Ehevertrag Nr. 73: Dänemark - Großbritannien
- Datum der Vertragsschließung: 27. Juli 1683
- Ort der Vertragsschließung: Whitehall
Bräutigam
- Name: Georg, Prinz von Dänemark (Jörgen)
- GND: 12318441X
- Geburtsjahr: 1653
- Sterbejahr: 1708
- Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
- Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Braut
- Name: Anna von Großbritannien
- GND: 118649450
- Geburtsjahr: 1665
- Sterbejahr: 1714
- Dynastie: Stuart
- Konfession: Anglikanisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Christian V., König von Dänemark
- GND: 119175800
- Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
- Verhältnis: Bruder
Akteure der Braut
- Name: Karl II., König von Großbritannien
- GND: 118560042
- Dynastie: Stuart
- Verhältnis: Onkel
Vertragsinhalt
[Prä] – Wunsch von Bräutigambruder nach Eheschließung bekundet: durch dänischen Gesandten in England, mit Zustimmung Gottes – Annahme von Brautwerbung durch englischen König und Brautvater bekundet: wegen der besonderen Tugenden des Bräutigams, wegen der engen Verwandtschaft, wegen der religösen Übereinstimmung zwischen Braut und Bräutigam – Ernennung von Verhandlern, Verhandlungen und Vertragsabschluss bekundet (145f.)
1 – persönliche Eheschließung vereinbart: Termin vorbehalten
2 – Unterhalt von Brautleuten festgelegt: Zahlung vom englischen König aus Akzise geregelt, auf Lebenszeit von Brautleuten, nach dem Tod der Brautleute für männliche Nachkommen der Brautleute und ihrer Erben nach Primogenitur
3 – Unterhalt von Brautleuten festgelegt: Zusatzzahlung von Brautvater aus Posteinkünften und Akzise geregelt, zu gleichen Zahlungsbedingungen wie Unterhaltszahlung von König
4 – nach Tod der Braut mit überlebenden Kindern: Versorgung von Bräutigam auf Lebenszeit geregelt – Unterhalt von Kindern und Nachkommen festgelegt: verwaltet durch Treuhänder, bis zu 200 Jahre lang, zum Unterhalt von Söhnen, Töchtern und Nachkommen oder zum Unterhalt und Mitgift von Töchtern der Brautleute, ggf. Mitgiftsummen festgelegt
5 – nach Tod von Braut ohne überlebende Kinder: Abfindung von Bräutigam geregelt
6 – Witweneinkünfte festgelegt: aus dänischen Gütern zum Unterhalt von Brautleuten während der Ehe
7 – Vererbung von Nachlass der Brautleute an Kinder zugesichert: für dänische Güter nach dänischem Erbrecht
8 – Unterhalt der Braut während der Ehe festgelegt: für Kleidung und persönlichen Bedarf, Besoldung von Bediensteten ausgenommen, zahlbar durch Bräutigam
9 – Bestellung von Bediensteten des Bräutigams geregelt: mit Zustimmung vom englischen König
10 – Eheschließung der Kinder geregelt: mit Zustimmung vom englischen König – Auslandsreisen der Braut geregelt: mit Zustimmung vom englischen König
11 – nach Tod der Braut mit überlebenden Kindern: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt, Verzicht von Bräutigam auf Vormundschaft geregelt
12 – Ratifikation geregelt
[Esch] – Einhaltung versprochen
Regelungen über Thronfolge
11 – nach Tod der Braut mit überlebenden Kindern: Verzicht von Bräutigam auf Vormundschaft geregelt - 11
Erbrechtliche Regelungen
nach Tod der Braut mit überlebenden Kindern: Unterhalt von Kindern und Nachkommen festgelegt: verwaltet durch Treuhänder, bis zu 200 Jahre lang, zum Unterhalt von Söhnen, Töchtern und Nachkommen oder zum Unterhalt und Mitgift von Töchtern der Brautleute, ggf. Mitgiftsummen festgelegt - 4
Vererbung von Nachlass der Brautleute an Kinder zugesichert: für dänische Güter nach dänischem Erbrecht - 7
nach Tod der Braut mit überlebenden Kindern: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt, Verzicht von Bräutigam auf Vormundschaft geregelt - 11
12 – Ratifikation geregelt
[Esch] – Einhaltung versprochen
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Ratifikation geregelt - 12
Kommentar
Literatur
Laursen in DNT VIII, S. 124-145.
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: DNT VIII, S. 146-152
- Vertragssprache Druck: Lateinisch
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 73. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/73.html.
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