Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 65: Pfalz (Kurpfalz) - Dänemark

  • Datum der Vertragsschließung: 10. Juli 1670
  • Ort der Vertragsschließung: ohne Ort

Bräutigam

  • Name: Karl, Kurprinz von der Pfalz (später Kurfürst Karl II.)
  • GND: 102440174
  • Geburtsjahr: 1651
  • Sterbejahr: 1685
  • Dynastie: Wittelsbach (Pfalz)
  • Konfession: Evangelisch-Reformiert

Braut

  • Name: Wilhelmine Ernstine, Prinzessin von Dänemark
  • GND: 120040050
  • Geburtsjahr: 1650
  • Sterbejahr: 1706
  • Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
  • Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Karl I. Ludwig, Kurfürst von der Pfalz
  • GND: 118560182
  • Dynastie: Wittelsbach (Pfalz)
  • Verhältnis: Vater

Akteure der Braut

  • Name: Christian V., König von Dänemark
  • GND: 119175800
  • Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
  • Verhältnis: Bruder

Vertragsinhalt

[Prä] – im Andenken an alte, oft erneuerte Freundschaft und Verwandtschaft zwischen Dynastien, zu Lob Gottes, zu Freundschaft und Vertrauen zwischen beiden Ländern, zu engerer Vereinigung von Nachkommen beider Seiten, zu Nutzen und Wohlfahrt beider Länder: Eheabrede unter König Friedrich III. angebahnt, nach dessen Tod geschlossen (283f.)

1 – Einwilligung für Braut erteilt, Eheschließung festgelegt: Terminabsprache vorbehalten

2 – lutherische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt

3 – Überführung der Braut geregelt, Mitgift festgelegt: im Gegenzug für Erbverzicht der Braut, Zahlung der Mitgift geregelt, Aussteuer geregelt

4 – Morgengabe festgelegt: Zahlung geregelt

5 – Unterhalt der Braut während der Ehe festgelegt: für Kleidung und persönlichen Bedarf, Patengeschenke ausgenommen

6-7 – Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung, Besoldung und Rechtsstellung von Bediensteten geregelt

8 – Widerlage, Witweneinkünfte, Witwensitz und Witwengüter festgelegt: Nutzungsrechte und Besichtigung geregelt, ggf. Nachbesserung zugesichert

9 – Witwengüter geregelt: Huldigung und Rechtsstellung von Amtleuten und Untertanen geregelt, Herrschaftsrechte ausgenommen

10 – Witwengüter geregelt: Dienstpflichten und Ausstattung geregelt

11 – Witwengüter gergelt: Besoldung der Bediensteten geregelt

12 – Witwengüter geregelt: Bestellung von Bediensteten und Hofprediger der Braut geregelt

13 – Witwengüter geregelt: Öffnung und Veräußerung an Dritte, Bündnisse mit Dritten verboten, Erhaltung von Witwengütern geregelt

14 – Witwengüter geregelt: Ersatz im Schadensfall geregelt

15 – Witwengüter geregelt: Vertauschung geregelt

16 – nach Tod von Bräutigam: Witwenversorgung zusammengefaßt

17 – bei zweiter Ehe der Braut: Abfindung von Witwengütern durch Auszahlung von Mitgift, Verzinsung von Widerlage und Morgengabe geregelt

18-19 – nach Tod der Braut während Witwenzeit: Rückfall von Morgengabe und Widerlage, ggf. Vererbung von Mitgift und Nachlass an Kinder aus beiden Ehen geregelt

20 – Abtretung von Witwengütern geregelt: im Gegenzug für Auszahlung von Mitgift

21 – nach Tod von Bräutigam: Indemnität der Braut für Schulden von Bräutigam geregelt

22-25 – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Nutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam, Rückfall nach Tod von Bräutigam, Rückzahlung geregelt

26 – Vererbung von Mitgift und Aussteuer an Kinder geregelt

27 – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit von Ehevertrag geregelt

[Esch] – Einhaltung versprochen (295)

Konfessionelle Regelungen

lutherische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt - 2

Witwengüter geregelt: Bestellung von Bediensteten und Hofprediger der Braut geregelt - 12

13 – Witwengüter geregelt: Öffnung und Veräußerung an Dritte, Bündnisse mit Dritten verboten, Erhaltung von Witwengütern geregelt

Erbrechtliche Regelungen

Mitgift festgelegt: im Gegenzug für Erbverzicht der Braut - 3

nach Tod der Braut während Witwenzeit: ggf. Vererbung von Mitgift und Nachlass an Kinder aus beiden Ehen geregelt - 18-19

Vererbung von Mitgift und Aussteuer an Kinder geregelt - 26

Literatur

Laursen in DNT VI, S. 277-283.

Nachweise

  • Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Drucknachweis: DNT VI, S. 283-296
  • Vertragssprache Druck: Deutsch

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 65. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/65.html.

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