicht nachgewiesen

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 60. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/60.html.

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