Ehevertrag Nr. 72: Schottland - Dänemark
- Datum der Vertragsschließung: 20. August 1589
- Ort der Vertragsschließung: Kronborg
Bräutigam
- Name: Jakob VI., König von Schottland (später als Jakob I. auch König von England) (James)
- GND: 118639889
- Geburtsjahr: 1566
- Sterbejahr: 1625
- Dynastie: Stuart
- Konfession: Evangelisch-Reformiert
Braut
- Name: Anna von Dänemark
- GND: 120844648
- Geburtsjahr: 1574
- Sterbejahr: 1619
- Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
- Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Jakob VI., König von Schottland (später als Jakob I. auch König von England) (James)
- GND: 118639889
- Dynastie: Stuart
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Christian IV., erwählter König von Dänemark
- GND: 118676059
- Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
- Verhältnis: Bruder
Vertragsinhalt
[Prä] – erwünschte Bewahrung und Fortsetzung von alter Freundschaft und Liebe zwischen beiden Ländern bekundet, erwünschte Verbindung beider Könige und ihrer Magnaten in Einheit von Frieden, Bündnis und Freundschaft bekundet: möglichst durch Zeugung von gemeinsamem fürstlichen Nachkommen – Brautwerbung durch schottische Verhandler, Zustimmung durch Brautbruder, Brautmutter und dänische Regentschaftsräte, Verhandlungen und Vertragsabschluss bekundet: zur Bekräftigung des alten Bündnisses zwischen beiden Königen, als ewiges Zeugnis von gegenseitiger Verpflichtung und Wohlwollen (14f.)
1 – Brautwerbung, Einwilligung für Braut, Übergabe der Braut bekundet: gemäß schottischer inserierter schottischer Vollmacht 1589.06.10
2 – Verlobung und Eheschließung bekundet: durch Prokurator von Bräutigam, Einhaltung durch Bräutigam zugesichert
3 – Mitgift festgelegt: zur Verwurzelung von Liebe, Frieden und Freundschaft zwischen den Königen und Reichen, mit Zustimmung von Brautmutter und dänischen Regentschaftsräten, wie vom verstorbenen Brautvater festgelegt, Zahlung geregelt
4 – Witwengüter festgelegt
5 – nach Tod von Bräutigam: Wahlrecht der Braut zu Abzug ins Ausland oder Verbleib innerhalb von drei Jahren eingeräumt, bei Abzug ins Ausland Ablösung von Witwengütern geregelt
6 – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit von Vertrag geregelt
7 – freie Religionsausübung für Braut und ihre Bediensteten zugesichert: mit dänischem oder deutschem Prediger
8-9 – Einhaltung zugesichert
10 – Unterschriften von Brautbruder, Brautmutter, dänischen Regentschaftsräten und schottischen Verhandlern angekündigt
Konfessionelle Regelungen
freie Religionsausübung für Braut und ihre Bediensteten zugesichert: mit dänischem oder deutschem Prediger - 7
Ständische Instanzen beteiligt
Zustimmung von dänischen Regentschaftsräten zu Brautwerbung, Mitgift erwähnt - Prä, 3 - Unterschriften von dänischen Regentschaftsräten angekündigt - 10
Weitere Verträge zwischen Vertragsparteien
Vertrag über Moratorium im Streit über Orkney-Inseln 20.08.1589
Kommentar
Literatur
Laursen in DNT III, S. 1-13 - DUH I, S. 369
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: DNT III, S. 14-21
- Vertragssprache Druck: Lateinisch
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 72. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/72.html.
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