Ehevertrag Nr. 62: Hessen-Kassel - Dänemark
- Datum der Vertragsschließung: 25. August 1766
- Ort der Vertragsschließung: Frederiksborg
Bräutigam
- Name: Karl, Landgraf von Hessen-Kassel, Statthalter von Norwegen (später Statthalter von Schleswig-Holstein)
- GND: 119356392
- Geburtsjahr: 1744
- Sterbejahr: 1836
- Dynastie: Hessen (Kassel)
- Konfession: Evangelisch-Reformiert
Akteure des Bräutigams
Akteure der Braut
- Name: Christian VII., König von Dänemark
- GND: 118930915
- Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
[Prä] – zur Erneuerung und Befestigung von Verwandtschaft und Freundschaft zwischen Dynastien: Eheabrede und Vertrag bekundet (206f.)
1 – Eheversprechen für Braut und Bräutigam ausgetauscht
2 – Aussteuer geregelt
3 – Unterhalt für Braut und ihre männlichen Nachkommen festgelegt: bis zur Thronbesteigung von Bräutigam und dessen männlichen Nachkommen in Hessen, Verfügung durch Bräutigam geregelt
4 – nach Thronbesteigung von Bräutigam oder dessen männlichen Erben in Hessen: reguläre Mitgift, Morgengabe, Unterhalt für Braut, Witweneinkünfte und Witwensitz zugesichert nach Vorbild von Ehevertrag Hessen – Dänemark 1757
5 – nach Tod der Braut ohne männliche Nachkommen: lebenslange Nutzung des Unterhaltsgeldes durch Bräutigam, Rückfall nach Tod des Bräutigams geregelt, ggf. Auszahlung von Mitgift an Töchter der Braut geregelt
6 – lutherische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt – Kindererziehung geregelt: reformierte Erziehung für Söhne, lutherische Erziehung für Töchter vorgeschrieben, nach Vorbild des Ehevertrages Hessen-Dänemark 1757
7 – Erbverzicht der Braut geregelt: nach dänischem Hausrecht, auf väterliches und mütterliches Erbe, mit Zustimmung von Bräutigam nach erlangter Volljährigkeit
Regelungen über Thronfolge
Unterhalt für Braut und ihre männlichen Nachkommen festgelegt: bis zur Thronbesteigung von Bräutigam und dessen männlichen Nachkommen in Hessen - 3
nach Thronbesteigung von Bräutigam oder dessen männlichen Erben in Hessen: reguläre Mitgift, Morgengabe, Unterhalt für Braut, Witweneinkünfte und Witwensitz zugesichert nach Vorbild des Ehevertrages Hessen – Dänemark 1757 - 4
5 – nach Tod der Braut ohne männliche Nachkommen: lebenslange Nutzung des Unterhaltsgeldes durch Bräutigam, Rückfall nach Tod des Bräutigams geregelt, ggf. Auszahlung von Mitgift an Töchter der Braut geregelt
6 – lutherische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt – Kindererziehung geregelt: reformierte Erziehung für Söhne, lutherische Erziehung für Töchter vorgeschrieben, nach Vorbild des Ehevertrages Hessen-Dänemark 1757
7 – Erbverzicht der Braut geregelt: nach dänischem Hausrecht, auf väterliches und mütterliches Erbe, mit Zustimmung von Bräutigam nach erlangter Volljährigkeit
Konfessionelle Regelungen
lutherische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt – Kindererziehung geregelt: reformierte Erziehung für Söhne, lutherische Erziehung für Töchter vorgeschrieben, nach Vorbild des Ehevertrages Hessen-Dänemark 1757 - 6
7 – Erbverzicht der Braut geregelt: nach dänischem Hausrecht, auf väterliches und mütterliches Erbe, mit Zustimmung von Bräutigam nach erlangter Volljährigkeit
Erbrechtliche Regelungen
Erbverzicht der Braut geregelt: nach dänischem Hausrecht, auf väterliches und mütterliches Erbe, mit Zustimmung von Bräutigam nach erlangter Volljährigkeit - 7
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
Ehevertrag Hessen-Kassel - Dänemark 1757 erwähnt - 4, 6
Kommentar
Literatur
Jäger/Burmeister 2010, S. 70f.
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: CTS 43, S. 401-408 nach DT, S. 206-211
- Vertragssprache Druck: Deutsch
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 62. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/62.html.
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