Ehevertrag Nr. 79: Dänemark - Spanien
- Datum der Vertragsschließung: 29. April 1514
- Ort der Vertragsschließung: Enns
Bräutigam
- Name: Christian II., König von Dänemark
- GND: 119195380
- Geburtsjahr: 1481
- Sterbejahr: 1559
- Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
- Konfession: Römisch-Katholisch
Braut
- Name: Isabella von Spanien (Elisabeth)
- GND: 137068956
- Geburtsjahr: 1501
- Sterbejahr: 1526
- Dynastie: Habsburg
- Konfession: Römisch-Katholisch
Akteure des Bräutigams
- Name: Christian II., König von Dänemark
- GND: 119195380
- Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
- Verhältnis: selbst
Akteure der Braut
- Name: Maximilian I., erwählter Kaiser, römischer König (später Kaiser)
- GND: 118579371
- Dynastie: Habsburg
- Verhältnis: Großvater, Vormund
Vertragsinhalt
[Prä] – zu Lob und Ehren Gottes, Christi und Mariens, zur Vermehrung des christlichen Glaubens, zu Ehren, Nutzen, Schutz, Frieden, Ruhe und Bewahrung der Reiche, Herrschaften und Untertanen der Vertragspartner sowie des Prinzen von Spanien, zur Erneuerung der alten Freundschaft und des brüderlichen Wohlwollens zwischen den dänischen Königen und den Häusern Österreich und Burgund, zu deren Bewahrung und zu Knüpfung engerer Verwandschaftsbande, im Namen des Prinzen von Spanien und seiner Geschwister: inserierte Vollmacht der dänischen Verhandler 06.11.1513 bekundet, Vertragsabschluss über Verlobung und Eheschließung mit dänischen Verhandlern bekundet (186-189)
[1] – Eheschließung vereinbart: Trauung durch Prokurator des Bräutigams in Niederlanden geregelt (189)
[2] – Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt (189)
[3] – Überführung der Braut geregelt (189)
[4] – Zahlung der Mitgift geregelt: anteilig durch beide Kaiser und König von Spanien, in Raten bis 1518 (189f.)
[5] – Erbverzicht der Braut geregelt: durch Braut und Bräutigam, auf väterliches und mütterliches Erbe, ausgenommen Erbfall nach Aussterben von Brautgeschwistern (190)
[6] – Witweneinkünfte und Witwengüter festgelegt: aus Zöllen und Vogteien in Schleswig-Holstein und Dänemark, ggf. Nachbesserung zugesichert (190)
[7] – Morgengabe geregelt: nach Ermessen des Bräutigams (190)
[8] – Defensivbündnis zwischen allen Reichen der Vertragspartner geregelt (190f.)
[9] – ggf. dänischer Beitritt zum Bündnis zwischen dem Kaiser, Sachsen und Brandenburg gegen Feinde des Deutschen Ordens vereinbart: für den Fall des Beitritts von Sachsen und Brandenburg, zum Schutz des Deutschen Ordens als Reichsstands des Römischen Reichs vor Feinden (191)
[10] – Austausch von Versicherungsurkunden zwischen Dänemark, Reich und Spanien vereinbart (191)
[11] – Einhaltung zugesichert, Verzicht auf Einreden zugesichert: für Reich, Spanien, König und Reichsstände von Dänemark, Ratifikation durch König und Reichsstände von Dänemark zugesichert (191)
Erbrechtliche Regelungen
[5] – Erbverzicht der Braut geregelt: durch Braut und Bräutigam, auf väterliches und mütterliches Erbe, ausgenommen Erbfall nach Aussterben von Brautgeschwistern (190)
Ständische Instanzen beteiligt
Einhaltung für und Ratifikation durch König und Reichsstände von Dänemark zugesichert - 11
Ratifikationen, Bestätigungen, Genehmigungen
Ratifikation durch König und Reichsstände von Dänemark zugesichert - 11
Kommentar
NB politische Bündnisartikel 8-9
Literatur
Nachweise
- Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Vertragssprache Archivexemplar: nicht nachgewiesen
- Digitalisat Archivexemplar:
- Drucknachweis: Danske Magazin, V, Rk., Bd. 6 (1909), S. 186-192
- Vertragssprache Druck: Lateinisch
- Digitalisat Druck:
Schlagwörter
Empfohlene Zitation
Herzog, Richard (2024): Dynastische Eheverträge der frühen Neuzeit. Vertrag Nr. 79. Philipps-Universität Marburg. Online verfügbar unter https://dynastische-ehevertraege.online.uni-marburg.de/vertraege/79.html.
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