Ehevertrag Nr. 66: Dänemark - Mecklenburg-Güstrow
- Datum der Vertragsschließung: 28. November 1695
- Ort der Vertragsschließung: Kopenhagen, Güstrow
Bräutigam
- Name: Friedrich, Kronprinz von Dänemark (später als Friedrich IV. König) (Frederik)
- GND: 119546256
- Geburtsjahr: 1671
- Sterbejahr: 1730
- Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
- Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Braut
- Name: Louise von Mecklenburg
- GND: 133022641
- Geburtsjahr: 1667
- Sterbejahr: 1721
- Dynastie: Mecklenburg
- Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Christian V., König von Dänemark
- GND: 119175800
- Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
- Verhältnis: Vater
Akteure der Braut
- Name: Gustav Adolf, Herzog von Mecklenburg-Güstrow
- GND: 101250797
- Dynastie: Mecklenburg
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
[Prä] – zu Lob Gottes, zur Wohlfahrt beider Länder: Eheabrede bekundet (176f.)
1 – Einwilligung für Bräutigam erteilt, Eheschließung vereinbart
2 – Mitgift festgelegt: Zahlung und Aussteuer geregelt
3 – Morgengabe festgelegt: Zahlung geregelt
4 – Unterhalt der Braut während der Ehe geregelt: Besoldung von Bediensteten der Braut geregelt
5 – Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung von Bediensteten geregelt
6 – Witwengüter, Witwensitz und Witweneinkünfte festgelegt: Zulage statt Widerlage festgelegt, Nutzungsrechte geregelt
7 – Witwengüter geregelt: Herrschaftsrechte vorbehalten, Rechtsstellung von Untertanen geregelt
8 – Witwengüter geregelt: Jurisdiktion über Untertanen geregelt
9 – Witwengüter geregelt: Anweisung von Bediensteten und Untertanen statt Huldigung geregelt
10 – Witwengüter geregelt: Schutz geregelt, Öffnung und Veräußerung an Dritte, Bündnisse mit Dritten verboten
11 – Haftung für Schulden der Braut geregelt
12 – Witwengüter geregelt: Zustand und Erhaltung geregelt
13-14 – Witwengüter geregelt: Ersetzung und Vertauschung geregelt
15-16 – Witwengüter geregelt: Bestellung von Bediensteten und Amtleuten geregelt
17 – Witwengüter geregelt: Ausstattung geregelt
18-19 – bei zweiter Ehe der Braut: Abfindung von Witwengütern durch Auszahlung von Mitgift geregelt, Verzinsung von Widerlage ohne Zulage geregelt – nach Tod der Braut: Vererbung von Nachlass an Kinder aus beiden Ehen geregelt
20 – nach Tod der Braut ohne Kinder: Nutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam geregelt, nach Tod von Bräutigam Rückfall oder Vererbung geregelt
21 – nach Tod von Bräutigam ohne Kinder: Übergang von Mitgift und Nachlass an Braut und Brauterben geregelt
22 – Einhaltung versprochen
Erbrechtliche Regelungen
bei zweiter Ehe der Braut, nach Tod der Braut: Vererbung von Nachlass an Kinder aus beiden Ehen geregelt - 18-19
nach Tod der Braut ohne Kinder: Nutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam geregelt, nach Tod von Bräutigam Rückfall oder Vererbung geregelt - 20
nach Tod von Bräutigam ohne Kinder: Übergang von Mitgift und Nachlass an Braut und Brauterben geregelt - 21
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
besiegelt von provisorischer Regierung von Mecklenburg-Güstrow
Textbezug zu vergangenen Ereignissen
Tod von Brautvater erwähnt - Esch
Kommentar
Brautvater: während Verhandlungen gestorben, Vertrag unterzeichnet von Brautmutter und Regentschaftsräten (Christensen)
Erbverzicht der Braut: dänische Vorbehalte erwähnt nach Tod von Brautvater ohne Söhne (Christensen)
Literatur
Christensen in DNT X, S. 168-176.
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: DNT X, S. 176-185
- Vertragssprache Druck: Deutsch
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 66. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/66.html.
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