Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit
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Ehevertrag Nr. 7: Frankreich - Spanien

  • Datum der Vertragsschließung: 5. November 1659
  • Ort der Vertragsschließung: Ile-des-Faisans

Bräutigam

  • Name: Ludwig XIV., König von Frankreich
  • GND: 118816829
  • Geburtsjahr: 1638
  • Sterbejahr: 1715
  • Dynastie: Bourbon (Frankreich)
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Braut

  • Name: Maria Theresia von Spanien
  • GND: 119150182
  • Geburtsjahr: 1638
  • Sterbejahr: 1683
  • Dynastie: Habsburg (Spanien)
  • Konfession: Römisch-Katholisch

Akteure des Bräutigams

  • Name: Ludwig XIV., König von Frankreich
  • GND: 119150182
  • Dynastie: Bourbon (Frankreich)
  • Verhältnis: selbst

Akteure der Braut

  • Name: Philipp IV., König von Spanien
  • GND: 118593870
  • Dynastie: Habsburg (Spanien)
  • Verhältnis: Vater

Vertragsinhalt

(bevollmächtigte Verhandler der Vertragsparteien bekundet:) (405f.)

[Prä] – aus Sorge um das Wohl ihrer Königreiche, zur Festigung des gerade geschlossenen Friedens zwischen beiden Kronen, im Wunsch zur Fortsetzung des Friedens über Lebenszeit der Könige hinaus durch neuerliche Eheschließung, zur Festigung von Liebe, Freundschaft und Einigkeit zwischen den Königen: Ehevertrag vereinbart, wie folgt: (406f.)

[1] – Eheschließung vereinbart: mit Dispens des Papstes, Eheschließung am spanischen Hof vereinbart, Ratifikation und kirchliche Hochzeit nach Überführung der Braut nach Frankreich vereinbart, Terminabsprache vorbehalten (407)

[2] – Mitgift festgelegt, Zahlung geregelt (407f.)

[3] – Anlage der Mitgift in Geldrenten geregelt: Verzinsung bei Rückfall der Mitgift geregelt (408)

[4] – Erbverzicht der Braut geregelt: im Gegenzug für Mitgiftzahlung, auf väterliches und mütterliches Erbe, abzugeben vor und nach der Eheschließung, mit Zustimmung des Bräutigams, mit sofortiger Wirkung (408)

[5] – zur Sicherung von Frieden der Christenheit, von Liebe und Brüderlichkeit zwischen den Königen, aus Rücksicht auf die Ausgewogenheit und Schicklichkeit der Eheschließungen, zur Mehrung der christlichen Religion, für das Gemeinwohl beider Königreiche und ihrer Untertanen, zur Bewahrung der beiden Kronen, die zu groß sind für eine Vereinigung: Thronfolge der Braut und ihrer Nachkommen in allen Ländern der spanischen Krone auf ewig ausgeschlossen, besonders in Flandern, Burgund, Charolais, außer als Witwe ohne Kinder oder bei 2. Ehe der Braut (410f.)

[6] – Erklärung der Braut über Thronfolgeverzicht geregelt: abzugeben vor und nach der Eheschließung, mit Zustimmung des Bräutigams, zur Ratifikation durch Parlament von Paris und spanischen Staatsrat, in Kraft getreten zusammen mit dem Friedensschluss (411f.)

[7] – Brautjuwelen festgelegt: zu erblichem Besitz der Braut (412)

[8] – Witweneinkünfte festgelegt: angelegt in Witwengütern mit Herzogstitel, Nutzungs- und Herrschaftsrechte geregelt, auf Lebenszeit der Braut (412f.)

[9] – Unterhalt der Braut und ihres Hofstaats während der Ehe geregelt (413)

[10] – Eheschließung durch Prokurator, Aussteuer, Überführung geregelt: bis an die Grenze von Frankreich (413)

[11] – freie Wahl von Witwensitz geregelt: in Frankreich, Spanien oder anderswo, mit allen Witweneinkünften, Übergabe von Sicherheitsbrief an Braut und Brautvater zugesichert (413f.)

