Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
  • Startseite
  • Projekt
  • Verträge
  • Hilfsmittel
    • Glossar
    • Literatur und Quellen
    • Tipps zur Suche
    • Links
    • Feedback

Auf dieser Seite

  • Vertragsinhalt
  • Regelungen über Thronfolge
  • Konfessionelle Regelungen
  • Erbrechtliche Regelungen
  • Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
  • Kommentar
  • Literatur
  • Nachweise
  • Empfohlene Zitation

Andere Formate

  • PDF

Ehevertrag Nr. 63: Sachsen (Kursachsen) - Dänemark

  • Datum der Vertragsschließung: 10. September 1691
  • Ort der Vertragsschließung: Kopenhagen

Bräutigam

  • Name: Johann Georg, Kurprinz von Sachsen (später Kurfürst Johann Georg IV.)
  • GND: 119240122
  • Geburtsjahr: 1668
  • Sterbejahr: 1694
  • Dynastie: Wettin (Albertiner)
  • Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Braut

  • Name: Sophie Hedwig, Prinzessin von Dänemark
  • GND: 1140027247
  • Geburtsjahr: 1677
  • Sterbejahr: 1735
  • Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
  • Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Johann Georg III., Kurfürst von Sachsen
  • GND: 102117470
  • Dynastie: Wettin (Albertiner)
  • Verhältnis: Vater

Akteure der Braut

  • Name: Christian V., König von Dänemark
  • GND: 119175800
  • Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

[Prä] – im Andenken an alte, oft erneuerte Freundschaft und Verwandtschaft zwischen Dynastien, zum Lob Gottes, zu Mehrung von Freundschaft und Vertrauen zwischen beiden Ländern, zu engerer Vereinigung von Nachkommen beider Seiten, zu Nutzen und Wohlfahrt beider Länder: Eheabrede bekundet (204)

1 – Einwilligung für Braut erteilt, Eheschließung vereinbart: Termin für Beilager vorbehalten, Überführung der Braut geregelt

2 – Mitgift festgelegt: im Gegenzug für Erbverzicht der Braut, Zahlung geregelt

3 – Morgengabe festgelegt: Zahlung und Nutzung geregelt

4 – Widerlage, Witweneinkünfte, Witwengüter festgelegt: Nutzungsrechte, Witwensitz, Besichtigung der Witwengüter geregelt, Nachbesserung vorbehalten

5-6 – Witwengüter geregelt: Anweisung und Huldigung, Rechtsstellung und Dienstpflichten von Bediensteten und Untertanen geregelt, Herrschaftsrechte vorbehalten

7-8 – Besoldung und Bestellung der Bediensteten auf den Witwengütern geregelt

9 – Bestellung von Kirchen-und Schulbediensteten auf den Witwengütern geregelt, Bestellung von Hofkaplan der Braut geregelt

10 – Öffnung von Witwengütern gegenüber Dritten, Veräußerung von Witwengütern verboten, Erhaltung von Witwengütern geregelt

11-12 – Ersatz oder Vertauschung von Witwengütern geregelt

13 – nach Tod von Bräutigam: Witwenversorgung festgelegt, Auslieferung von persönlichem Besitz der Braut geregelt

14 – bei zweiter Ehe der Braut: Abfindung von Witwengütern, Auszahlung von Mitgift, Verzinsung von Widerlage und Morgengabe geregelt

15-16 – nach Tod der Braut nach zweiter Ehe: Rückfall von Morgengabe, Widerlage, ggf. Vererbung von Mitgift, Nachlass an Kinder aus beiden Ehen geregelt

17 – Abtretung von Witwengütern geregelt: gegen Auszahlung von Mitgift, Auslieferung von Verschreibungsurkunden geregelt

18 – nach Tod von Bräutigam: Haftung der Braut für Schulden von Bräutigam ausgeschlossen

19-22 – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Weiternutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam, Rückfall nach Tod von Bräutigam und Rückzahlung geregelt

23 – Vererbung von Mitgift und Aussteuer an Kinder geregelt

24 – bei Tod von Ehepartner vor Beilager: Nichtigkeit von Ehevertrag geregelt

25 – Einhaltung versprochen (212)

Regelungen über Thronfolge

Witwengüter geregelt: Anweisung und Huldigung, Rechtsstellung und Dienstpflichten von Bediensteten und Untertanen geregelt, Herrschaftsrechte vorbehalten - 5-6

Konfessionelle Regelungen

Bestellung von Kirchen-und Schulbediensteten auf den Witwengütern geregelt, Bestellung von Hofkaplan der Braut geregelt - 9

Erbrechtliche Regelungen

Mitgift festgelegt: im Gegenzug für Erbverzicht der Braut, Zahlung geregelt - 2

nach Tod der Braut nach zweiter Ehe: Rückfall von Morgengabe, Widerlage, ggf. Vererbung von Mitgift, Nachlass an Kinder aus beiden Ehen geregelt - 15-16

Vererbung von Mitgift und Aussteuer an Kinder geregelt - 23

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

Defensivallianz von Dresden 03.03.1693

erneuerte Defensivallianz von Dresden 12.07.1694

Kommentar

nach Tod von Brautvater: Eheschließung von Bräutigam verweigert!

Literatur

Brink 2009, S. 210 - Essegern 2009, S. 59 f. - Laursen in DNT IX, S. 193-203.

Nachweise

  • Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Drucknachweis: DT, S. 206-211, danach in CTS 43, S. 401-408
  • Vertragssprache Druck: Deutsch

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 63. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/63.html.

@misc{Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit,
 title = {Dynastische Ehevertr{"a}ge der fr{"u}hen Neuzeit: Vertrag Nr. 63},
 url = {https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/63.html}
}


SFB 138 - Dynamiken der Sicherheit



Impressum | Datenschutz