Ehevertrag Nr. 68: Schweden - Sachsen-Lauenburg
- Datum der Vertragsschließung: 19. März 1531
- Ort der Vertragsschließung: Lübeck
Bräutigam
- Name: Gustav I., König von Schweden
- GND: 118699431
- Geburtsjahr: 1496
- Sterbejahr: 1560
- Dynastie: Wasa
- Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Braut
- Name: Katharina von Sachsen-Lauenburg
- GND: 137979533
- Geburtsjahr: 1513
- Sterbejahr: 1535
- Dynastie: Askanier (Sachsen-Lauenburg)
- Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Gustav I., König von Schweden
- GND: 118699431
- Dynastie: Wasa
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Magnus I., Herzog von Sachsen-Lauenburg
- GND: 104176784
- Dynastie: Askanier (Sachsen-Lauenburg)
- Verhältnis: Vater
Vertragsinhalt
[Prä] – zum Lob Gottes, zur Vermehrung von Liebe und Freundschaft, zu Nutzen und Wohlfahrt ihrer Länder und Untertanen, zur Förderung des gemeinen Nutzens: Ehevertrag bekundet (284)
[1] – Eheversprechen für Braut gegeben (284)
[2] – Überführung von Braut und Gefolge geregelt, Aussteuer geregelt (284f.)
[3] – Eheschließung von Bräutigam zugesichert, Morgengabe geregelt, Überführung der Braut und Rückführung von Gefolge geregelt (285f.)
[4] – Witweneinkünfte und Witwengüter festgelegt: Huldigung und Rechtsstellung der Untertanen geregelt, Nutzungsrechte und Bestellung von Amtleuten geregelt, Rückfall an schwedische Krone nach Tod der Braut geregelt (286f.)
[5] – nach Tod der Braut: Vererbung von Nachlass geregelt (287f.)
[6] – auf Wunsch der Braut ohne überlebende Kinder: ggf. Ablösung von Witwengütern während Witwenzeit geregelt, Auslieferung von persönlichem Besitz der Braut geregelt (288)
[7] – nach Tod von Bräutigam mit überlebenden Kindern: Ablösung von Witwengütern abhängig von schwedischem Reichsrat oder lebenslange Nutzung von Witweneinkünften durch Braut geregelt, Vererbung von Nachlass der Braut an Kinder geregelt (288f.)
[8] – schwedische Thronfolge ggf. für ältesten Sohn geregelt, Versorgung der übrigen Kinder und Ausstattung der Töchter zugesichert (289)
[9] – Einhaltung zugesichert (289f.)
Regelungen über Thronfolge
schwedische Thronfolge ggf. für ältesten Sohn geregelt - 8
Erbrechtliche Regelungen
nach Tod der Braut: Vererbung von Nachlass geregelt - 5
nach Tod von Bräutigam mit überlebenden Kindern: Vererbung von Nachlass der Braut an Kinder geregelt - 7
Ständische Instanzen beteiligt
nach Tod von Bräutigam mit überlebenden Kindern: Ablösung von Witwengütern abhängig von schwedischem Reichsrat geregelt - 7
Kommentar
Mitgift nicht erwähnt!
Literatur
Larsson 2002, S. 181-187 - Rangström 2010, S. 24-33.
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: Gustaf I:s registratur, del 7, S. 284-290
- Vertragssprache Druck: Deutsch
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 68. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/68.html.
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