[12] – Bestätigung des Vertrags von Papst erbeten (414)

[13] – Einhaltung zugesichert, Ratifikation geregelt (414f.)

Regelungen über Thronfolge

[5] – zur Sicherung von Frieden der Christenheit, von Liebe und Brüderlichkeit zwischen den Königen, aus Rücksicht auf die Ausgewogenheit und Schicklichkeit der Eheschließungen, zur Mehrung der christlichen Religion, für das Gemeinwohl beider Königreiche und ihrer Untertanen, zur Bewahrung der beiden Kronen, die zu groß sind für eine Vereinigung: Thronfolge der Braut und ihrer Nachkommen in allen Ländern der spanischen Krone auf ewig ausgeschlossen, besonders in Flandern, Burgund, Charolais, außer als Witwe ohne Kinder oder bei 2. Ehe der Braut (410f.)

[6] – Erklärung der Braut über Thronfolgeverzicht geregelt: abzugeben vor und nach der Eheschließung, mit Zustimmung des Bräutigams, zur Ratifikation durch Parlament von Paris und spanischen Staatsrat, in Kraft getreten zusammen mit dem Friedensschluss (411f.)

Erbrechtliche Regelungen

[4] – Erbverzicht der Braut geregelt: im Gegenzug für Mitgiftzahlung, auf väterliches und mütterliches Erbe, abzugeben vor und nach der Eheschließung, mit Zustimmung des Bräutigams, mit sofortiger Wirkung (408)

[5] – zur Sicherung von Frieden der Christenheit, von Liebe und Brüderlichkeit zwischen den Königen, aus Rücksicht auf die Ausgewogenheit und Schicklichkeit der Eheschließungen, zur Mehrung der christlichen Religion, für das Gemeinwohl beider Königreiche und ihrer Untertanen, zur Bewahrung der beiden Kronen, die zu groß sind für eine Vereinigung: Thronfolge der Braut und ihrer Nachkommen in allen Ländern der spanischen Krone auf ewig ausgeschlossen, besonders in Flandern, Burgund, Charolais, außer als Witwe ohne Kinder oder bei 2. Ehe der Braut (410f.)

[7] – Brautjuwelen festgelegt: zu erblichem Besitz der Braut (412)

Ständische Instanzen beteiligt

Ratifikation durch Parlament von Paris und spanischen Staatsrat gefordert - 6

Externe Instanzen beteiligt

Bestätigung des Vertrags von Papst erwähnt - 12

Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen

Ratifikation durch Parlament von Paris und spanischen Staatsrat gefordert - 6

Bestätigung des Vertrags von Papst erwähnt - 12

Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien

Waffenstillstände von Paris 07.05/21.06.1659

Friedensvertrag von Ile de Faisans 07.11.1659

Ausführungsbestimmungen von Figueras 28.04.1660

Zusatzartikel von Ile de Faisans 31.05.1660

Thron- und Erbverzichtserklärungen der Braut 02.06.1660

Grenzkonvention von Livia 12.11.1660

Präzedenzartikel von Paris 24.03.1662

Kommentar

Ehe vereinbart, Ehevertrag angekündigt in Friedensvertrag von Ile de Faisans 07.11.1659, Art. 33 (CTS) - Ehepläne bereits seit 1646 bestanden (Tischer 1999)

Literatur

Tischer 1999, S. 60, 322-327 - Tischer 2010, S. 18 f.

Nachweise

  • Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
  • Digitalisat Archivexemplar:
  • Drucknachweis: CTS 5, S. 405-415
  • Vertragssprache Druck: französisch
  • Digitalisat Druck:

Schlagwörter

Französisch-Spanischer Krieg 1635–1659

Empfohlene Zitation

Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 7. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/7.html.

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